Dataport AöRAltenholzTED
DBS.LL.V2 Verbindungen Kiel - Dataport Altenholz
Bereitstellung von Kommunikationsverbindungen zwischen Standorten in Kiel und Altenholz (Dataport)
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Dataport AöR
- Published:
- August 31, 2026
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Bereitstellung von Kommunikationsverbindungen zwischen Standorten in Kiel und Altenholz (Dataport)
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8DBS.LL.V1 PD Kiel - Dataport Altenholz
Dataport AöRAltenholzBereitstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen den Standorten Polizeidirektion Kiel und Dataport AltenholzEinrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport
Dataport AöRAltenholzIn den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessierten Unternehmen ist diesen Teilnahmeunterlagen der Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertragliche Regelungen während der Laufzeit des DBS an die Bedarfe des Auftraggebers angepasst oder auch durch neue Anforderungen ergänzt werden können. Des Weiteren können diese bei Verbindungen mit speziellen Anforderungen durch zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber (Dataport) eine glasfaserbasierte Verbindung (Dark Fiber) zwischen zwei genannten Endpunkten zur VerfügungBetrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Gebiet West
Breitband Ostalb KAöRAalenDeadline: Sep 18Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Eschach, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot. Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Cluster West GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.283 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.871 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.511 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.099 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.507 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-25 11BW20278) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinan-zierung vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433.6/180) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Los 11 Zwiefalten
BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KGSigmaringenAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer RahmenvereinbarunBetrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Gebiet Ost
Breitband Ostalb KAöR Stuttgarter Straße 41 73430 AalenAalenDeadline: Sep 18Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfingen, Neresheim, Unterschneidheim Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GABetrieb Gigabit-Netz der BLS Breitband in Engstingen, Gomadingen u.a. - Cluster 2 neu
BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KGSigmaringenDeadline: Sep 08Die BLS Breitband plant auf Grundlage bereits bestehender Glasfaserinfrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026-2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten - Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mengen, Meßkirch, Münsingen, Pfronstetten, Sauldorf, Sigmaringen, Veringenstadt, Zwiefalten.Los 2 Obergröningen
Breitband Ostalb KAöRAalenAuftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Obergröningen LSP: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-24 08BW20063) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433-6/180) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Los 3 Lorch GFP 2.0
Breitband Ostalb KAöRAalenAuftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 – Lorch GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 112 Gebäudeanschlusspunkte mit 135 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 123 Gebäudeanschlusspunkte mit 146 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 74 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-25 11BW20360) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinan-zierung vom 27.07.2023 (Az.:4-8433.6/177) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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