Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Durchführung von Briefdienstleistungen Hamburg
1.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem ...
Postal & Courier Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Published:
- August 18, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Postal & Courier Services
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1.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden. Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen). Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
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Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 171.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden. Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen). Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Durchführung von Briefdienstleistungen Hamburg
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 171.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden. Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen). Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Briefdienstleistungen Interner Service Bielefeld
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Aug 11Die BA kommuniziert mit ihren Kundinnen und Kunden in großem Umfang postalisch. Sie ist daher darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die zuverlässige Zustellung von Briefsendungen in kürzester Zeit. Der Auftraggeber nimmt derzeit auf regionaler Ebene die Dienste verschiedener Dienstleister in Anspruch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Briefdienstleistungen für die vom Internen Service Bielefeld betreuten Dienststellen neu zu vergeben. Die zu vergebende Dienstleistung umfasst insbesondere folgende Leistungen: • Arbeitstägliche Abholung von Briefsendungen des Auftraggebers von den Filialen der Deutschen Post AG (Postfachleerung) und Auslieferung an die in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften • Arbeitstägliche Abholung der zu versendenden Briefsendungen aus den in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften zur weiteren Bearbeitung • Freimachen, Beförderung und Zustellung der aus den aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften abgeholten Briefsendungen innerhalb des gesetzlich definierten Zustellzieles, • Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit Großempfänger-Postleitzahlen • Einhaltung der Standards zur Qualitätssicherung gemäß der jeweils gültigen DIN-Normen Die Dienstleistungen sind für folgende Briefformate zu erbringen: (L = Länge; B = Breite, H = Höhe) (1) Format A: L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm bis 20 g Hierzu zählen auch Postkarten mit einer Länge von 140 bis 235 mm und einer Breite von 90 bis 125 mm. (2) Format B: L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g Seite 8 von 20 (3) Format C: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm bis 500 g (4) Format D: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm bis 1000 g (5) Einschreiben Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten (1) bis (4) über- geben werden. (a) Einschreiben Einwurf (b) Einschreiben Übergabe (c) Einschreiben Rückschein (6) Auflieferung von Postzustellungsaufträgen (PZA) bei der DPAG Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.Briefdienstleistungen Interner Service Bielefeld
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Aug 11Die BA kommuniziert mit ihren Kundinnen und Kunden in großem Umfang postalisch. Sie ist daher darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die zuverlässige Zustellung von Briefsendungen in kürzester Zeit. Der Auftraggeber nimmt derzeit auf regionaler Ebene die Dienste verschiedener Dienstleister in Anspruch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Briefdienstleistungen für die vom Internen Service Bielefeld betreuten Dienststellen neu zu vergeben. Die zu vergebende Dienstleistung umfasst insbesondere folgende Leistungen: • Arbeitstägliche Abholung von Briefsendungen des Auftraggebers von den Filialen der Deutschen Post AG (Postfachleerung) und Auslieferung an die in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften • Arbeitstägliche Abholung der zu versendenden Briefsendungen aus den in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften zur weiteren Bearbeitung • Freimachen, Beförderung und Zustellung der aus den aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften abgeholten Briefsendungen innerhalb des gesetzlich definierten