Stadt Halberstadt 1Halberstadt
Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz
Die enwi entsorgt Schadstoffe aus Haushalten und schadstoffhaltige Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen entsprechend den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) getrennt von sonstigen Abfällen. Die Entsorgung beinhaltet die Einsammlung, Beförderung, Lagerung so...
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Die enwi entsorgt Schadstoffe aus Haushalten und schadstoffhaltige Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen entsprechend den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) getrennt von sonstigen Abfällen. Die Entsorgung beinhaltet die Einsammlung, Beförderung, Lagerung...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Halberstadt 1
- Published:
- February 25, 2026
- Deadline:
- March 26, 2026
Tender description
Die enwi entsorgt Schadstoffe aus Haushalten und schadstoffhaltige Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen entsprechend den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) getrennt von sonstigen Abfällen. Die Entsorgung beinhaltet die Einsammlung, Beförderung, Lagerung sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung der Abfälle.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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3- Stadt Halberstadt 1HalberstadtDeadline: Mar 26
Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz
Die enwi entsorgt Schadstoffe aus Haushalten und schadstoffhaltige Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen entsprechend den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) getrennt von sonstigen Abfällen. Die Entsorgung beinhaltet die Einsammlung, Beförderung, Lagerung sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung der Abfälle. - Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöRHalberstadtDeadline: Mar 26
Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz
Die enwi schreibt die Entsorgung von Schadstoffen aus Haushalten und schadstoffhaltigen Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen gemäß KrWG und AbfG LSA aus. Die Leistung umfasst Einsammlung, Beförderung, Lagerung sowie Verwertung bzw. Beseitigung. Das System besteht aus zwei Säulen: 1. Mobile Schadstoffsammlung (Straßen- und Samstagssammlung/Bringsystem) und 2. Mobile Sammlung/Bedarfsentsorgung auf Abruf (Holsystem). Details siehe Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen. Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
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- The submission deadline is 26. März 2026.
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- The contracting authority is Stadt Halberstadt 1.
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