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Einsatzleitwagen 2
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedi...
Special Vehicles
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Special Vehicles
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Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.
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10Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Sep 15Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Sep 15Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Beschaffung Einsatzleitwagen 2 - ERSTANGEBOTE
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.Beschaffung Einsatzleitwagen 2 - ERSTANGEBOTE
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.2 x Beladung technische Hilfe
Stadt SundernSundernDeadline: Sep 22Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Neubeschaffung Einsatzleitwagen ELW für die ÖEL / UG-ÖEL Freiwillige Feuerwehr der Stadt Memmingen
Stadt MemmingenMemmingenDas Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846 1-3, DIN 14502 Teil 2 und Teil 3, sowie teilweise DIN 14507 und den weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern (Fachtechnische Auflagen aus dem Förderbescheid der Regierung von Schwaben) entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Bei einer getrennten Vergabe von Fahrgestell und Aufbau sind die Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Der Anbieter hat für das Fahrzeug einschl. aller DIN (bzw. EN) Ausstattungen und zusätzlicher Beladung, Sonderausstattungen mit den Ausschreibungsunterlagen eine für die feuerwehrtechnische Abnahme verbindliche Gewichtsbilanz vorzulegen. Das Gesamtfahrzeug darf einschließlich Mannschaft 12.000 kg nicht überschreiten. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Stadt SundernSundernDeadline: Sep 22Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Stadt SundernSundernDeadline: Sep 22Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Fahrzeugbeschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg inkl. Sonderausstattung
Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDie ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung. Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)Aufbau
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
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