Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenTED
Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen
Der/die Auftragnehmer/in übernimmt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie im Bereich der Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Ziel ist es, zur direkten Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in He...
Environmental Assessment, Energy Consulting, Water Resource Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
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Der/die Auftragnehmer/in übernimmt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie im Bereich der Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Ziel ist es, zur direkten Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen durch fachlich qualifizierte Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung oder einem energietechnischen Vorhaben sowie durch fachliche Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen beizutragen. Der Auftrag umfasst dabei folgende Leistungen: 1. Die Dienstleistungen im Bereich der Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Dabei umfasst dies die Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben, die Prüfung von Zwischennachweisen und die fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der (Investitions-) Förderungsvorhaben. 2. Die Dienstleistungen zur fachtechnischen Prüfung, Beurteilung und Projektbegleitung mit Beratung im Rahmen der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf der Grundlage der hessischen Kommunalen Klimarichtlinie. Dabei umfasst dies die Vorfeldberatung potenzieller Antragssteller, die fachtechnische Prüfung der Förder- und Änderungsanträge, diefachtechnische Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben mit Prüfung von Zwischennachweisen sowie di fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der (Investitions-) Fördervorhaben, als auch die fachliche Prüfung von Gutachten, Konzepten, Strategien und Fachberichten. 3. Die fachlichen Unterstützung des Auftraggebers in den Themenbereichen 1 und 2 Dabei umfasst dies die Vorbereitung mit Durchführung der Veranstaltungen bzw. die Mitwirkung an Veranstaltungen des Auftraggebers, die Erstellung und Verbreitung von Informations- und Begleitmaterial, die Stellungnahme zu fachlichen Fragen, die Auswertung von Projekten und Betriebserfahrungen, die Mitwirkung in begleitenden Arbeitsgruppen sowie die Bearbeitung von Anfragen Dritter im Auftrag des Auftraggebers, als auch die Umsetzung von Konzepten des Auftraggebers. **Die Rahmenvereinbarung tritt zum 16.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Dauer von 2 Jahren, verbunden mit der einseitigen Option des Auftraggebers auf eine einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate. Der maximale Finanzrahmen beträgt für die zweijährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung 3.000.000 brutto. Die Mittel werden pro Vertragsjahr bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro brutto bereitgestellt. Im Falle der Vertragsverlängerung wird die Mittelbereitstellung neu festgestellt. ** Des Weitern wird auf die Leistungsbescheibung verwiesen.
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LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Zentrale BeschaffungWiesbadenBeauftragt werden sollen fachtechnische Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende in Hessen, insbesondere in direktem Zusammenhang mit finanziellen Fördervorhaben oder energietechnischen Vorhaben in den Bereichen Steigerung der Energieeffizienz, sparsame und rationelle Energieerzeugung und -verwendung, Nutzung erneuerbarer Energien (mit Ausnahme des Biomessebereichs), Speicherung von Energie sowie Netzintegration, Dienstleistungen für die Jahre 2026-2030.Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 19Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird.Dienstleistung zur Umsetzung einer Informationskampagne zur Wissensvermittlung und Imageverbesserung von europäischen Körnerleguminosen
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP)BerlinDeadline: Jul 31Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) wird eine dreijährige Informations- und Absatzförderungskampagne (Beginn voraussichtlich Februar 2027) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU). 2025/70 der Kommission, die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831 der Kommission und den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Dezember 2025 zur Annahme des Arbeitsprogramms 2026, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission, durchführen. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist ein Angebot inkl. Kurzkonzept für die Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne für Körnerleguminosen in Deutschland und Österreich unter dem Slogan „DIE VIER VON HIER! Körnerleguminosen aus Europa für eine nachhaltige Ernährung“ unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben durch die EU. Das Angebot soll Maßnahmen aus den Bereichen Marketing, PR, Events, webbasierter Kommunikation sowie Social Media, inklusive einer Media- und Kostenplanung enthalten.Contract for watercourse monitoring and laboratory services for the water area Leira-Nitelva.
Lillestrøm KommuneLillestrømLillestrøm municipality invites tenders for watercourse monitoring and laboratory services for the Leira-Nitelva water area. The competition is divided into five sub-assignments. Work will be carried out in consultation with the Government Manager in Østfold, Buskerud, Oslo and Akershus, who have overall professional responsibility.Stadt Wolfenbüttel, diverse Liegenschaften - Trinkwasserprobenahmen
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 18Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, NMonitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRFlintbekDeadline: Aug 14Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Das Monitoring soll in und außerhalb von FFH-Gebieten durchgeführt werden. Die Lage und Grenzen der FFH-Gebiete sind im Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/natura-2000 dargestellt. Einschränkungen und Erweiterungen der zu untersuchenden Gebietskulisse sind in den nach Arten differenzierten Leistungsbeschreibungen benannt. Ziel der Erhebungen ist es, im Rahmen der Überwachung nach Art. 11 FFH-RL Daten über den Erhaltungszustand der Arten zu gewinnen und das Land in den Stand zu versetzen, seine Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie zu erfüllen. Neben der allgemeinen Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie sollen die Ergebnisse auch das Stichprobenmonitoring des Bundamtes für Naturschutz (BfN) nach PAN 2010 bedienen. Das Monitoring in den Europäischen Vogelschutzgebieten dient der Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Ergebnisse sind zu bewerten um festzustellen, in wie weit sich die Arten in Schleswig-Holstein in dem von NATURA 2000 angestrebten günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Felduntersuchungen, die Bewertungen und die Darstellung der Ergebnisse müssen so durchgeführt werden, dass sie mit Ergebnissen aus den vorangegangenen Berichtsperioden vergleichbar sind und in späteren Jahren auf gleiche Weise wiederholt werden können, so dass eine verlässliche Dauerbeobachtung der Bestände (Monitoring) gesichert ist. Die jeweiligen Methoden zur Bestandserfassung sind in den Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Losen aufgeführt.
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