Kreis Viersen - Abteilung 38/2GrefrathTED
Errichtung einer Rettungswache (Totalübernehmerleistung)
Planung und schlüsselfertige Erstellung einer Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel (Totalübernehmerleistung)
Non-Residential Building
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Viersen - Abteilung 38/2
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Non-Residential Building
- Object:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Object classification
- Feuerwehr- / RettungswachePrimary
Tender description
Planung und schlüsselfertige Erstellung einer Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel (Totalübernehmerleistung)
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Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDie Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache inkl. eines Standorts für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr am Standort Klöcknerstraße/B 235 auf einem ehemaligen Kraftwerk-Grundstück an der Habinghorster Straße , Ecke Klöcknerstraße im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Grundstück ist unbebaut. Die Eignung des Grundstücks für eine Feuer- und Rettungswache wurde in einem Standortgutachten bestätigt. Perspektivisch soll auf dem Gesamtareal neben der entstehenden Feuer- und Rettungswache künftig auch ein Sportplatz sowie ein Bringhof (Recyclinghof für Wertstoffe) errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist ausschließlich die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache. Das für die bauliche Realisierung vorgesehene Grundstück steht im Eigentum der städtischen Gesellschaft EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel (AöR). Zwischen der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR und der Stadt wird ein Nutzungsvertrag zur Nutzung des Grundstücks geschlossen werden, sodass die Stadt nutzungsberechtigt ist und auch Eigentümerin des errichteten Gebäudes wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschaffungsvariantenvergleich zwischen der konventionellen Realisierung und einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) durchführen lassen. Der Beschaffungsvariantenvergleich kommt zu dem Ergebnis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Eigenfinanzierung) gegenüber der konventionellen Beschaffung durch die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat auf Grundlage des Beschaffungsvariantenvergleichs in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 und am 27. April 2023 die Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache als "Paketvergabe über den Lebenszyklus" (Planung, Bau, Betrieb) beschlossen. Beabsichtigt ist die Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen, der Bauzwischenfinanzierungsleistungen bis zur Abnahme sowie von Gebäudebetriebsleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme des Gesamtobjektes des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wird vom späteren Auftragnehmer schlüsselfertig erstellt. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel inkl. aller Funktionsbereiche - Vorbereiten und Herrichten des Grundstücks - die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung - den Neubau der Feuer- und Rettungswache, bestehend aus folgenden Nutzungsbereichen: - 1000 - Verwaltung und Leitung Feuerwehr - 2000 - Lagezentrum - 3000 - Feuerwache - 4000 - Rettungswache - 5000 Instandhaltung/Logistik/Atemschutzstrecke - 6000 - Energieversorgung Haustechnik - 7000 - Feuerwehrgerätehaus Löschzug 3 - Habinghorst - 8000 - Außenanlagen/Freiflächen/befestigte Flächen - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen - Gebäudebetriebsleistungen Die Gebäudebetriebsleistungen sollen für einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Auftragnehmer übertragen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswache von einer Nutzungsfläche (NUF) von 9.970 m² aus. Der Neubau soll hinsichtlich des Energiestandards den Anforderungen des Effizienzgebäudes 40 gemäß dem Fördermittelprogramm "Klimafreundliches Bauen - Neubau - Nichtwohngebäude (KFN)" entsprechen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG Plus) für das errichtete Gebäude. Es soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Bauplanungsrechtlich wird ein Bebauungsplan (B-Plan) für das entsprechende Plangebiet aufgestellt. Nach aktueller Zeitplanung wird von einem Inkrafttreten des B-Plans im 1. Quartal 2026 ausgegangen.
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