Verbandsgemeinde GerolsteinGerolstein
Errichtung eines Wassererlebnispfades in der Ortsgemeinde 54589 Stadtkyll
Ziel ist eine Einrichtung, die es Besuchern erlaubt das Element Wasser mit allen Sinnen zu erfahren. Spielerische Vermittlungsansätze können sich mit digitalen Expositionselementen ergänzen. Errichtung eines Wassererlebnispfades in der Ortsgemeinde 54589 Stadtkyll
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Gerolstein
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
Tender description
Ziel ist eine Einrichtung, die es Besuchern erlaubt das Element Wasser mit allen Sinnen zu erfahren. Spielerische Vermittlungsansätze können sich mit digitalen Expositionselementen ergänzen. Errichtung eines Wassererlebnispfades in der Ortsgemeinde 54589 Stadtkyll
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Verbandsgemeinde GerolsteinGerolsteinDeadline: Sep 09Errichtung eines Wassererlebnispfades in der Ortsgemeinde Stadtkyll zur touristischen Aufwertung.TPB.739.01 Leit- und Orientierungssystem (NV030 - NA110)
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und TechnikMünchenB) Aufgabenbeschreibung: Kern der Aufgabe ist die Entwicklung und Umsetzung eines Leit- und Orientierungssystems für das Deutsche Museum mit Fokus auf den Sammlungsbau / Museumsinsel. Die Möglichkeit einer späteren Ausweitung und Weiterentwicklung für Bibliotheksbau, Flugwerft Schleißheim (FWS), Deutsches Museum Verkehrszentrum (DMVZ) und Forum muss gegeben sein, ist jedoch nicht Teil des Verfahrens. Die Planung des Leitsystems erfolgt parallel zum Bau- und Planungsfortschritt der Sanierungsmaßnahmen und muss die sich ändernden Gegebenheiten mit berücksichtigen. Mit Fertigstellung der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen wird das umfassende Leit- und Orientierungssystem endgültig installiert. Systematik: Die komplexe bauliche und inhaltliche Struktur des Deutschen Museums macht ein System erforderlich, das allen Besucher- und Nutzergruppen gerecht wird. Das Leitsystem muss die Gebäudestruktur erkennbar machen und den Besucher durch eine logische Systematik und Kennzeichnung zu den gewünschten Ausstellungen und Bereichen führen. Ein analoges Leit- und Orientierungssystem bildet hierfür die Basis. Dieses Konzept soll weitere Informationsmedien anbinden, wie z.B. Faltblatt mit Orientierungsplan, Werbung für Sonderausstellungen etc. Von zentralem Interesse ist die Umsetzbarkeit von digitaler Information, die das analoge Leitsystem sinnvoll erweitert z.B. im Webauftritt, als APP, Medienstation etc. Gestalterische Rahmenbedingungen: Das Corporate Design dient als Orientierung für die gestalterische Aufgabe. Die Wahl der Schrift erfolgt im Sinne einer optimalen Lesbarkeit. Barrierefreiheit: Ziel ist es, eine barrierefreie Informationsumgebung zu entwickeln. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit den beteiligten Gremien sowie den baulichen und architektonischen Maßnahmen, um auf die gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion in kulturellen Bildungseinrichtungen zu reagieren. Das Leitsystem ist zweisprachig in deutsch und englisch zu konzipieren. Flexibilität: Die Besucherführung und -information ist parallel zu den Realisierungsabschnitten RA1 und RA2 zu entwickeln und in diesen Phasen als Interimslösung zu etablieren. Dabei sind flexible Einsatzmöglichkeiten für Alternativrouten bei kurzfristigen Teilschließungen zu berücksichtigen, die auch durch das Museum selbst mit geringem Aufwand umgesetzt werden können. