Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergTED
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Energetische Dach-, Brandschutz- und Lüftungssanierung (Hauptgebäude) an der Henry-Benrath-Schule in 61169 Friedberg
Erbringung von Generalplanerleistungen für die energetische Dachsanierung, brandschutztechnische Innensanierung (Teilbereiche) und Lüftungssanierung inkl. Rückbau im Technikgeschoss des Hauptgebäudes der Henry‑Benrath‑Schule (61169 Friedberg). Erstellung von Konzepten, Ablaufplan und bauphysikalischen Untersuchungen (Schallschutz, Raumaku...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Building Physics
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Erbringung von Generalplanerleistungen für die energetische Dachsanierung, brandschutztechnische Innensanierung (Teilbereiche) und Lüftungssanierung inkl. Rückbau im Technikgeschoss des Hauptgebäudes der Henry‑Benrath‑Schule (61169 Friedberg). Erstellung von Konzepten, Ablaufplan und bauphysikalischen Untersuchungen (Schallschutz, Raum...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 06, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Erbringung von Generalplanerleistungen für die energetische Dachsanierung, brandschutztechnische Innensanierung (Teilbereiche) und Lüftungssanierung inkl. Rückbau im Technikgeschoss des Hauptgebäudes der Henry‑Benrath‑Schule (61169 Friedberg). Erstellung von Konzepten, Ablaufplan und bauphysikalischen Untersuchungen (Schallschutz, Raumakustik) zur Minimierung von Störungen im laufenden Schulbetrieb und Anpassung an den Leitfaden Wirtschaftliches Bauen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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4- Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedberg
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Energetische Dach-, Brandschutz- und Lüftungssanierung (Hauptgebäude) an der Henry-Benrath-Schule in 61169 Friedberg
Die Henry-Benrath-Schule ist eine kooperative Gesamtschule mit den Schwerpunkten Musik und Berufsorientierung im Wetteraukreis. Die Schule verfügt über ein Hauptgebäude, einen U-Trakt, ein Hausmeisterhaus sowie eine Sporthalle. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und technischen Zustandes der Innenräume und der Dachflächen und dem Ergebnis verschiedener regulärer Überprüfungen (u. a. Mängel aus GVS, SV-/SK-Prüfungen) werden am Schulstandort u. a. aus brandschutztechnischer und energetischer Sicht in Teilbereichen des Hauptgebäudes umfangreiche Sanierungsarbeiten im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Zuge einer vergangenen Sanierungsmaßnahme mit Fertigstellung 2016 wurden bereits Teilbereiche der Innensanierung am Hauptgebäude fertiggestellt. Die Maßnahme soll dabei allerdings nicht nur auf die brandschutzrelevanten Themen Bezug nehmen. Es muss aufgrund einzelner Abhängigkeiten wie bspw. aus energetischen Aspekten oder aufgrund notwendiger Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" für Schulen des Wetteraukreises, eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Aufgrund der Komplexität ist u. a. eine Konzepterstellung inkl. Ablaufplan erforderlich, da der Schulbetrieb durch die Baumaßnahmen so wenig wie möglich gestört werden soll. Im Rahmen dieser Maßnahme sind vorrangig die nachfolgend beschriebenen Themenfelder zu bearbeiten und entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen:: • Energetische Dachsanierung Hauptgebäude • Brandschutztechnische Innensanierung Hauptgebäude (Teilbereiche) • Lüftungssanierung und Rückbau Technikgeschoss Im Rahmen der Innensanierungen soll u. a. eine noch im Detail zu ermittelnde bauliche und technische Ertüchtigung vorrangig aus Sicht des Brandschutzes erfolgen. Es sind darüber hinaus bspw. Untersuchungen aus bauphysikalischer Sicht (baulicher Schallschutz und Raumakustik) notwendig, da bspw. nach heutigem Kenntnisstand einige Trennwände zwischen Räumen nicht durchgängig bis an die Rohdecke geführt wurden. Ein Abgleich der Ausführungen im Bestand mit den regulären Anforderungen bzw. des aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" für Schulen des Wetteraukreises ist zwingend vorzunehmen und Abweichungen