Kaufmännische Krankenkasse - KKHHannoverTED
Einrichtung und Betrieb eines Zentrallagers für Hilfsmittel (Lagermanagement)
Einrichtung und Betrieb (Lagermanagement) eines Zentrallagers für Hilfsmittel, ausgenommen Beatmungsgeräte der Produktgruppe 14, für die Region Baden-Württemberg einschließlich der Erbringung von Transportleistungen in dieser Region (Rückholungen der Hilfsmittel von Versicherten), fachgerechte Einlagerung inkl. Reinigung der Hilfsmittel, ...
Freight Transport, Logistics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Freight Transport
Tender description
Einrichtung und Betrieb (Lagermanagement) eines Zentrallagers für Hilfsmittel, ausgenommen Beatmungsgeräte der Produktgruppe 14, für die Region Baden-Württemberg einschließlich der Erbringung von Transportleistungen in dieser Region (Rückholungen der Hilfsmittel von Versicherten), fachgerechte Einlagerung inkl. Reinigung der Hilfsmittel, Lagerverwaltung mittels technischer Unterstützung und Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Abholung durch Servicepartner der KKH. Geschätzte Auftragsmenge in Einheiten: 1.324 Höchstmenge in Einheiten: 1.655
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnDeadline: Sep 24Vier Plätze sollen dauerhaft für die Inanspruchnahme durch Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr freigehalten werden. Dieser Platz kann nur an Kinder vergeben werden, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten am Standort Hannover an einem Lehrgang teilnimmt. Die Betreuungsleistung wird im Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover in den Räumen 005/006 (Gruppenraum), 009 (Flur), 009a (Windfang), 014 (Dienstraum), 015 (Ruhe-/ Arbeitsraum), 016 (Sanitärraum), 017 (Küche) erbracht. Die Räume sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Auftraggeber baulich hergerichtet. Der Flächenansatz, die Räumlichkeiten und der Außenbereich wurden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover dem Grunde nach als geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingestuft. Es hat die entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII in Aussicht gestellt. Die Überlassung der Räumlichkeiten an den Auftragnehmer wird in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu schließenden Liegenschaftsüberlassungsvertrag (LÜV) geregelt. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer mietfrei überlassen. Die Zahlung von Betriebskosten sowie die weiteren Einzelheiten zur Überlassung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem LÜV. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht. Ansprechpartner sind Frau Bührke, Telefonnummer +49 511 6783 4444 und Herr Zacharias, Telefonnummer +49 511 6783 4441 im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover. Die Betreuungszeit je Platz liegt bei einem Vollzeitplatz von Montag bis Donnerstag bei mindestens 9,5 Stunden und maximal 10,5 Stunden, freitags bei mindestens 6 und maximal 7 Stunden. Als Betreuungszeiten sollen mindestens Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, höchstens von 06:30 Uhr bis 17:00 und freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, höchstens 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden. Die Kindertageseinrichtung ist an Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie am 24. und 31.12. geschlossen. Die Schließzeiten sollten darüber hinaus nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen. Der Auftragnehmer setzt in der Kindertageseinrichtung Personal ein, das gemäß Anzahl und Ausbildung den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch - Kinder- und Jugend-hilfe (SGB VIII) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) entspricht. Die Betreuung hat durch qualifiziertes Fachpersonal, mit entsprechender persönlicher Eignung nach einer Konzeption der Kindertageseinrichtung gemäß den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zwingend enthalten: Kurzdarstellung des Trägers mit Aufgaben, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung und Aussagen zu den pädagogischen Schwerpunkten. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss es zudem ermöglichen, dass die Kinder aufgrund von Versetzungen der Personensorgeberechtigten über das gesamte Kindergartenjahr verteilt eingewöhnt und verabschiedet werden können (fundiertes Eingewöhnungskonzept). Die Verpflegung der Kinder wird durch den Auftragnehmer gewährleistet. Dieser muss mindestens eine Mittagsverpflegung anbieten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass: a. eine regelmäßige Verpflegung während der Betreuungszeiten angeboten wird; b. Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Beschränkungen der Kinder beachtet werden; c. auf den Entwicklungsstand der Kinder geachtet wird; d. die Kosten der Verpflegung den Personensorgeberechtigten zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2033 erbracht werden. Der Auftragnehmer schließt mit den Personensorgeberechtigten Betreuungsverträge ab. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Eigenbeiträge sowie - sofern im Betreuungsvertrag vereinbart - Verpflegungsgeld zu zahlen. Die Bundeswehr übernimmt diese Kosten nicht. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten, die in § 3 des (Dienst-) Leistungsvertrages geregelt sind. Nicht belegte Plätze können vorübergehend bis zum Ende des Kindergartenjahres an die Stadt zurückgegeben werden. Sind Plätze nicht belegt, werden diese in Form einer Freihaltepauschale, die dem vollen Wert des Belegplatzes entspricht, durch die Bundeswehr getragen. Die Plätze, die per Belegrecht erworben werden, werden auf Antrag durch den Vergabeausschuss am Standort Hannover vergeben. Das konkrete Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Standortälteste Hannover durch gesonderte Vergabekriterien. Der Standortälteste stimmt die Vergabe jedes Platzes eng mit dem Auftragnehmer ab. Im Finanzierungskonzept sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kostenkalkulation detailliert über die gesamte Vertragslaufzeit darzustellen. Der Auftragnehmer hat anhand der Kalkulation zudem darzulegen, ob und in welcher Höhe pro Platz und Monat er ggf. über die Bereitstellung der Infrastruktur hinaus einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung der Kinder der Bundeswehrangehörigen erwartet (Belegrechtskosten/ Freihaltepauschale). Sofern ein Zuschuss seitens des Auftraggebers erforderlich ist, wird er grundsätzlich pro Platz und Monat gezahlt. Die Angebote werden gemäß beigefügter Wertungsmatrix ausgewertet.Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg, Zentrale VergabestelleDeadline: Sep 17Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in Ludwigsburg Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in LudwigsburgEinrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport
Dataport AöRAltenholzDeadline: Aug 31In den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessierten Unternehmen ist diesen Teilnahmeunterlagen der Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertragliche Regelungen während der Laufzeit des DBS an die Bedarfe des Auftraggebers angepasst oder auch durch neue Anforderungen ergänzt werden können. Des Weiteren können diese bei Verbindungen mit speziellen Anforderungen durch zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber (Dataport) eine glasfaserbasierte Verbindung (Dark Fiber) zwischen zwei genannten Endpunkten zur VerfügungEinrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession)
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