Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergTED
Durchführung Stadtlabor Wittenberg
Beauftragung der Weiterführung des Stadtlabors Wittenberg für das Fördergebiet 'Altstadt Wittenberg' im Programm 'Lebendige Zentren' nach erfolgreicher Etablierung durch das Bundesförderprogramm 'Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren'.
Environmental Assessment
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Beauftragung der Weiterführung des Stadtlabors Wittenberg für das Fördergebiet 'Altstadt Wittenberg' im Programm 'Lebendige Zentren' nach erfolgreicher Etablierung durch das Bundesförderprogramm 'Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren'.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- June 25, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Beauftragung der Weiterführung des Stadtlabors Wittenberg für das Fördergebiet 'Altstadt Wittenberg' im Programm 'Lebendige Zentren' nach erfolgreicher Etablierung durch das Bundesförderprogramm 'Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren'.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Related tenders
5- Magistrat der Stadt SchwalmstadtSchwalmstadt
Fördergebietsmanagement Städtebauförderung für das Fördergebiet Schwalmstadt Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“
Anlass, Ziel und Zweck Die Stadt Schwalmstadt beabsichtigt die Vergabe für das Fördergebietsmanagement „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Schwalmstadt Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“, für den Durchführungszeitraum 2027 bis voraussichtlich 2039. Das vorgenannte Fördergebiet wurde mit Schreiben vom 13.11.2025 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Das vorläufige Fördergebiet Schwalmstadt Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“ (ca. 54,7 ha groß) umfasst die Altstadt Treysa, den angrenzenden Versorgungsbereich der Bahnhofstraße sowie an die Altstadt angrenzende Grün- und Freiräume im Umfeld des Wasserlaufes der Schwalm (siehe Plan vorläufige Gebietsabgrenzung). Im Rahmen des Förderprogrammes ZIZ (Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren) wurde für die Ortsteile Treysa und für Ziegenhain ein Integriertes Innenstadtendwicklungskonzept (IEK) erstellt. Nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber (Lebendige Zentren) können wesentliche Inhalte Treysa betreffend, als Fördergrundlage dienen. Die Fortschreibung des IEK zum ISEK ist in Vorbereitung. Detailabstimmungen zur inhaltlichen Überarbeitung und Festlegung des tatsächlichen Fördergebietes laufen aktuell. Es ist vorgesehen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum den Entwurf zur Abgrenzung des Fördergebiets Oktober 2026 vorzulegen. Anschließend soll das ISEK durch die politischen Gremien beschlossen werden. Geplant ist es nun, das Management (Projekt- und Finanzmanagement) über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms an ein leistungsfähiges Büro mit guten Kenntnissen der Örtlichkeit, der Bereitschaft zum Aufbau und Entwicklung von Vernetzungsstrukturen mit Akteurinnen und Akteuren im Fördergebiet und einer, je nach Beratungsanforderungen mit der Stadt Schwalmstadt abzustimmenden, Präsenz im Fördergebiet zu vergeben. Leistungsbeschreibung Fördergebietsmanagement Grundlage für die Umsetzung werden die im ISEK festzulegenden Ziele und Maßnahmen für das Fördergebiet. Nach Antragsstellung im Rahmen von Jahresanträgen oder Einzelbewilligungen ergeben sich für das Management hieraus die Aufgaben, das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Fördergebiet - Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“ - zu koordinieren und zu steuern. Die Erbringung der Leistung soll in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und einem Steuerungsgremium sowie dem Fördermittelgeber erfolgen. Der Leistungserbringende wird erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in allen Belangen des Verfahrens und fungiert als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Für die folgend aufgelisteten Leistungsteile wird mit einem jährlichen Stundenumfang von ca. 400 h pro Jahr gerechnet. Wesentliche Leistungsbausteine sind: • Steuerung des Gesamtprozesses im Rahmen der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme inkl. Vorbereitung der Jahresanträge • Begleitung, Steuerung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen • Finanzierungsplanung und Mittelbewirtschaftung inkl. Vorbereitung von Verwendungsnachweisen und Abrechnungsunterlagen • Steuerung und Moderation von Begleitstrukturen sowie Beteiligung Dritter • Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation auch in den politischen Gremien Die Fortschreibung des ISEK ist zunächst nicht Bestandteil des Auftrags, wird aber im weiteren Verlauf der Förderperiode erforderlich. - Magistrat der Stadt SchwalmstadtSchwalmstadtDeadline: Jul 08
Fördergebietsmanagement Städtebauförderung
Anlass, Ziel und Zweck Die Stadt Schwalmstadt beabsichtigt die Vergabe für das Fördergebietsmanagement „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Schwalmstadt Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“, für den Durchführungszeitraum 2027 bis voraussichtlich 2039. Das vorgenannte Fördergebiet wurde mit Schreiben vom 13.11.2025 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Das vorläufige Fördergebiet Schwalmstadt Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“ (ca. 54,7 ha groß) umfasst die Altstadt Treysa, den angrenzenden Versorgungsbereich der Bahnhofstraße sowie an die Altstadt angrenzende Grün- und Freiräume im Umfeld des Wasserlaufes der Schwalm (siehe Plan vorläufige Gebietsabgrenzung). Im Rahmen des Förderprogrammes ZIZ (Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren) wurde für die Ortsteile Treysa und für Ziegenhain ein Integriertes Innenstadtendwicklungskonzept (IEK) erstellt. Nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber (Lebendige Zentren) können wesentliche Inhalte Treysa betreffend, als Fördergrundlage dienen. Die Fortschreibung des IEK zum ISEK ist in Vorbereitung. Detailabstimmungen