LfA Förderbank BayernMünchenTED
Einführung, Migration und Wartung des Nachfolgesystems für die Risikomessung und -steuerung
Die Auftraggeberin ist als öffentlich-rechtliche Förderbank verpflichtet ein System zur Risikomessung und -steuerung (im Nachfolgenden "Nachfolgeystem") eingerichtet zu haben. Dies ergibt sich insbesondere aus § 25 a KWG sowie der MaRisk (v.a. AT 7.2.). Dieses System muss die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mithin ...
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- Contracting authority:
- LfA Förderbank Bayern
- Published:
- August 18, 2026
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Die Auftraggeberin ist als öffentlich-rechtliche Förderbank verpflichtet ein System zur Risikomessung und -steuerung (im Nachfolgenden "Nachfolgeystem") eingerichtet zu haben. Dies ergibt sich insbesondere aus § 25 a KWG sowie der MaRisk (v.a. AT 7.2.). Dieses System muss die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mithin stetig entsprechend dieser wandelnden Anforderungen weiterentwickeln. Herstellerseitig wird die Wartung des derzeit im Einsatz befindlichen Systems (im Nachfolgenden "Vor-System") zum 31.12.2026 gekündigt. Das Vor-System (eingeführt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) baut auf seit über 20 Jahren von der Auftraggeberin genutzten Altsystemen der Herstellerin des Vor-Systems bzw. inzwischen umfirmierten, oder mit der Herstellerin verschmolzen, Unternehmen, auf. Das Vor-System ist eng verflochten mit den benachbarten Systemen und Prozessen und kann für sich allein betrachtet die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen. Zur Vermeidung eines Widerspruchs zu den Pflichten und Anforderungen nach § 25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) besteht daher der Bedarf der Auftraggeberin dem Grunde nach jedoch zwingend und unverändert fort. Der Bedarf besteht demnach in einem nahtlosen Ersatz des Vor-Systems mit gleichen bzw. vergleichbaren Funktionalitäten und Schnittstellen zu benachbarten Systemen und Prozessen. Hierfür muss das Nachfolgesystem nahtlos migriert werden und sich funktionsgleich zum Vor-System in die bestehende Systemlandschaft eingliedern, gewartet werden und auch zukünftige (aufsichts-)rechtlich erforderliche Funktionalitäten durch Modulergänzungen (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag) abdecken.
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