WIENER NETZE GmbHWien
Errichtung einer kaskadierten Wärmepumpenanlage inkl. notwendiger baulicher Maßnahmen in der Kernzone am Campus der Wiener Netze GmbH, in 1110 Wien
Errichtung einer kaskadierten Wärmepumpenanlage inkl. baulicher Maßnahmen am Campus der Wiener Netze GmbH in Wien.
Heating & Air Conditioning
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- WIENER NETZE GmbH
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- August 25, 2026
- Topic:
- Heating & Air Conditioning
- Object:
- Heizwerk / Fernwärmenetz
Object classification
- Heizwerk / FernwärmenetzPrimary
Tender description
Errichtung einer kaskadierten Wärmepumpenanlage inkl. baulicher Maßnahmen am Campus der Wiener Netze GmbH in Wien.
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
5 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Documents
Unlock1 detail capturedDocument bundle
Buyer
Unlock3 details capturedBuyer · Address · Contact
Lots
Unlock1 detail capturedLots
Procedure data
Unlock4 details capturedPublication number · Procedure reference · Procedure type · Contract type
Performance locations
Unlock2 details capturedPerformance locations
Related tenders
10Winterdienst diverser Liegenschaften der Wiener Netze GmbH
WIENER NETZE GmbHWienWinterdienst diverser Liegenschaften der Wiener Netze GmbHBeratungsdienstleistung zur Konzeption und Umsetzung von Löschkonzepten für die Wiener Netze GmbH
WIENER NETZE GmbHWienBeratungsdienstleistung zur Konzeption und Umsetzung von Löschkonzepten für die Wiener Netze GmbHNeuanschaffung einer Radsatzwechselanlage inkl. Gleisbrücken für Wien Matzleinsdorf ÖBB-TS GmbH
ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbHDeadline: Aug 06Neuanschaffung einer Radsatzwechselanlage inkl. Gleisbrücken für Wien Matzleinsdorf ÖBB-TS GmbHBauplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks
SWE Service GmbHErfurtDeadline: Jul 08Die SWE Netz GmbH ist als Netzbetreiber der Landeshauptstadt Erfurt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Stromverteilungsnetze verantwortlich. Eine der Aufgaben besteht darin, das Hochspannungsnetz (110kV-Netz) an den – durch verschiedene Einflussgrößen – steigenden Energiebedarf der Netzkunden anzupassen und ggf. auszubauen sowie zu ertüchtigen. Mehrere Einflussgrößen wirken parallel, aber weitestgehend voneinander unabhängig auf die notwendige Weiterentwicklung des 110kV-Netzes. Die städtebauliche Aufsiedlung im Gebietsbereich Erfurt-Nordost, der beginnende Hochlauf der Verkehrswende (Elektromobilität) und eine starke Nachfrage nach hohen Anschlussleistungen für die Ansiedlung und den Betrieb von Einspeiseerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet führen zu einem deutlichen Anstieg der prognostizierten Gesamtanschlussleistung. Diese Einflussgrößen haben nach Höhe und Anordnung im Netzgebiet einen umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Struktur und der Dimensionierung des Hochspannungsnetzes zur Folge. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher die Erstellung und Durchführung von Bauplanungsleistungen inkl. Bauüberwachung für die Leistungsbilder (HOAI 2021) Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung für die Errichtung eines neuen Umspannwerks am Standort Erfurt-Stotternheim (Generalplanervertrag). Konkretisierende Angaben zum Planungsumfang sind der Aufgabenstellung zu entnehmen. Die Vergabe soll Ende Q3 2026 abgeschlossen werden. Mit der Planung und den dazugehörigen Maßnahmen ist dann sofort nach Auftragserteilung (ca. September 2026) zu beginnen.Stadt Viechtach - Gigabit-RL 2.0 (2023) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt ViechtachViechtachPlanung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.3) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreiben-den Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch technologieneutral i.S.d. Fußnote 35 der Beihilfeleitlinien EU2013/C 25/02 (Ziff. 3.4 Rn. 78 lit. e), 3.5 Rn. 81) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.1, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe inkl. dessen 1. Änderungsbescheides sowie deren zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Markt Floß - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt FloßFloßDeadline: Aug 27Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschluss-einrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflich-tend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.VG OBERPÖRING - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verwaltungsgemeinschaft OberpöringOberpöringPlanung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet des Los 1, des Los 2 und des Los 3 ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.10) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.3). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Stadt Waldershof - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Kopie)
Stadt WaldershofWaldershofDeadline: Aug 13Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Gemeinde GerstettenGerstettenDeadline: Jul 14Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.ProWST - Europaweite Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung, Modernisierung u. bauliche Erweiterung d. Württembergischen Staatstheater Stuttgart am Standort Oberer Schlossgarten
ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbHStuttgartDas Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) betreiben und finanzieren die Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST), das größte Dreispartenhaus der Welt und die größte Kultureinrichtung von Stadt und Land. Die Staatsoper Stuttgart zählt zu den bedeutendsten europäischen Opernhäusern, das Stuttgarter Ballett gehört zu den international renommiertesten Ballettensembles. Mit jährlich rund 900 Vorstellungen und Veranstaltungen erreichen die Württembergischen Staatstheater Stuttgart im Durchschnitt über mehrere Spielzeiten hinweg ein Publikum von rund 450.000 Besucherinnen und Besuchern. Die Staatstheater melden derzeit über alle Sparten hinweg eine Rekordnachfrage, die deutlich über die Zahlen der Zeit vor Corona hinausgeht. Diese Nachfrage hat sich über mehrere Spielzeiten hinweg aufgebaut; es ist also davon auszugehen, dass es sich um ein mittelfristig stabiles Phänomen handelt. Der Gebäudekomplex der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) am Standort Oberer Schlossgarten, bestehend aus dem denkmalgeschützten Opernhaus, dem denkmalgeschützten Verwaltungs- und dem Kulissengebäude, muss dringend saniert, modernisiert und erweitert werden. Die Arbeitsbedingungen der ca. 1.450 Mitarbeitenden entsprechen nicht mehr heutigen Standards und Vorschriften. Darüber hinaus führen die Einschränkungen durch veraltete Technik und aufgrund von fehlenden Flächen und Funktionen zu erheblichen Einschränkungen im Proben- und Spielbetrieb. Lediglich das bereits in Teilen modernisierte Schauspielhaus, welches ebenfalls Teil des Gebäudeensembles ist, ist von der anstehenden Maßnahme nicht betroffen. Geplant ist ein zukunftsweisendes städtebauliches und architektonisches Konzept für die Erweiterung der Württembergischen Staatstheater (WST) in Stuttgart zu umzusetzen. Das Gebäudeensemble der Staatstheater soll ein offener, identitätsstiftender Ort sein, ohne die Funktionalitäten des Theaterbetriebes einzuschränken - ein "Haus ohne Rückseiten", das sich durch Adressbildung und Offenheit zu allen Seiten auszeichnet. Das Konzept soll positiv sowohl zur "Stuttgarter Kulturmeile" beitragen als auch zur Aufenthaltsqualität in der Stadt. Die Integration ins Umfeld - insbesondere im Kontext der Bundesstraße B14 - soll durch die Neuordnung und die gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums erfolgen. Das Projekt soll ein neues Kulturensemble im Herzen der Stadt schaffen, das Denkmalschutz, Stadtentwicklung und öffentliche Raumgestaltung in einem nachhaltigen Gesamtkonzept integriert. Ein stadtplanerisches Ziel soll die Öffnung und Durchlässigkeit des Opernhauses im übertragenen Sinn sein, um das Gebäudeensemble als offenen Ort für die gesamte Stadtgesellschaft erlebbar zu machen. Der Schwerpunkt der Sanierungsmaßnahme sind die Verbesserung der künstlerischen und betrieblichen Arbeitsbedingungen für die ca. 1.450 Mitarbeitenden, der Funktionalität der Bühne im Opernhaus und sämtlicher umgebender Funktionsräume im Kontext, sowie der Besucherbereiche des Opernhauses und der Gastronomie. Wichtigste Maßnahmenpakete der Baudurchführung sind die Sanierung des denkmalgeschützten Opernhauses und Verwaltungstrakts inkl. Versetzen des Seitenportals des Opernhauses (Erweiterung Kreuzbühne) sowie der Erweiterungsbau an Stelle des bestehenden rückzubauenden Kulissengebäudes. Die besonderen Rahmenbedingungen liegen in den Denkmalschutzvorgaben für Opern-haus, Verwaltungsgebäude und Schnittstelle zum Schauspielhaus, in den notwendigen strukturellen Eingriffen im denkmalgeschützten Opernhaus, in Abbruch und Baudurchführung im laufenden Betrieb des Schauspielhauses und Verwaltungsbaus, sowie in der beengten hocherschlossenen Innenstadtlage und erschwerten Gründung (B14, Stadtbahntunnel, Fernwärmeleitung, Heilwasserschutzgebiet). Der wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung des Projekts kommt eine sehr hohe Bedeutung zu. Dabei ist dem verantwortungsbewussten Einsatz finanzieller, materieller und energetischer Mittel Rechnung zu tragen und von besonderer Relevanz. Zudem sind die notwendige Sanierung und Erweiterung des Opernhauses von großer kulturpolitischer, gesellschaftspolitischer und städtebaulicher Bedeutung und stehen im Fokus von Öffentlichkeit, Presse und Politik. Das Gesamtvorhaben der Sanierung der WST umfasst auch die Errichtung eines Interimsstandorts in Stuttgart-Nord sowie den Neubau eines Werkstattgebäudes in Stuttgart-Bad Cannstatt, die jedoch beide nicht Teil dieser Ausschreibung sind. Zur Planung und Durchführung dieser Baumaßnahmen haben das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart die ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH gegründet, an der sie zu je 50 Prozent beteiligt sind. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung für die Sanierung, Modernisierung und bauliche Erweiterung der Württembergischen Staatstheater am Standort Oberer Schlossgarten, Stuttgart. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Planungen erfolgen unter Einsatz von BIM, sodass auch seitens der Projektsteuerung entsprechende Kompetenzen erwartet werden. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 25. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is WIENER NETZE GmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.