sind entsprechend darzulegen und zu bewerten. Für die Beseitigung etwaiger Mängel sollen Varianten betrachtet werden, deren Ergebnis inkl. der anzunehmenden Kosten aufzustellen sind. Der genaue Umfang der Innensanierungen ist im Rahmen der Planungsbesprechungen mit den internen und externen Planungsbeteiligten zu besprechen und final abzustimmen. Hierzu werden im Rahmen der (Vor-) Entwurfsplanung u. U. wiederkehrend Entscheidungsvorlagen notwendig, die bei Bedarf entsprechende Alternativen (z. B. zur Kosteneinsparung) aufzeigen sollen. Die Wirtschaftlichkeit steht dabei stets im Vordergrund und gilt auch für den späteren Gebäudebetrieb. Energetische Aspekte bzw. Anforderungen (u. a. aus GEG), die sich bspw. bei Anlagenerneuerungen oder -änderungen ergeben würden, sind im Detail im Planungsverlauf zu betrachten, zu bewerten und zu berücksichtigen. Darüber hinaus können weitergehende Anforderungen aus energetischen Betrachtungen erforderlich werden (Bsp. Dämmung von Installationsleitungen der KG 400). Für das zu betrachtende Hauptgebäude muss im Rahmen der Grundlagenermittlung ein Schadstoffgutachten sowie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt optional ein Sanierungskonzept erstellt werden. Weiter ist für das Hauptgebäude eine Überarbeitung bzw. Neukonzeption des im Jahre 2016 erstellten Brandschutzkonzepts zu prüfen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Projektbeschreibung (Anlage 01). - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedberg
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Energetische Dach-, Brandschutz- und Lüftungssanierung (Hauptgebäude) an der Henry-Benrath-Schule in 61169 Friedberg
Beschreibung: Die Henry-Benrath-Schule ist eine kooperative Gesamtschule mit den Schwerpunkten Musik und Berufsorientierung im Wetteraukreis. Die Schule verfügt über ein Hauptgebäude, einen U-Trakt, ein Hausmeisterhaus sowie eine Sporthalle. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und technischen Zustandes der Innenräume und der Dachflächen und dem Ergebnis verschiedener regulärer Überprüfungen (u. a. Mängel aus GVS, SV-/SK-Prüfungen) werden am Schulstandort u. a. aus brandschutztechnischer und energetischer Sicht in Teilbereichen des Hauptgebäudes umfangreiche Sanierungsarbeiten im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Zuge einer vergangenen Sanierungsmaßnahme mit Fertigstellung 2016 wurden bereits Teilbereiche der Innensanierung am Hauptgebäude fertiggestellt. Die Maßnahme soll dabei allerdings nicht nur auf die brandschutzrelevanten Themen Bezug nehmen. Es muss aufgrund einzelner Abhängigkeiten wie bspw. aus energetischen Aspekten oder aufgrund notwendiger Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" für Schulen des Wetteraukreises, eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Aufgrund der Komplexität ist u. a. eine Konzepterstellung inkl. Ablaufplan erforderlich, da der Schulbetrieb durch die Baumaßnahmen so wenig wie möglich gestört werden soll. Im Rahmen dieser Maßnahme sind vorrangig die nachfolgend beschriebenen Themenfelder zu bearbeiten und entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen:: • Energetische Dachsanierung Hauptgebäude • Brandschutztechnische Innensanierung Hauptgebäude (Teilbereiche) • Lüftungssanierung und Rückbau Technikgeschoss Im Rahmen der Innensanierungen soll u. a. eine noch im Detail zu ermittelnde bauliche und technische Ertüchtigung vorrangig aus Sicht des Brandschutzes erfolgen. Es sind darüber hinaus bspw. Untersuchungen aus bauphysikalischer Sicht (baulicher Schallschutz und Raumakustik) notwendig, da bspw. nach heutigem Kenntnisstand einige Trennwände zwischen Räumen nicht durchgängig bis an die Rohdecke geführt wurden. Ein Abgleich der Ausführungen im Bestand mit den regulären Anforderungen bzw. des aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" für Schulen des Wetteraukreises ist zwingend vorzunehmen und Abweichungen sind entsprechend darzulegen und zu bewerten. Für die Beseitigung etwaiger Mängel sollen Varianten betrachtet werden, deren Ergebnis inkl. der anzunehmenden Kosten aufzustellen sind. Der genaue Umfang der Innensanierungen ist im Rahmen der Planungsbesprechungen