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Dienstleistungsvertrag für den Sicherheitsdienst für die Wohnanlage in Ehra-Lessien (Lkr. Gifhorn)
Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien (Lkr. Gifhorn): Bewachung des Geländes und der Gebäude, ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, Zutrittskontrollen, Durchsetzung der Hausordnung, Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Vertrag vom 01.10.2026 bis 30.09.2028, ...
Access Control, Institutional Security
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Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien (Lkr. Gifhorn): Bewachung des Geländes und der Gebäude, ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, Zutrittskontrollen, Durchsetzung der Hausordnung, Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Vertrag vom 01.10.2026 bis 30.09.202...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Gifhorn
- Published:
- July 05, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Access Control
Tender description
Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien (Lkr. Gifhorn): Bewachung des Geländes und der Gebäude, ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, Zutrittskontrollen, Durchsetzung der Hausordnung, Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Vertrag vom 01.10.2026 bis 30.09.2028, zweimalige Verlängerung um je ein Jahr möglich.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Guidance for structured bid preparation
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Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Clausmoorhof aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026, läuft zunächst bis zum 31.10.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. - Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags) - Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17
Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet. - Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17
Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet. - Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17
Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.
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