Zustellzieles, • Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit Großempfänger-Postleitzahlen • Einhaltung der Standards zur Qualitätssicherung gemäß der jeweils gültigen DIN-Normen Die Dienstleistungen sind für folgende Briefformate zu erbringen: (L = Länge; B = Breite, H = Höhe) (1) Format A: L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm bis 20 g Hierzu zählen auch Postkarten mit einer Länge von 140 bis 235 mm und einer Breite von 90 bis 125 mm. (2) Format B: L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g Seite 8 von 20 (3) Format C: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm bis 500 g (4) Format D: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm bis 1000 g (5) Einschreiben Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten (1) bis (4) über- geben werden. (a) Einschreiben Einwurf (b) Einschreiben Übergabe (c) Einschreiben Rückschein (6) Auflieferung von Postzustellungsaufträgen (PZA) bei der DPAG Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.Briefdienstleistungen Interner Service Bielefeld
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Aug 11Die BA kommuniziert mit ihren Kundinnen und Kunden in großem Umfang postalisch. Sie ist daher darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die zuverlässige Zustellung von Briefsendungen in kürzester Zeit. Der Auftraggeber nimmt derzeit auf regionaler Ebene die Dienste verschiedener Dienstleister in Anspruch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Briefdienstleistungen für die vom Internen Service Bielefeld betreuten Dienststellen neu zu vergeben. Die zu vergebende Dienstleistung umfasst insbesondere folgende Leistungen: • Arbeitstägliche Abholung von Briefsendungen des Auftraggebers von den Filialen der Deutschen Post AG (Postfachleerung) und Auslieferung an die in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften • Arbeitstägliche Abholung der zu versendenden Briefsendungen aus den in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften zur weiteren Bearbeitung • Freimachen, Beförderung und Zustellung der aus den aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften abgeholten Briefsendungen innerhalb des gesetzlich definierten Zustellzieles, • Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit Großempfänger-Postleitzahlen • Einhaltung der Standards zur Qualitätssicherung gemäß der jeweils gültigen DIN-Normen Die Dienstleistungen sind für folgende Briefformate zu erbringen: (L = Länge; B = Breite, H = Höhe) (1) Format A: L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm bis 20 g Hierzu zählen auch Postkarten mit einer Länge von 140 bis 235 mm und einer Breite von 90 bis 125 mm. (2) Format B: L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g Seite 8 von 20 (3) Format C: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm bis 500 g (4) Format D: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm bis 1000 g (5) Einschreiben Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten (1) bis (4) über- geben werden. (a) Einschreiben Einwurf (b) Einschreiben Übergabe (c) Einschreiben Rückschein (6) Auflieferung von Postzustellungsaufträgen (PZA) bei der DPAG Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.BV1 26 MoKa RK N/005 - Bewirtschaftete Betreuung am StO Hamburg (Modell Kasino)
Verpflegungsamt der BundeswehrOldenburgDeadline: Sep 02Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Reichspräsident-Ebert-Kaserne in Hamburg (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 01.04.2027 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Terrasse des Kasinos sowie die Ausgestaltung des Ambientes in allen Gasträumen und auf der Terrasse erfolgen durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung des Kassensystems. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Neben dem Kasinobetrieb bietet der AN auch Verpflegung von anderer Seite, eine Form der Gemeinschaftsverpflegung, an. Für Leistungen der Verpflegung von anderer Seite wird eine separate Vergütung gezahlt und die Leistungserbringung ist in einer separaten Vertragsanlage geregelt. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betroffenen Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RK N/005 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung" und "Dienstleistungsvertrag" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben. Teilnahmeantrag: Es ist ein formloser Teilnahmeantrag in deutscher Sprache auf Firmenbriefkopf über die Evergabe-Plattform einzureichen, der entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag hat eine Selbstdarstellung des Unternehmens zu enthalten, die etwa eine halbe bis eine Seite lang sein soll. In der Selbstdarstellung muss die Erfüllung der Eignungskriterien (u.a. Versicherungsschutz) dargestellt werden; die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu fordern (analog § 22 Abs. 2 VSVgV). Folgende vier Formulare müssen dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beigefügt werden: (1) Formular BAAINBW B-V31 Erklärung Verschlusssachen; (2) Formular B-V034 Ausschlussgründe; (3) Formular Erklärung RUS; (4) Formular BAAINBW-B096a Merkblatt Verschlusssachen. Die Formulare müssen entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt versehen sein. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular B-V047 Bietergemeinschaft beizufügen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die zugelassenen Unternehmen eine Angebotsaufforderung. Das daraufhin einzureichende Angebot hat verbindlich zu sein. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ebenso vor, wie Verhandlungen durchzuführen.Falz- und Kuvertiermaschinen
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für den Kauf, die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung sowie den Full-Service (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 1.9) von Falz- und Kuvertiermaschinen für mittlere Ausgangsmengen, mit dem die bundesweiten Bedarfe in allen Dienststellen des Auftraggebers (AG) abgedeckt werden sollen. Die Falz- und Kuvertiermaschinen werden hauptsächlich zur Verarbeitung der Tagespost eingesetzt. Es handelt sich hier größtenteils um Mischpost, d.h. unterschiedliche Papierqualitäten z.T. geheftet und gefalzt mit der Möglichkeit der Zuführung von Beilagen. Die angegebenen Mengen beruhen auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit, stellen eine Prognose für die Zukunft dar, dienen als Grundlage für die Kalkulation der Preise und werden als Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 30 Kuvertiermaschinen. Bei den anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses ist die dort angegebene Schätzmenge die Höchstmenge. Diese Werte stellen die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar. Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und gliedert sich in folgende Leistungsteile: Kauf: Der AG kann ab dem Zeitpunkt zu dem der bestellbereite Katalog zur Verfügung steht bis zum 02.12.2028 beim Auftragnehmer (AN) Falz- und Kuvertiermaschinen abrufen. Full-Service: Der AN ist verpflichtet ab Lieferung und betriebsbereiter Aufstellung der Falz- und Kuvertiermaschinen einen Full-Service für die Dauer von 8 Jahren zu erbringen. Der Full-Service kann je Maschine mit einer 6-wöchigen Frist zum Quartalsende durch den Auftraggeber gekündigt werden. Fachliche Anforderungen (lt. Leistungsbeschreibung Kapitel I.12): -fabrikneues Gerät der Leistungsklasse B -CE Kennzeichnung/EU-Konformität -automatisches Falz-/Kuvertiersystem -verschiedene Briefumschlagsgrößen können im Nassverfahren verschlossen werden -RC-Papiere (Umschlag und Sendung/Beilage) beschichtet und unbeschichtet müssen problemlos verarbeitet werden können -mischpostfähig -Doppelblattkontrolle -2x Dokumentenstation -1x Beilagenstation für Flyer, Postkarten, etc. (die Beilagenstation kann auch als zweite Dokumentenstation verwendet werden) -standfest mindestens bis zu 600 Tagespostsendungen (Mischpost) -Taktleistung im Dauerbetrieb pro Stunde: mindestens 2000 Sendungen -mind. 3 Falzarten (Einfach-, Wickel-, Doppelparallelfalz) und die Möglichkeit "nicht falzen" besteht -Falzkapazität bei 80g/m² ungeklammert bis zu 5 Blatt (auch Wickelfalz) -Füllkapazität Dokumentenstationen (A4): je Station mindestens 150 Blatt -Füllkapazität Kuvertstation: mindestens 100 Kuverts -Briefauffangvorrichtung -mindestens 5 Jobspeicher -Maschinenbeschreibung in deutscher Sprache ist beigefügt -Handbuch/Betriebsanleitung in deutscher Sprache ist beigefügt -Geräuschemission: maximal 75 db(A) -Energieverbrauch: im Standby maximal 30 Wh; im Betrieb maximal 190 Wh -Netzspannung 230 V Dokumenten-Formate & Qualität: -DIN A6 - DIN A4 -Papierqualität für zu falzendes Material: 70 - 120 g/m² -Papierqualität für ungefalztes Material bis zu 250 g/m² -größtenteils RC-Papier Kuvertgrößen & Qualität (mit und ohne Fenster): -DIN C5, DIN C5/6, DIN Lang -Kuvertstärke 80 - 120 g/m² -größtenteils RC-Papier Die im Leistungsverzeichnis, unter Pos. 2.1. bis 2.2. angegebene Kuvertierflüssigkeit muss für die angebotenen sowie für handelsübliche Falz- und Kuvertiermaschinen (z.B.: Quadient DS-40i, DS-64i, DS-77iQ) geeignet sein. Außerdem darf das Gemisch im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 nicht als gefährlich eingestuft sein. Ein Sicherheitsdatenblatt für jedes Produkt, ist als Anlage im PeP-Katalog einzupflegen und bei jeder Lieferung beizulegen. Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass die Produkte das CE-Zertifikat/EU-Konformitätszertifikat besitzen. Der Nachweis darüber ist mit dem Angebot vorzulegen. Die jeweils geltenden EN- bzw. DIN-Normen sind einzuhalten.RV zur Lieferung von Bett- und Haushaltwäsche