zur inhaltlichen Überarbeitung und Festlegung des tatsächlichen Fördergebietes laufen aktuell. Es ist vorgesehen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum den Entwurf zur Abgrenzung des Fördergebiets Oktober 2026 vorzulegen. Anschließend soll das ISEK durch die politischen Gremien beschlossen werden. Geplant ist es nun, das Management (Projekt- und Finanzmanagement) über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms an ein leistungsfähiges Büro mit guten Kenntnissen der Örtlichkeit, der Bereitschaft zum Aufbau und Entwicklung von Vernetzungsstrukturen mit Akteurinnen und Akteuren im Fördergebiet und einer, je nach Beratungsanforderungen mit der Stadt Schwalmstadt abzustimmenden, Präsenz im Fördergebiet zu vergeben. Leistungsbeschreibung Fördergebietsmanagement Grundlage für die Umsetzung werden die im ISEK festzulegenden Ziele und Maßnahmen für das Fördergebiet. Nach Antragsstellung im Rahmen von Jahresanträgen oder Einzelbewilligungen ergeben sich für das Management hieraus die Aufgaben, das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Fördergebiet - Treysa „Altstadt und Versorgungsbereiche“ - zu koordinieren und zu steuern. Die Erbringung der Leistung soll in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und einem Steuerungsgremium sowie dem Fördermittelgeber erfolgen. Der Leistungserbringende wird erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in allen Belangen des Verfahrens und fungiert als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Für die folgend aufgelisteten Leistungsteile wird mit einem jährlichen Stundenumfang von ca. 400 h pro Jahr gerechnet. Wesentliche Leistungsbausteine sind: • Steuerung des Gesamtprozesses im Rahmen der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme inkl. Vorbereitung der Jahresanträge • Begleitung, Steuerung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen • Finanzierungsplanung und Mittelbewirtschaftung inkl. Vorbereitung von Verwendungsnachweisen und Abrechnungsunterlagen • Steuerung und Moderation von Begleitstrukturen sowie Beteiligung Dritter • Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation auch in den politischen Gremien Die Fortschreibung des ISEK ist zunächst nicht Bestandteil des Auftrags, wird aber im weiteren Verlauf der Förderperiode erforderlich. - Magistrat der Stadt Bad CambergBad Camberg
BC Kernbereichsmanagement Lebendige Zentern
Bad Camberg ist die älteste Hessische Kurstadt und gehört mit seinen ca. 14.000 Einwohnern zur zweitgrößten Stadt des Landkreises Limburg - Weilburg. Bad Camberg wurde 2018 in das Städ-tebauförderprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen und hat ein Kernbereichsgebiet "Frank-furter Straße / Pfortenwiese" mit einer Größe von 11 ha. Dieses Fördergebiet umfasst den inner-städtischen Bereich westlich und südwestlich der Altstadt. In diesem Areal sind städtebauliche Defizite sowie Mängel in der Versorgungsstruktur feststellbar. Ziel der Programmumsetzung ist es, das innerörtliche Wohnen zu stärken, die Bedingungen für Handel und Gewerbe zu verbessern und eine neue Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen und Plätzen herzustellen. Als konsensfähige Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche und nut-zungsstrukturelle Entwicklung des Fördergebietes wurde ein integriertes städtebauliches Entwick-lungskonzept (ISEK) erstellt. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) ist Grundlage für das Städtebauförderprogramm. Für private Eigentü-mer im Fördergebiet gibt es ein Anreizprogramm, welches Investitionen unter bestimmten Vo-raussetzungen fördert. Für die Umsetzung des ISEKs und zur Koordination der Gesamtmaßnahme soll das Kernbe-reichsmanagement neu vergeben werden. In den Jahren von 2018 - 2025 hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Wiesbaden das Kernbe-reichsmanagement erfolgreich für die Stadt Bad Camberg durchgeführt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Leistung über die Durchführung des Kernbereichsmanagements erneut ausgeschrieben. - Magistrat der Stadt Bad CambergBad Camberg
BC Kernbereichsmanagement Lebendige Zentern
Beschreibung: Bad Camberg ist die älteste Hessische Kurstadt und gehört mit seinen ca. 14.000 Einwohnern zur zweitgrößten Stadt des Landkreises Limburg - Weilburg. Bad Camberg wurde 2018 in das Städ-tebauförderprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen und hat ein Kernbereichsgebiet "Frank-furter Straße / Pfortenwiese" mit einer Größe von 11 ha. Dieses Fördergebiet umfasst den inner-städtischen Bereich westlich und südwestlich der Altstadt. In diesem Areal sind städtebauliche Defizite sowie Mängel in der Versorgungsstruktur feststellbar. Ziel der Programmumsetzung ist es, das innerörtliche Wohnen zu stärken, die Bedingungen für Handel und Gewerbe zu verbessern und eine neue Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen und Plätzen herzustellen. Als konsensfähige Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche und nut-zungsstrukturelle Entwicklung des Fördergebietes wurde ein integriertes städtebauliches Entwick-lungskonzept (ISEK) erstellt. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) ist Grundlage für das Städtebauförderprogramm. Für private Eigentü-mer im Fördergebiet gibt es ein Anreizprogramm, welches Investitionen unter bestimmten Vo-raussetzungen fördert. Für die Umsetzung des ISEKs und zur Koordination der Gesamtmaßnahme soll das Kernbe-reichsmanagement neu vergeben werden. In den Jahren von 2018 - 2025 hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Wiesbaden das Kernbe-reichsmanagement erfolgreich für die Stadt Bad Camberg durchgeführt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Leistung über die Durchführung des Kernbereichsmanagements erneut ausgeschrieben. Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 25. Juni 2026.
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- The contracting authority is Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister.
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