Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und KlimaschutzDresdenTED
Errichtung und Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV
Vergeben wurde die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV (WMS IV). Der Freistaat Sachsen sichert zu, als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor ein Fondsinvestment in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank mit...
Investment
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- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
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- June 14, 2026
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- Investment
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Vergeben wurde die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV (WMS IV). Der Freistaat Sachsen sichert zu, als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor ein Fondsinvestment in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank mit bis zu 20 Mio. EUR. Die Beteiligung der SAB steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung des SAB-Verwaltungsrates. Der Freistaates Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser Gremienentscheidung zur Verfügung. Der WMS IV soll beihilfefrei ausgestaltet sein (Pari-passu). Gemäß Erwägungsgrund 34 der Mitteilung der EU-Kommission "Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (2014/C 19/04)" ist hierfür eine unabhängige private Beteiligung von mindestens 30 Prozent sicherzustellen. Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen private Mittel in den Fonds eingebracht werden. Angestrebt wird eine private Beteiligung am Fonds von 30 Prozent oder mehr. Zielvolumen des Fonds sind mindestens 75 Mio. EUR.
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8Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind,Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt - Los 2 Weitere Pflanzenarten
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 2: ... 1. ... 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 3. Datenaufbereitung, Erstellung eines Kurzberichtes über jede beauftragte Untersuchungsfläche 4. Eingabe der Daten in das Datenbanksystem Multibase (Multibase-Cloud des LAU) Die Lage der UF in Sachsen-Anhalt ist auf der Homepage des BfN dargestellt https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/pfla_kombination_kl.pdf Der Auftraggeber verzichtet aus Gründen des Artenschutzes zunächst auf detaillierte Standortangaben zu den einzelnen Untersuchungsflächen. Auf Anfrage können potentielle Bieter die entsprechenden Informationen erhalten. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind die Preise für die Einzelleistungen und die Gesamtleistung anzugeben. Zusätzlich ist eine Kostenkalkulation mit differenzierter Darstellung des Zeit- und Kostenaufwandes beizufügen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile - Geodaten, Kartendarstellung - Kurzbericht inkl. Fotodokumentation - Eintrag in MultibaseCS-Cloud des LAU In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 2.Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02O 2026-121 iV Errichtung von neuen Radverkehrsanlagen
GB infraVelo GmbHBerlinDeadline: Aug 05Errichtung eines Hochbordradweges in der Grellstraße, barrierefreier Umbau einer Bushaltestelle und Umgestaltung des SeitenraumsErrichtung und Restplanung eines Gigabit-Netzes für Kommunen im Landkreis Karlsruhe – Cluster IV gF
Landratsamt KarlsruheKarlsruheDie Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Los 1 - Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoring-gebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region 3.1 Untersuchungsgebiet Los 1 Aus der Atlantischen Biogeographischen Region innerhalb Sachsen-Anhalts liegen fast keine aktuellen Nachweise der Haselmaus vor. Zwei eingerichtete Monitoringgebiete im Nordharzvorland (Huy sowie Fallsteingebiet) haben trotz intensiver gezielter Untersuchungen langjährig keine Nachweise erbracht. Letzte Nachweise der vergangenen Jahre stammen vom Nordharzrand. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Haselmaus wurde daher ein Suchraum am Nordharzrand ausgewählt. Der Suchraum ist in Anlage 2a kartographisch grob abgegrenzt. Untersuchungen zum Vorkommen der Haselmaus sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Suchraums durchzuführen. 3.2 Geländeuntersuchungen Für die Nachweissuche sind innerhalb des Suchraums anhand älterer Nachweise oder anhand der aktuellen Habitatausstattung Teilgebiete auszuwählen, in denen repräsentativ/stichprobenartig in optimal erscheinenden Habitaten die o.g. Methoden zur Anwendung kommen. Die Teilgebietsauswahl obliegt dem AN und ist vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Aufgrund der üblichen Bestandsentwicklung mit einem Maximum im Spätsommer/Frühherbst soll die Nachweissuche schwerpunktmäßig in diesem Zeitraum stattfinden. Der AN führt eine Suche nach Nachweisen im Gelände durch. Dabei sind Standard-Nachweismethoden anzuwenden: • Suche nach Fraßspuren (Nüsse) • Einsatz von Tuben (diese müssen eine Prüfung/Ansprache von Nestern ermöglichen) • Einsatz von Spurtunneln • Kontrolle von Nistkästen (i.d.R. vorhandene Kästen, z.B. Vogelnistkästen) • Einsatz von modifizierten Wildkameras • Suche nach freihängenden Nestern Für die Anwendung von Tuben und/oder Nistkästen bzw. Wildkameras sind die ausgewählten Untersuchungsflächen zu Beginn der Untersuchungen einzurichten. Die Nachweise sind auf geeignete Weise so zu dokumentieren, dass ggf. eine Verifizierung durch externe Experten möglich ist (Nüsse aufbewahren, Fotos etc.). Negativnachweise sind unter Nennung der angewandten Methoden zu dokumentieren. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Zum Zweck der Kalkulation gilt folgende Rahmenangabe: • Es sind 10 Teilgebiete, die jeweils nicht kleiner als 20 ha sein sollen, auszuwählen und gezielt zu untersuchen. Der zeitliche Aufwand für die Nachweissuche soll ungefähr einen Umfang von 4 Tagen innerhalb eines Teilgebietes im Gesamtbearbeitungszeitraum umfassen. 3.3 Auswahl geeigneter Standorte für ein Monitoringgebiet Sofern innerhalb des Suchraums aktuelle Haselmausvorkommen nachweisbar sind, erarbeitet der AN einen Vorschlag für die Lage eines neu einzurichtenden Monitoringgebietes gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land und stimmt diesen einvernehmlich mit dem AG ab. Neben dem Haselmausvorkommen sind pragmatische Gegebenheiten wie Kooperationsbereitschaft des Flächeneigners, Geländegegebenheiten u.a. zu berücksichtigen. 3.4 Einrichtung eines neuen Monitoringgebietes Sofern ein Vorschlag für die Neueinrichtung eines Monitoringgebietes möglich ist, ist dieses Gebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land im Gelände einzurichten. Die Einrichtung des Monitoringgebietes umfasst die Ausbringung von speziell für die Haselmaus konzipierten Nistkästen. Es sind 60 Kästen jeweils im Abstand von ca. 50 m aufzuhängen. Eine kompakte Form des Monitoringgebietes soll angestrebt werden, kann jedoch nach Geländegegebenheiten modifiziert werden (vgl. bestehende Monitoringgebiete, www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de). Die Kästen sind in Höhe von ca. 2 Metern an Gehölzstämmen anzubringen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: EndberichtVOB 17-25O Errichtung eines Berufsschulcampus BA 1; VE 4-3180 Haus IV: Trockenbauarbeiten
Landkreis Vorpommern-RügenStralsundDeadline: Aug 03Trockenbauarbeiten für den Neubau des Fachbereichs Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund: Baustelleneinrichtung, Trennwände, Schachtwände, Abkofferungen, Wandvorlagen, Tür- und Wanddurchbrüche, Revisionsöffnungen, Akustik-Wandabsorber, Wandverstärkungen, Glattgipsdecken Q2, Lochgipsdecken malerfertig Q3, Akustik-Rasterdecke, Unterdecke Westseite EG außen, Deckensegel aus Holzwolle-Akustikplatten und Rasterdecke mit Randfries, Abkofferungen, Schürzen, Abkantungen, Durchführungen, Ausschnitte, Revisionsklappen.VOB 17-25O Errichtung eines Berufsschulcampus BA 1; VE 4-3030 Haus IV Gerüstbauarbeiten
Landkreis Vorpommern-RügenStralsundGerüstbauarbeiten für den Neubau des Fachbereichs Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund: Baustelleneinrichtung, Außengerüste, Innengerüste.
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