Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedberg
Erbringung von freigestelltem Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises/ hier: Schwimm- und Sporthallenverkehre von der Laisbachschule, Ranstadt zum Hallenbad Gedern
Erbringung von freigestelltem Schülerverkehr für Schwimm- und Sporthallenverkehre von der Laisbachschule, Ranstadt zum Hallenbad Gedern im Bereich des Wetteraukreises.
School Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- August 04, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Erbringung von freigestelltem Schülerverkehr für Schwimm- und Sporthallenverkehre von der Laisbachschule, Ranstadt zum Hallenbad Gedern im Bereich des Wetteraukreises.
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9Erbringung von freigestelltem Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises, hier: Schwimm- und Sporthallenverkehre von der Laisbachschule in Ranstadt zum Hallenbad Gedern Der Auftraggeber ist zuständig für die Beförderung von Kindern von den Schulen im Wetteraukreis zu Schwimm- und Sportstätten (Schwimmbäder und Turnhallen) und nach dem Schwimm- bzw. Sportunterricht zurück zur jeweiligen Ausgangsschule. Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr für die in der Anlage "Aufforderung zur Angebotsabgabe" dargestellten Verkehre. Bei der Beförderung werden überwiegend ganze Schulklassen befördert. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich weitestgehend um Kinder ohne weitere besondere Bedürfnisse hinsichtlich der Beförderung, insbesondere der ein-zusetzenden Fahrzeuge. In Einzelfällen können Beförderungen von Schülerinnen und Schülern, welche im Rollstuhl sitzen, nötig sein, in diesem Fall kann auch der Einsatz eines Rollstuhl-Kleinbusses erforderlich sein. Umfang der Beförderung: Abfahrtort Schule: Oberriedstraße 30, 63691 Ranstadt Abfahrtort Schwimmbad: Franseckystraße 32, 63688 Gedern Personenzahl: 65 Abfahrtszeit von Schule: Freitag, 7:35 Uhr Abfahrtszeit von Hallenbad: Freitag, 09:00 Uhr
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Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und EinkaufMünchenDer Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Fachgerechte Beförderung von Kindern zu Betreuungseinrichtungen und Schulen in Weinheim, Eppelheim und Brühl ab dem 14.09.2026 (4 Lose)
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