Flughafen Wien AGWien-Flughafen
Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage
Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers (Dienstleistungskonzession).
Pipeline Construction, Fuels
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Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers (Dienstleistungskonzession).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Flughafen Wien AG
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pipeline Construction
Tender description
Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers (Dienstleistungskonzession).
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7- Flughafen Wien AktiengesellschaftWien-Flughafen
Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage
Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers am Flughafen Wien Schwechat, Anbindung an die bestehenden Vorfeldrohrleitungen sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers (Dienstleistungskonzession). - Markt HöchbergHöchberg
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt. - Markt HöchbergHöchberg
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt. - Markt HöchbergHöchbergDeadline: Jul 20
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt. - Markt HöchbergHöchbergDeadline: Jul 27
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt. - Markt HöchbergHöchberg
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt. - SWE Energie GmbHErfurt
Errichtung Batteriespeicher, Los 2: Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme eines Battery Energy Storage System (BESS) mit einer Leistung von bevorzugt 20 MW und einer Kapazität von mindestens 40MWh als 2-Std.-Speicher, einschließlich Energiemanagementsystem, Brandschutz, Schallschutz, Leittechnische-Anbindung, EZA-Regler, Wartungs- und Servicevertrag, Schulung und Dokumentation
Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und sichert als Energiedienstleister den Strom-, Gas- und Wärmebedarf für Erfurt und die Region ab. Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen, das der KRITIS-Verordnung unterliegt. Am Standort HKW Erfurt Ost betreibt die SWE Energie GmbH eine KWK-Anlage, welche sich im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen zusammensetzt: GuD-Anlage mit drei Abhitzkesselanlagen (Linie 1, Linie 2 und Linie 3), Heißwassererzeuger, Wärmespeicher, Power-to-Heat-Anlage Aufgrund sich ändernder politischer und marktseitiger Rahmenbedingungen (Dekarbonisierung) beabsichtigt die SWE Energie GmbH in Zukunft verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen und plant das bestehende Heizkraftwerk entsprechend des eigenen Transformationsplanes um verschiedene erneuerbare Energieanlagen zu erweitern. In Ergänzung zur Transformationsplanung ist zunächst die Errichtung eines BESS geplant, um den Geschäftsbereich Stromerzeugung/-vermarktung zu stärken. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Anlage spätestens ab dem 01.07.2028 kommerziell zu nutzen. Es wird die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme einer vollfunktionsfähigen BESS ausgeschrieben. Eine symmetrische Aufteilung der BESS-Leistung auf zwei 10kV-Einspeisungen der Bestandsanlage ist zwingend notwendig. Die Anlage soll als Außenaufstellung (Batteriecontainer, Skid, ggf. Eigenbedarfstransformatoren, ggfs. Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln (MS-Schaltanlage Ik = 40 kA)) errichtet werden. Das BESS muss folgende Leistungen bzw. Anforderungen erfüllen: - Regelleistungsbereitstellung: PRL, aFRR mFRR, Optional Momentanreserve - marktbasierte Bewirtschaftung, Arbitrage (ID, DA, CID) - Steuerung der Blindleistung gemäß VDE-AR-4110 Punkt 5.5 und 6.3.2 auf Anforderung des ANB Es ist der Parallelbetrieb von zwei identischen Batterieeinheiten mit einer Leistung von je 10 MW und einer Kapazität von je 20 MWh (in Summe 20 MW Leistung und 40 MWh Kapazität) geplant. Der AN hat im Rahmen seiner schlüsselfertigen Verantwortung sämtliche dafür notwendigen Komponenten und Bauteile, insbesondere: Wechselrichter-Skids, Eigenbedarfstransformatoren (Ik = 40 kA), Steuerungs- und Regelungssysteme, Batteriecontainer vollständig zu liefern und so auszulegen, dass ein sicherer und uneingeschränkter Parallelbetrieb beider Einheiten gewährleistet ist. Die Aufstellung aller Komponenten erfolgt im Außenbereich. 