Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -TED
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 35 über Gleise der DB AG in Hornstorf und grundhafte Erneuerung der OD
Planungsleistungen für Ersatzneubau der Brücke K 35 über DB-Gleise in Hornstorf und grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt. Brücke nur bis 16 t befahrbar, Neubau erforderlich. Verkehrsanlage vor und hinter Bauwerk wird voll ausgebaut inkl. Gehweg/Parkstreifen. Ausschreibung in zwei Losen, zunächst Stufe 1, weitere Stufen später.
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Planungsleistungen für Ersatzneubau der Brücke K 35 über DB-Gleise in Hornstorf und grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt. Brücke nur bis 16 t befahrbar, Neubau erforderlich. Verkehrsanlage vor und hinter Bauwerk wird voll ausgebaut inkl. Gehweg/Parkstreifen. Ausschreibung in zwei Losen, zunächst Stufe 1, weitere Stufen später.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -
- Published:
- May 12, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Planungsleistungen für Ersatzneubau der Brücke K 35 über DB-Gleise in Hornstorf und grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt. Brücke nur bis 16 t befahrbar, Neubau erforderlich. Verkehrsanlage vor und hinter Bauwerk wird voll ausgebaut inkl. Gehweg/Parkstreifen. Ausschreibung in zwei Losen, zunächst Stufe 1, weitere Stufen später.
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3- Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 35 über Gleise der DB AG in Hornstorf und grundhafte Erneuerung der OD
Los 2: Objektplanung für Verkehrsanlagen im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke über die Gleise der DB AG im Zuge der K 35 in Hornstorf sowie der grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt. - Landratsamt NordsachsenEilenburgDeadline: Jul 28
K 8919, Ausbau OD Dahlen im Landkreis Nordsachsen
Der Landkreis Nordsachsen als Baulastträger beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Kreisstraße 8919, Ortsdurchfahrt Dahlen von Netzknoten 4643 212, Station 0,036 (Bau-km 0+000) bis Netzknoten 4643 054A, Station 0,014 (Bau-km 0+656,930), grundhaft auszubauen. Folgende wesentlichen Leistungen sind im Rahmen der Maßnahme auszuführen: Grobmengen (alle Angaben ca.) Boden lösen und verwerten - ca. 3.025 m³ Asphaltbefestigung aufnehmen und verwerten - ca. 7.050 m² Schichten ohne Bindemittel aufnehmen und verwerten - ca. 7.060 m² Vorh. Natursteinpflaster aufnehmen zum Wiedereinbau lagern - ca. 3.630 m² Frostschutzschichten herstellen - ca. 2.890 m³ Dränbetontragschichten herstellen - ca. 830 m² Asphalttragschicht AC 32 T S, 16 cm dick herstellen - ca. 155 m² Asphalttragschicht AC 22 T S, 14 cm dick herstellen - ca. 5.650 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B 8 cm dick herstellen - ca. 4.950 m² Splittmastixasphalt SMA 11 S, 4 cm dick herstellen - ca. 5.305 m² Asphaltdeckschicht AC 11 D S, 4 cm dick herstellen - ca. 345 m² Bordsteine Naturstein liefern und setzen - ca. 1.200 m Bordsteine aus Beton liefern und setzen - ca. 1.720 m Pflasterrinnen herstellen - ca. 1.590 m Natursteinpflasterdecken herstellen - ca. 740 m² Betonsteinpflasterdecken herstellen - ca. 2.070 m² Straßenabläufe liefern, setzen und anschließen - ca. 76 St Schächte höhenseitig anpassen - ca. 20 St Stützwände und Einfriedungen neu herstellen - ca. 50 m Anschlussleitungen DN 150 herstellen - ca. 380 m Kabelgräben für Straßenbeleuchtung/Energiekabel herstellen - ca. 2.080 m Leitungsgräben für Gasleitungen herstellen - ca. 120 m Staudenpflanzungen herstellen und pflegen - ca. 365 m² Markierungs- und Beschilderungsarbeiten ausführen Der auszubauende Trassenbereich beginnt im Westen unmittelbar am Ortsausgang von Dahlen in Richtung Schwarzer Kater und endet am Töpferplatz, an dem bereits ausgebauten Einmündungsbereich zur S 24 - Schlossstraße in Dahlen. Beidseitig der Straße befindet sich Wohnbebauung. Die Maßnahme ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landkreises Nordsachsen, der Stadt Dahlen, der Mitnetz Strom mbh. Baulastträger der Fahrbahnen und Oberflächenentwässerungseinrichtungen ist der Landkreis Nordsachsen. Baulastträger der Nebenanlagen sowie des Ersatzneubaus Stützwand Bauerngarten und der Straßenbeleuchtung ist die Stadt Dahlen. Baulastträger der Tiefbauarbeiten zum Neubau der Energiekabel in der Ortslage ist Mitnetz Strom mbh. Im Zuge der Baumaßnahme werden die klassifizierten Knotenpunkte: - K 8919, Wurzener Straße/K 8939, Industrieweg im Westen (NK 4643 212) - und die K 8919, Wurzener Straße/K 8981, Bortewitzer Straße/ Weststraße (kommunal) (NK 4643 209) neu trassiert. Die vorhandene Straßenbreite beträgt zwischen 4,50 m bis 12,20 m. Die geplante Straßenbreite, einschließlich der Entwässerungseinrichtungen, beträgt ≥ 6,00 m und wird abschnittsweise geändert. Von ca. Bau-km 0+060 bis ca. Bau-km 0+380 wird die vorhandene Straßenachse um ca. 0,40 m in südliche Richtung verschoben. Auf Grund dieser Maßnahme ist für die regelgerechte Herstellung der Gehwege, entlang der nördlichen Straßenseite mit einer Breite von ≥ 1,80 m, kein Grunderwerb erforderlich. Zusätzlich wird in diesem Abschnitt die Linienführung der K 8919 verbessert. Vor dem Gebäude Töpferplatz Nummer 6 bei Bau-km 0+630 muss eine denkmalgeschützte Stützwand als Einfriedung eines ehemaligen Bauerngartens neu hergestellt werden. Außerdem wird für Flurstücke 438/1 über die Weststraße (Achse A-600) eine neue Grundstückszufahrt hergestellt und die Grundstückseinfriedung abschnittsweise erneuert. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme wurden abschnittsweise der Mischwasserkanal, die Gasleitung sowie die Trinkwasserleitung erneuert. Außerdem wurden Glasfaserkabel im Vorfeld verlegt. Die Anschlüsse für die Straßenabläufe an den neuen Mischwasserkanal wurden ebenfalls bereits abschnittsweise neu hergestellt. Der zu planende Abschnitt der K 8919, Wurzener Straße, Töpferplatz liegt innerorts. Beidseitig der Straße befindet sich eine aufgelockerte Wohnbebauung. Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ mit Angebotsabgabe einzureichen sowie die Eignungsnachweise entsprechend der Eigenerklärung Eignung (Vergabeunterlagen, Teil C, HVA-B Eigenerklärung Eignung) zu erbringen. Für weitere Details verweisen wir vollumfänglich auf unsere Vergabeunterlagen - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14
B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe
Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen.
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