WIENER NETZE GmbH
DELL Server lt. Angebot Nr. 2026-0214-01-02
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- WIENER NETZE GmbH
- Published:
- August 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €39,937,000
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DELL Server lt. Angebot Nr. 2026-0214-01-02
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WIENER NETZE GmbHNetApp Storage laut Angebot Nr. 2026-0215-02-01Verwertung von Weihnachtsbäumen, inkl. Anlieferstellen (AVV-Nr. 20 02 01)
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)Deadline: Aug 26Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben angefragten Leistung ist der Transport, die Bereitstellung von Anlieferstellen, sowie die Übernahme / hochwertige Verwertung von Weihnachtsbäumen, AVV- Nr. 20 02 01 (gemischt lose/gepresst). Die Verwertung einer Gesamtmenge von ca. 1.550 to Weihnachtsbäume (AVV-Nr. 20 02 01) muss fachgerecht, hochwertig, ordnungsgemäß und schadlos von dem / den Auftragnehmer(n) (AN) garantiert und durchgeführt werden. Verwertung von Weihnachtsbäumen, inkl. Anlieferstellen (AVV-Nr. 20 02 01)Rückbauplanung Schadstoffe, Auftragsänderung Nr. 01+02
MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchenFolgender Auftrag wurde am 06.03.2020 an die Firma Sakosta GmbH, Lochhausener Straße 203 in 81249 München erteilt: Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur- und Bildungszentrum Münchens. Mit seinen ca. 2 Millionen Besuchern und mehr als 1.800 Veranstaltungen pro Jahr ist er eines der größten Kulturzentren Europas. Das Angebot der im Gasteig auf etwa 90.000 m² Bruttogrundfläche beheimateten zentralen Kultur- und Bildungsinstitutionen wird durch herausragende städtische Festivals sowie zahlreiche Veranstaltungsformate komplettiert. Nach der über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Sanierung des Gebäudes an, da insbesondere große Teile der technischen Anlagen nach über 30 Jahren Laufzeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Gemäß Stadtratsbeschluss soll noch vor Beginn der eigentlichen Sanierungen eine vorgezogene Schadstoffsanierung erfolgen.Der bestehende Auftrag wird nunmehr um folgende Leistungen erweitert/geändert (Auftragsänderung Nr.01+02): Zusätzliche Leistungen gemäß Nachtragsangeboten Nr. 1+2: Auftragsänderung Nr. 1/Nachtrag Nr. 1: Öffnung und Untersuchung von Vorsatz-Mauerwerksverkleidungen (Bauteilöffnungen), Wert:4.950,40 EUR.Auftragsänderung Nr. 2/Nachtrag Nr. 2: Zuarbeit im Bereich der Fördermittelantragstellung für die vorgezogene Schadstoffsanierung im Bereich derKonzertflächen wie beispielsweise Erstellung einer Raumliste für die förderfähigen Konzertsaalräume sowie Ermittlung dergeschätzten Kosten für Abbruch und Entsorgung der Schadstoffe, Wert: 14.343,00 EUR. In Summe Wert: 19.293,40 EUR.KNUE des Landes Sachsen-Anhalt, AFI Thale, Planungsleistungen für: LOS 01 - Objektplanung Gebäude und Nachhaltigkeitskoordination, LOS 02 - Tragwerksplanung, LOS 03 – Ingenieurbauwerk, LOS 04 – Verkehrsanlagen, LOS 05 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4, LOS 06 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.1-1.3 und 1.7 - WLD-2026-0328
Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg (AIB Magdeburg) - Zentrale BeschaffungsstelleMagdeburgDeadline: Oct 05KNUE des Landes Sachsen-Anhalt, AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune, Planungsleistungen für LOS 01 - Objektplanung Gebäude und Nachhaltigkeitskoordination LOS 02 - Tragwerksplanung LOS 03 – Ingenieurbauwerk LOS 04 – Verkehrsanlagen LOS 05 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4 LOS 06 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.1-1.3 und 1.72026-0150, Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.Lt. Angebot 2026-31245
WIENER NETZE GmbHdar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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