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit: Das Museum legt aufgrund der wechselnden und vielseitigen Präsentationen Wert darauf, Aktualisierungen und umfangreiche Anpassungen über die internen Abteilungen schnell, unkompliziert und kostengünstig umsetzen zu können. Die Elemente des Leitsystems müssen für Wartungsarbeiten möglichst leicht zugänglich sein. Eine enge Abstimmung bezüglich interner Abläufen im Museum ist deshalb erforderlich. C) Umfang der Aufgabe: Leit- und Orientierungssystem sowie Besucherinformation im Außenbereich Stadtraum und Museumsinsel: a) Wegbereitung und Information auf öffentlichen Wegen und ab Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel b) Zuwegung auf der Museumsinsel, Wegeführung zu Gebäudeteilen und Eingängen für verschiedene Nutzergruppen Leit- und Orientierungssystem sowie Besucherinformation im Innenbereich Sammlungsbau: a) Übersicht der Gebäudestruktur, Stockwerke und Ausstellungsbereiche; Information an Knotenpunkten und Ruhezonen; konzeptionelle Anbindung an digitale Medien b) Kennzeichnung von Ausstellungsbereichen (inhaltliche Struktur), ggf. architekturbezogene Kennzeichnung der Zugänge; Verknüpfung zu digitalen Informationsmedien c) Kennzeichnung von Veranstaltungs- und Funktionsbereichen für Besucher d) Kennzeichnung von Funktionsräumen für interne Nutzung e) Wegeführung zu Ausstellungs- und Funktionsbereichen f) Hinweise nach öffentlich-rechtlichen AnforderungenKompetenzanalyse & Job Interview
Landkreis Uckermark, Bildungsamt, Projekt "Türöffner: Zukunft Beruf 2022"PrenzlauDeadline: Aug 05Die Kreisverwaltung Uckermark beabsichtigt, die in der unten genannten Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung im Rahmen eines Direktauftrages zu beschaffen. Sofern Sie diese Leistung erbringen können, wird um Ihre Interessenbekundung, mit Ihren Referenzen oder Nachweise über Ihre Geeignetheit gebeten. Vorbemerkung Schüler und Auszubildende des Oberstufenzentrums Uckermark (OSZ UM) sollen im Rahmen verschiedener Workshops in ihren persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt werden. Diese Veranstaltungen finden als Projekte des Landkreises Uckermark (Auftraggeber) im Rahmen des Lande-sprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf 2022", gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Brandenburg, statt. 1. Beschreibung des Workshops "Kompetenzanalyse & Job In-terview" 1.1 Leistungsgegenstand Der Workshop soll mit folgenden Inhalten umgesetzt werden: - Tag 1: o Ermitteln eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten o Entdecken von Stärken und Vorlieben o Zuordnen zu Berufsfeldern o Entwickeln realistischer (Berufs)Ziele o Formulieren von passenden Stärken als Kompetenzen für den ge-wählten Berufszweig o Eigenbeispiele und Übungen - Tag 2: o Kleidung und Regeln für ein Vorstellungsgespräch o Körpersprache und Augenkontakt o Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche o Bekanntgeben möglicher Fragestellungen im Bewerbungsgespräch o Begründung der Berufswahl o Variantensuche: warum genau dieses Unternehmen/diese Einrich-tung o Fähigkeiten und Stärken für den Beruf zusammentragen o Fragen zum Unternehmen/zur Einrichtung o So und so-nicht Beispiele o Handreichung und Besprechung von erlaubten und unerlaubten Fragen o Eigenbeispiele und Übungen Die Inhalte sollen kurzweilig, textarm und spielerisch vermittelt werden. Verschiedene Elemente wie Gruppenarbeit, Brainstorming, Visualisierung sollen eingesetzt werden, sodass sich der Workshop vom sonst stattfindenden Frontalunterricht deutlich absetzt. Allen Teilnehmern soll dabei auf einer Ebene begegnet werden, auf der es ihnen leichtfällt, Lernprozesse zu durchlaufen und zu agieren. 1.2 Workshopziel Am Ende des Workshops verfügen die Schülerinnen und Schüler über eine realistische Einschätzung ihrer Stärken und Fertigkeiten, die als Grundlage für die Be-rufswahl dient. Die Berufswahl und die Bewerbungsgespräche orientieren sich an einem stärkenorientierten Ausgangspunkt, sodass das vorhandene Potenzial maßgeblich berücksichtigt wird. Die Teilnahme soll dazu beitragen, die Wahl des zu erlernenden Berufes an diesem Potenzial auszurichten. Zudem werden die Vorbereitungen auf Bewerbungsgespräche, der Gesprächsverlauf und die Verabschiedung bewusst geübt, damit die Schülerinnen und Schüler sicher und souverän auf ver-schiedene Fragestellungen eingehen können. Insgesamt soll der Workshop dazu beitragen, das Bewerbungsgespräch in seinem Ablauf zu kennen und die Berufswahl bewusst zu verankern. 