BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssenTED
Errichtung und Betrieb von funktechnischen Anlagen
Erweiterung und Verbesserung der Mobilfunkversorgung mittels LTE-/5G Campus-Netz-Lösungen für Standorte und Gebäude. Ziel ist zuverlässige telefonische Erreichbarkeit. Umsetzung über fünf Jahre, standortabhängig. Mögliche Lösungen: Temporäre/Stationäre Mastanlagen (via Glasfaser/Richtfunk), Campus-Lösungen mit Repeatern. Technische Ausges...
Fibre-Optic Expansion, Mobile Network, Telecom Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Erweiterung und Verbesserung der Mobilfunkversorgung mittels LTE-/5G Campus-Netz-Lösungen für Standorte und Gebäude. Ziel ist zuverlässige telefonische Erreichbarkeit. Umsetzung über fünf Jahre, standortabhängig. Mögliche Lösungen: Temporäre/Stationäre Mastanlagen (via Glasfaser/Richtfunk), Campus-Lösungen mit Repeatern. Technische Ausgestaltung basiert auf der Telekommunikationsinfrastruktur der Deutsche Telekom AG und muss kompatibel sein.
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6Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen des Lückenschlussprogramms
Stadt RemscheidRemscheidGegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von 279 Adressen im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 279 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RR). Die Konzessionsgeberin hat hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des "Lückenschluss"-Programms im Sinne der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 13.01.2025 gestellt und am 23.05.2025 insgesamt zwei Zuwendungsbescheide des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a) sowie entsprechende Änderungsbescheide vom 19.09.2025 (Anlage 01b/Anlage 01c) erhalten. Sie hat außerdem Anträge auf Gewährung einer Zuwendung der komplementären Landesförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt und von der Bezirksregierung Düsseldorf am 26.09.2025 zwei Zuwendungsbescheide erhalten. Los 1: 125 Adressen Los 2: 153 AdressenErrichtung, Verlegung und Betrieb von Anlagen der Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Dietzenbach
Zentrale Vergabestelle der Kreisstadt DietzenbachDietzenbachBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter diesem Abschnitt und in Ziff. 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information zu erteilen. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Der Beschaffungsbedarf kann objektiv nur unter Inanspruchnahme eines ausschließlichen Rechts gedeckt werden, das allein der Energieversorgung Dietzenbach GmbH zusteht. Das Netz steht als Scheinbestandteil im Sinne des § 95 BGB unabhängig vom Grundstückseigentum im Eigentum der EVD. Insoweit kann die Gestattung zur Errichtung, Verlegung und zum Betrieb dieser Versorgungseinrichtungen rechtlich nur der EVD erteilt werden. Die Eigentümerstellung der EVD an den vorhandenen Netzanlagen begründet eine ausschließliche Rechtsposition, die eine Leistungserbringung durch einen anderen Wirtschaftsteilnehmer unter Nutzung dieser Anlagen ohne Zustimmung der EVD ausschließt und die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KonzVgV erfüllt.Errichtung und Betrieb eines regionalen Internetkontenpunktes mit Anbindung an den Frankfurter In...
Landkreis Rotenburg (Wümme)Deadline: Jul 22Errichtung und Betrieb eines regionalen Internetkontenpunktes mit Anbindung an den Frankfurter Internetknoten (DE-CIX) sowie Bereitstellung von zugehöriger Infrastruktur im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen. Die Ausschreibung erfolgt nach UVgO.Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in der Stadt Wassertrüdingen
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WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHamburgDeadline: Aug 28Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 9 Gewerbegebiete. Die Ausschreibung ist unterteilt in 9 Lose. Der Konzessionsgeber hat Anträge auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen“ gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide vom 21.09.2020 geändert am 17.12.2024, bzw. Änderungsbescheide vom 20.06.2025 und 27.03.2026 pro Los liegen bereits vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
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