Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAK)
Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisatorunternehmens
Freistaat Bayern Bekanntmachung gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes über die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisatorunternehmens Bekanntmachung der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.08.2026 - FüAk-K4-7419.5-1-22-291 Aufgrund § 1 des Rennwett...
Sports Operations
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- Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAK)
- Published:
- August 26, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Sports Operations
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Freistaat Bayern Bekanntmachung gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes über die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisatorunternehmens Bekanntmachung der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.08.2026 - FüAk-K4-7419.5-1-22-291 Aufgrund § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. Jahrg. 2021 Teil I Nr. 37), der §§ 2 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065) sowie des Glücksspielstaatsvertrages 2021 vom 09.März 2021 (BayGVBl Nr. 06/2021) wurde dem Zucht- und Trabrennverein Straubing 1873 e.V. für die Monate September 2026 bis Dezember 2026 die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisatorunternehmens auf seiner Rennbahn in Straubing erteilt. Die näheren Einzelheiten (Nebenbestimmungen) sind im Bescheid der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
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