1.3 Zielgruppe Teilnehmer sind Schüler der Berufsfachschule Grundbildung Plus des Oberstufenzentrum Uckermark (OSZ UM), am Standort Prenzlau. Sie stammen aus unterschiedlichen Nationalitäten und bringen entsprechend verschiedene sprachliche sowie kulturelle Erfahrungen und Kenntnisse mit. Die Deutschkenntnisse sind dabei teilweise noch gering (A1/A2-Niveau). Bei der Durchführung des Workshops ist darauf Rücksicht zu nehmen. 2. Organisation 2.1 Vertragslaufzeit und Leistungszeitraum Der Vertrag hat eine Laufzeit von 08.03.2027 bis zum 30.06.2027. Die Workshops sollen zwischen dem 05.04.2027 und 14.05.2027 durchgeführt werden. Da die Workshops während des Schuljahres am Standort Prenzlau des Oberstufenzentrums Uckermark durchgeführt werden, kann es zu terminlichen Verschiebungen des geplanten Durchführungszeitraums kommen. Gründe können u. a. andere schulische Veranstaltungen oder schulorganisatorische Gründe sein. Sollte dieser Fall eintreten, kann es zu einer Veränderung der Vertragslaufzeit kommen. 2.2 Durchführung der Workshops - Durchgeführt werden sollen insgesamt 2 identisch konzipierte zweitägige Workshops für a 5 Stunden in verschiedenen Klassen am OSZ UM, Standort Prenzlau, angeleitet durch je 2 Trainierende. - Terminabsprachen und Organisation der Workshops sind von dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber selbstständig vorzunehmen. - Zum Abschluss des Workshops erhalten alle Jugendlichen Teilnahmezertifikate vom Auftragnehmer. - Die Teilnahme am Workshop gilt als Unterricht. - Die Vorbereitungen und Absprachen sind möglichst umgehend zu beginnen und spätestens zwei Wochen vor Beginn beendet. Ansprechpersonen sind die Mitarbeiter der Lokalen Koordinierungsstelle "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" am OSZ UM, Standort Prenzlau, Brüssower Allee 97, 17291 Prenzlau (Tel.: 03984 8656344; Mail: [email protected]). - Die Räumlichkeiten (inkl. Smartboard bzw. Beamer und Flipchart) werden gestellt. Für die erforderlichen Arbeitsmittel ist seitens des Auftragnehmers zu sorgen. 2.3 Projektumfang Der gesamte Projektumfang bezieht sich auf die Durchführung von 2 gleichen zweitägigen Workshops durch je 2 Trainierende, mit je 5 Zeitstunden in der Zeit von 07:30 bis 12.40 Uhr. Es ist von einer Teilnehmerzahl von ca. 25 Jugendlichen je Workshop auszugehen. 2.4 Hospitation Um die Wirkung des Projektes auf die Zielgruppe besser einschätzen zu können, behält sich der Auftraggeber vor, an den Workshops teilzunehmen. Auch die Teil-nahme der jeweiligen Lehrkraft ist zu ermöglichen. 3. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt eigenverantwortlich zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung die gesetzlichen Vorschriften sowie die einschlägigen Verwaltungs-vorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Projektumsetzung fachlich und persönlich qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Von den Trainierenden wird erwartet, dass sie über Erfahrungen mit der Zielgruppe, sozialpädagogische Kompetenz sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Der Auftragnehmer konzipiert die Workshops und bereitet sie so vor, dass die An-sprache sowie die verwendeten Arbeitsmaterialien der Altersgruppe angepasst und auf eine eventuelle Mehrsprachigkeit vorbereitet sind. Auf Gendergerechtigkeit ist zu achten. 3.2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch oder postalisch, im Ausnahmefall auch fernmündlich. 3.3 Angebotsabgabe Die Angebote sind nur schriftlich zugelassen und können erst nach der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. 3.3 Dokumentation Im Nachgang sind kurz die Umsetzung des Workshops und seine Wirkung auf die Teilnehmer einzuschätzen sowie die Anzahl der Teilnehmer zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist innerhalb von 21 Tagen an den Auftraggeber zu übermitteln.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
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