Landratsamt MittelsachsenFreiberg
ZD 2026 27 Druck und Vertrieb des Mitteilungsblattes - Mittelsachsenkurier - des Landkreises Mittelsachsen
Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel zwölf Mal im Jahr mit einem Volumen von zwölf Seiten im halbrheinischen Format. Bei Bedarf kann die Regelseitenzahl abweichen. Die Herausgabe eines Sondermitteilungsblattes mit einem Volumen von vier Seiten ist möglich. Der Erscheinungstermin wird vom Auftraggeber vorgegeben. Die Auflagenstärke ...
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Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel zwölf Mal im Jahr mit einem Volumen von zwölf Seiten im halbrheinischen Format. Bei Bedarf kann die Regelseitenzahl abweichen. Die Herausgabe eines Sondermitteilungsblattes mit einem Volumen von vier Seiten ist möglich. Der Erscheinungstermin wird vom Auftraggeber vorgegeben. Die Auflagenstär...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Mittelsachsen
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 05, 2026
- Topic:
- Graphic Design
Tender description
Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel zwölf Mal im Jahr mit einem Volumen von zwölf Seiten im halbrheinischen Format. Bei Bedarf kann die Regelseitenzahl abweichen. Die Herausgabe eines Sondermitteilungsblattes mit einem Volumen von vier Seiten ist möglich. Der Erscheinungstermin wird vom Auftraggeber vorgegeben. Die Auflagenstärke liegt bei 150.000 Exemplaren / Ausgabe. Bei Bedarf seitens Auftraggebers erfolgt vom Auftragnehmer der Satz.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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2- Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung - Landratsamt HildburghausenWeimarDeadline: Jul 28
Beförderungsleistungen für den Schwimmunterricht im Schuljahr 2026/2027
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: I-30/2-02-2026-0002 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Deutschland Telefonnummer: +49 3685-78183051 Telefaxnummer: +49 3685-78187000 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-hildburghausen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Personenbeförderungsleistungen für den Schwimmunterricht der Staatlichen Grundschulen des Landkreises Hildburghausen und des Staatlichen regionalen Förderzentrums Hildburghausen im Schuljahr 2026/2027 in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Menge und Umfang: Beförderung von (Grund-)Schülern und deren Betreuer zum Schwimmunterricht auf insgesamt 15 Routen (= Teillose) von div. (Grund-)Schulen im Landkreis Hildburghausen zum Werra-Sport- und Freizeitbad Hildburghausen und zurück in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Ort der Leistung: Landratsamt Hildburghausen Amt für Schulverwaltung 98646 Hildburghausen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 15 Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 bis 15 gem. beiliegendem Leistungsverzeichnis (LV) 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 31.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 09.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), insbesondere der als Vertragsmuster beiliegende Beförderungsvertrag. Ergänzend gilt die VOL/B. Nachfolgeklausel gem. § 47 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf. Für die Beauftragung zusätzlicher und/oder abweichender Leistungen gilt § 47 Abs. 2 UVgO. Im Übrigen gilt § 2 VOL/B. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f134e0f62-19ece32ba32b29ee 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Entfällt. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. des den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügten Beförderungsvertrags. Ergänzend gilt § 17 VOL/B. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Bewerber und Bieter haben im Hinblick auf deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Angaben gem. Formblatt 124 LD VHB (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) zu machen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter: https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4575_1.PDF?1644815397 Als vorläufiger Nachweis wird darüber hinaus auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (i. S. v. nachzureichen) sind. Anstatt einer Eigenerklärung kann der Nachweis von präqualifizierten Bietern auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. der durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden, wenn die dort hinterlegten Angaben und Nachweise den in diesem Verfahren gestellten (Eignungs-)Anforderungen genügen. In diesem Fall ist mit dem Angebot die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer zu dem amtlichen Verzeichnis anzugeben. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Bieter hat seinem Angebot zudem das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis befüllt mit seinen Preisangaben beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen: Angebotsformblatt mit Erklärung zum Bieter Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) Erklärung zu Nachunternehmerleistungen und Eignungsleihe (falls zutreffend) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach dem MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, LkSG und GWB sowie die Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG Eigenerklärung für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen nach ThürVgG (EVB ThürVgG) jeweils gem. den Vergabeunterlagen beigefügter/n Datei/Formblatts. Die verlangten Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung fehlende Unterlagen nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, wenn die dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise den gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form unter dem angegebenen Link auf www.evergabe.de zum Download bereitgestellt (vgl. Ziffer 9). Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform (www.evergabe.de) sowie die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (AI-Bietercockpit). Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen in ihrem Postfach des Vergabeportals hinterlegt sind. Eine postschriftliche Abforderung der Vergabeunterlagen bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle ist nicht möglich; eine postschriftliche Angebotsabgabe bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle nicht zulässig (§ 38 Abs. 1 UVgO). Bewerber bzw. Bieter erklären sich mit ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform auch bereit bzw. verpflichten sich im Falle einer Verfahrensteilnahme, etwaige Anhänge zu den von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung, die Benachrichtigungen auf dem Portal einzusehen bzw. auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter/Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Im Übrigen steht die Bezeichnung "(Vergabe-)Portal" oder "(Vergabe-)Plattform" einer vom Anbieter für Kommunikationszwecke bereitgestellten Anwendungssoftware (Bieter-Client) gleich. Im Übrigen gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Hinweise und Bedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform "eVergabe.de". Angebote werden nur berücksichtigt, wenn diese in elektronischer Form ordnungs- und fristgemäß über den Bieter-Client (AI Bietercockpit) der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe.de) über die Funktion "Angebot abgeben" eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung sowie in Schriftform direkt oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung in Textform (§ 126b BGB) beifügen, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen (siehe Formblatt "Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG"). Bieter haben sich mittels einer den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung mit der Abgabe eines Angebots zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG zu verpflichten. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und im Übrigen einzusehen unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen Es können nur Angebote gewertet werden, welchen die vorbenannte Eigenerklärung beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Lehrmittel/ Bücher/ Druckerzeugnisse,Transporte (Personen)
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