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Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9
Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzu...
Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- WiBau Gesellschaft mbH
- Published:
- August 29, 2026
- Deadline:
- November 26, 2026
- Topic:
- Landscape Architecture
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Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Ausgangslage Das Rheingau-Palais wurde rund 1895 als Kellereigebäude von der Familie Söhnlein erbaut und diente lange als Hauptverwaltung der Sektkellerei Söhnlein. 2012 nahm das börsennotierte Wiesbadener Unternehmen SGL Carbon das Gebäude als Hauptsitz in Funktion. In diesem Zuge erfolgte die letzte umfangreiche Sanierung. Das Rheingau-Palais und die zugehörige Villa sind Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und zugleich Bestandteile der insgesamt als Kulturdenkmal nach § 2. Abs. 2 HDSchG geschützten Gesamtanlage "ehem. Sektkellerei Söhnlein". Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen schließen dementsprechend grundsätzlich auch das Innere des Gebäudes sowie die umgebenden Flächen mit ein. Bisherige umfassende Umbauten und damit verbundene Teilentkernungen im Rheingaupalais in den Jahren 2011/2021 sowie die Einbindung des seinerzeit mit den durchgeführten Maßnahmen beteiligten Architekturbüros in die vorliegende Machbarkeitsstudie lassen davon ausgehen, dass der Umbau für die Schule denkmalschutzkonform möglich ist. Der Denkmalschutz wurde bisher noch nicht in das Projekt eingebunden, weil die derzeitige Planung noch nicht die notwendige Tiefe erreicht hat. Die weitergehende Planung muss intensiv mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Bei Herrichtung des Rheingaupalais müssen Schule und Stadtteilbibliothek bis zum Abschluss des Baumaßnahme Umbaus des Rheingaupalais am bisherigen Standort verbleiben. Auf eine kostenintensive Interimscontaineranlage wird dadurch verzichtet. Kenndaten Adresse: Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden - Schierstein Flurstücksdaten: Gemeinde Wiesbaden, Gemarkung Schierstein, Flur 25, Flurstück 36/2; Flur 24, Flurstück 1/3 Grundstücksfläche ca. 20.300 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 12.328 m² (Rheingaupalais Söhnleinstraße 8) Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38-40, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. - in LP1: Sichtung und Bewertung Bestandsuntersuchung - in LP4: Mitwirkung zum Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke - in allen LPs: Integration des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und Zuarbeit zum BNB-Koordinator mit dem Ziel der Erreichung der nötigen Zertifizierungen BNB und QNG Das Ziel der Zertifizierung gem. LNB/BNB-Verfahren ist die Erreichung eines Erfüllungsgrads von mindestens 75%. (siehe Anlagen Beschluss 0368 und Leitlinie Nachhaltiges Bauen) Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken
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SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Nov 26Gemeindezentrum Nordenstadt Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie des Standortes freiwillige Feuerwehr mit Parkdeck; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Gemeindezentrum Nordenstadt Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie des Standortes freiwillige Feuerwehr mit Parkdeck; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Gemeindezentrum Nordenstadt Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie des Standortes freiwillige Feuerwehr mit Parkdeck; Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Objektplanung Freianlagen Freianlagenplanung (KG 500 n. DIN 276) auf Basis der geltenden Fassung der HOAI 2021 (§§ 38-40), Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1 zum Vertragsentwurf. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gemäß Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-9. OPTIONEN Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4, Stufe II: LPH 5 - 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe II: LPH 5 - 9 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Dezember 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. März 2027 Abschluss LPH 4: ca. März 2027 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Mai 2031Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim – Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI - LPH 1-9
Gemeinde StockheimStockheimDie Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat
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