1. Leistungsumfang und Hauptkomponenten Der Leistungsumfang versteht sich als schlüsselfertige Errichtung (Turnkey-Realisierung) des Batteriespeichersystems durch den AN. Dieser umfasst die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe. Dazu gehören: - Batteriecontainer: Gesamtkapazität von mind. 40 MWh bei einer Nettoleistung von 20 MW an der Schnittstelle, inklusive aller internen DC-Verkabelungen, Batteriemanagementsystemen (BMS), Brandschutz- und Löschsystemen, Brandfrüherkennung und Sicherheitsabschaltung sowie der containerinternen Klimatisierung. - Wechselrichter-Skid: Komplette Outdoor-Plattform (Skid) bestückt mit den erforderlichen Batterie-Wechselrichtern und zugehörigen Steuerungen. - Eigenbedarfstransformatoren (EBT), Konzept zur Eigenbedarfsversorgung: Bei Abschaltung der 10 kV Mittelspannung muss die Kühlung der Batteriezellen sichergestellt sein. - Schallschutzmaßnahmen: Vollständige Planung und Umsetzung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schalldämpfer für Klimageräte, schalloptimierte Wechselrichterkühlung oder Einhausungen), um die behördlich vorgegebenen Immissionsrichtwerte am Standort sicher einzuhalten. - Mitwirkungspflicht bei der Erlangung der Baugenehmigung sowie sonstigen behördlichen Belangen durch den AN 2. Montage, Inbetriebnahme und Abnahme - Lieferung und Montage: Der AN verantwortet den kompletten Transport (DDP Standort), das Entladen, Einheben auf die Fundamente sowie die mechanische und elektrische Komplettmontage aller gelieferten Systemkomponenten im Rahmen der Turnkey-Verantwortung. - Systeminterne Verdrahtung: Der AN hat alle Wechselrichter-Skids mit den zugehörigen Batteriecontainern vollumfänglich im Rahmen des Turnkey-Geschäfts zu verdrahten. Dies schließt die komplette Verlegung und den Anschluss aller DC-Leistungskabel, Steuerungs- und Kommunikationsleitungen (z. B. BMS/EMS-Anbindung) sowie Hilfsenergie-Verkabelungen zwischen den Containern und den Skids ein. - Inbetriebnahme: Durchführung der Inbetriebnahme aller Teilsysteme bis zur vollständigen, schlüsselfertigen Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. - Abnahmemessungen: Durchführung aller vertraglich vereinbarten Performance- und Abnahmetests vor Ort, insbesondere Kapazitätsmessung (Capacity Test zur Verifizierung der zugesicherten Nutzenenergie) - Unterstützung bei und Sicherstellung der Zertifizierung nach VDE 4110 und VDE 4120 zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Gesamtanlage sowie Schulung des Betreiberpersonals 3. Schnittstellendefinition (Los-/Gewerke-Trennung), insbesondere: Elektrotechnik: Der Anschluss an das übergeordnete Netz erfolgt bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die physische und funktionale Schnittstelle liegt jeweils an den Mittelspannungsanschlussklemmen der Transformatoren auf dem Skid und falls notwendig an den EBT. Bau: Die Tiefbau- und Fundament-Arbeiten erfolgen bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die Oberkante der Bodenplatten bzw. Streifenfundamente. - Der AG erstellt die Fundamente nach den statischen und maßlichen Vorgaben, die der AN rechtzeitig im Rahmen seiner Planungsleistung beizustellen hat. Das Aufstellen, Ausrichten und Verankern der Container/Skids auf den Fundamenten verbleibt beim AN. Regelungs- bzw. Steuerungstechnik: - EZA Regler liegt im Leistungsumfang des AN - Bereitstellung einer Kommunikationsschnittstelle o zum vorgelagerten ANB (SWE Netz GmbH) o zum Vermarkter/Energiehändler/externen Dienstleister o zum Hauptleitsystem des bestehenden Erzeugerstandortes 4. Wartungsvertrag
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