mit den internen und externen Planungsbeteiligten zu besprechen und final abzustimmen. Hierzu werden im Rahmen der (Vor-) Entwurfsplanung u. U. wiederkehrend Entscheidungsvorlagen notwendig, die bei Bedarf entsprechende Alternativen (z. B. zur Kosteneinsparung) aufzeigen sollen. Die Wirtschaftlichkeit steht dabei stets im Vordergrund und gilt auch für den späteren Gebäudebetrieb. Energetische Aspekte bzw. Anforderungen (u. a. aus GEG), die sich bspw. bei Anlagenerneuerungen oder -änderungen ergeben würden, sind im Detail im Planungsverlauf zu betrachten, zu bewerten und zu berücksichtigen. Darüber hinaus können weitergehende Anforderungen aus energetischen Betrachtungen erforderlich werden (Bsp. Dämmung von Installationsleitungen der KG 400). Für das zu betrachtende Hauptgebäude muss im Rahmen der Grundlagenermittlung ein Schadstoffgutachten sowie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt optional ein Sanierungskonzept erstellt werden. Weiter ist für das Hauptgebäude eine Überarbeitung bzw. Neukonzeption des im Jahre 2016 erstellten Brandschutzkonzepts zu prüfen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Projektbeschreibung (Anlage 01). - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 11
Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg
Das grundsätzliche Projektziel ist eine grundlegende Sanierung der Innenräume in Teilbereichen des Hauptgebäudes sowie eine Dachsanierung des Hauptgebäudes vorrangig aus brandschutztechnischer und aus energetischer Sicht inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" an Schulen des Wetteraukreises und an den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands, unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse (u. a. ArbSchG, UVV, DGUV) oder sinnvoller Verbesserungen. Dabei soll das in die Jahre gekommenen Gebäude zusätzlich an die aktuellen Erfordernisse der schulischen Belange angepasst und bei Bedarf auch entsprechende umfangreichere Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Anforderungen wie bspw. an Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Barrierefreiheit, etc. sind im Rahmen der Bestandsaufnahme ebenfalls zu prüfen. Der genaue Prüfumfang wird hier nicht abschließend beschrieben und kann sich bei Bedarf jederzeit auf weitere notwendige Untersuchungen erweitern (bspw. notwendige statische Untersuchungen). Die vor- und nachstehende Maßnahmenbeschreibung bzw. der -umfang ist dabei ebenfalls nicht abschließend. Sie ist im Rahmen der LPH 1-3 zu prüfen, zu ermitteln und mit dem Wetteraukreis final abzustimmen. Im Rahmen der brandschutztechnischen Betrachtung ist u. a. die Überprüfung des vorhandenen Brandschutzkonzepts erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt für das Hauptgebäude ein Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2016 vor. Nach aktueller Betrachtung sind grundlegende Abweichungen zwischen Soll- und IST-Zustand erkennbar, für die vorhandene und weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen und mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem vorbeugenden Brandschutz abzustimmen sind. Für alle Neubauten und Sanierungen kreiseigener Gebäude wird bei technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit über die geltende Gesetzgebung (Gebäudeenergiegesetz) hinaus eine möglichst hohe Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit angestrebt. Neu- bzw. Erweiterungsbauten und energetische Sanierungen sind grundsätzlich mindestens nach dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG auszuführen bzw. es sind dabei dessen Vorgaben einzuhalten oder zu übertreffen. Aus energetischer Sicht sollen die Gebäude nach der Sanierung grundsätzlich den erforderlichen Mindeststandards der aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind entsprechend zu ertüchtigen. Für die Gebäude soll hierbei insgesamt der EH55-Standard oder besser erreicht werden. Die Außenwände des Hauptgebäudes wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreich saniert. Grundsätzlich ist die energetische Sanierung ganzheitlich zu betrachten, der genaue Umfang wirtschaftlich abzuwägen und entsprechend zu dokumentieren. Eine genaue Festlegung erfolgt dann innerhalb der Planungsphase auf Basis von vorzulegenden Entscheidungsvorlagen, sofern erforderlich. Es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen, welche möglichen Förderungen beantragt und in Anspruch genommen werden können. Es dürfen keine Veränderungen an bereits sanierten und modernisierten Anlagen und Bereichen aus vergangenen Fördermaßnahme vorgenommen werden, da sie sich ggf. förderschädlich auf die vorgenannte Maßnahme auswirken könnten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen! - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 11
Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg
Das grundsätzliche Projektziel ist eine grundlegende Sanierung der Innenräume in Teilbereichen des Hauptgebäudes sowie eine Dachsanierung des Hauptgebäudes vorrangig aus brandschutztechnischer und aus energetischer Sicht inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" an Schulen des Wetteraukreises und an den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands, unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse (u. a. ArbSchG, UVV, DGUV) oder sinnvoller Verbesserungen. Dabei soll das in die Jahre gekommenen Gebäude zusätzlich an die aktuellen Erfordernisse der schulischen Belange angepasst und bei Bedarf auch entsprechende umfangreichere Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Anforderungen wie bspw. an Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Barrierefreiheit, etc. sind im Rahmen der Bestandsaufnahme ebenfalls zu prüfen. Der genaue Prüfumfang wird hier nicht abschließend beschrieben und kann sich bei Bedarf jederzeit auf weitere notwendige Untersuchungen erweitern (bspw. notwendige statische Untersuchungen). Die vor- und nachstehende Maßnahmenbeschreibung bzw. der -umfang ist dabei ebenfalls nicht abschließend. Sie ist im Rahmen der LPH 1-3 zu prüfen, zu ermitteln und mit dem Wetteraukreis final abzustimmen. Im Rahmen der brandschutztechnischen Betrachtung ist u. a. die Überprüfung des vorhandenen Brandschutzkonzepts erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt für das Hauptgebäude ein Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2016 vor. Nach aktueller Betrachtung sind grundlegende Abweichungen zwischen Soll- und IST-Zustand erkennbar, für die vorhandene und weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen und mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem vorbeugenden Brandschutz abzustimmen sind. Für alle Neubauten und Sanierungen kreiseigener Gebäude wird bei technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit über die geltende Gesetzgebung (Gebäudeenergiegesetz) hinaus eine möglichst hohe Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit angestrebt. Neu- bzw. Erweiterungsbauten und energetische Sanierungen sind grundsätzlich mindestens nach dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG auszuführen bzw. es sind dabei dessen Vorgaben einzuhalten oder zu übertreffen. Aus energetischer Sicht sollen die Gebäude nach der Sanierung grundsätzlich den erforderlichen Mindeststandards der aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind entsprechend zu ertüchtigen. Für die Gebäude soll hierbei insgesamt der EH55-Standard oder besser erreicht werden. Die Außenwände des Hauptgebäudes wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreich saniert. Grundsätzlich ist die energetische Sanierung ganzheitlich zu betrachten, der genaue Umfang wirtschaftlich abzuwägen und entsprechend zu dokumentieren. Eine genaue Festlegung erfolgt dann innerhalb der Planungsphase auf Basis von vorzulegenden Entscheidungsvorlagen, sofern erforderlich. Es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen, welche möglichen Förderungen beantragt und in Anspruch genommen werden können. Es dürfen keine Veränderungen an bereits sanierten und modernisierten Anlagen und Bereichen aus vergangenen Fördermaßnahme vorgenommen werden, da sie sich ggf. förderschädlich auf die vorgenannte Maßnahme auswirken könnten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen!
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- The contracting authority is Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.