Stadt ChemnitzChemnitzDeadline: Aug 05Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0022 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung RV zur Lieferung von Bett- und Haushaltwäsche Menge und Umfang: Lieferung von Bett- und Haushaltswäsche an ca. 100 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Zum Lieferumfang gehören insbesondere Bettensets, Kopfkissen, Einziehdecken, Bettwäsche-Sets, Bettbezüge, Spannbettlaken, Geschirrtücher, Handtücher, Duschtücher, Babylätzchen, Moltonauflagen, Matratzenschoner sowie Hussen für Stehtische. Der Vertrag läuft vom 15.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist aber jährlich durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) 5 Monate zum jeweiligen Vertragsende (31.08.2027 / 31.08.2028 / 31.08.2029) kündbar. Er endet spätestens am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Zuschlag vorgesehen sind Auftragnehmer (Anzahl): 1 Der jährliche Beschaffungsumfang wird auf ca. 13.500 EUR netto geschätzt. Der für die Wertung zugrunde gelegte Gesamtauftragswert für die vorgesehene Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 55.600 EUR netto. Der Rahmenvertrag wird mit einer Höchstwertgrenze von 79.500 EUR netto abgeschlossen und endet automatisch mit Erreichen dieser Gesamtauftragssumme, unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach Zuschlagserteilung ist ein Katalog in elektronischer Form (pdf-Format) mit den Artikeln und Preisen sowie Ausschreibungsnummer und der benannten Position der Ausschreibung vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Dieser muss vollständig den benannten Bedingungen und Preisen der Vergabe entsprechen. Durch den Auftraggeber erfolgt die Kontrolle und Bestätigung des Kataloges. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Katalog sowohl entsprechend der Preise (Preisgleitklausel) als auch bezüglich Änderungen an den der Produkten gemäß § 2 VOL/B aktuell gehalten werden. Ausführliche Statistiken im Excel-Format über bestellte Artikel sind dem Auftraggeber auf Verlangen mit Angabe von Stückzahl, Einzelpreis (netto) und Gesamtpreis (netto und brutto) in Bezug auf die Ausschreibungsposition möglichst kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Die Statistiken können mehrmals im Jahr abgerufen werden. Ein Mitarbeiter der Firma muss während der Vertragslaufzeit zwecks persönlicher Klärung und Beratung kurzfristig zur Verfügung stehen. Ort der Leistung: Die Lieferung von Bett- und Haushaltswäsche erfolgt an ca. 100 verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass rund 25 verschiedene Einrichtungen pro Jahr mit Bett- und Haushaltswäsche beliefert wurden. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist aber jährlich durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) 5 Monate zum jeweiligen Vertragsende (31.08.2027 / 31.08.2028 / 31.08.2029) kündbar. Er endet spätestens am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f3679c3a8-2c0358081d826b44 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.08.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 08.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Un-terlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäf-tigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. Es gelten folgende Mindestbedingungen: 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (Bei Bietergemeinschaft/ ARGE gemeinsam) Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied) Zertifizierung nach dem Standard OEKO-TEX® STANDARD 100 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Bekleidung/ Textilwaren,Möbel (Sonstige),Textilreinigung/ TextilmietdiensteReinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Deadline: Aug 071) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,GlasreinigungProduktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
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