Vestland fylkeskommuneLEIKANGERTED
County road 560 Skogsskiftet sentrumsområde
Planung und Bau der Kreisstraße 560 inklusive begleitender Geh- und Radwege sowie Nebenstraßen in der Gemeinde Øygarden. Der Auftragnehmer ist für die Anpassung an angrenzende Straßen gemäß Grunderwerbsverträgen, alle erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie die Ausführung sämtlicher technischer Anlagen und Ausstattungen zur Sicherstell...
Road Construction, Paving
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Planung und Bau der Kreisstraße 560 inklusive begleitender Geh- und Radwege sowie Nebenstraßen in der Gemeinde Øygarden. Der Auftragnehmer ist für die Anpassung an angrenzende Straßen gemäß Grunderwerbsverträgen, alle erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie die Ausführung sämtlicher technischer Anlagen und Ausstattungen zur Sicherst...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Vestland fylkeskommune
- Published:
- April 28, 2026
- Deadline:
- May 28, 2026
- Topic:
- Road Construction
Tender description
Planung und Bau der Kreisstraße 560 inklusive begleitender Geh- und Radwege sowie Nebenstraßen in der Gemeinde Øygarden. Der Auftragnehmer ist für die Anpassung an angrenzende Straßen gemäß Grunderwerbsverträgen, alle erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie die Ausführung sämtlicher technischer Anlagen und Ausstattungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage verantwortlich.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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Related tenders
10- Gemeinde AchbergAchbergDeadline: Jul 27
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907). - Gemeinde AchbergAchberg
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907). - Flughafen München GmbHN/ADeadline: Jul 20
2026-1004882_Flughafen München_Generalplanung Tankdienstgebäude (Neukonzeption/Sanierung/Brandschutz)
Gegenstand der Beschaffung sind Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung, funktionale Neuordnung und technische Modernisierung des bestehenden Tankdienstgebäudes 142.02 am Flughafen München. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die ganzheitliche Planung des Bestandsgebäudes einschließlich sämtlicher zur funktionalen, technischen und genehmigungsfähigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Integrationsleistungen. Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die übergeordnete fachliche Koordination und Integration sämtlicher Planungsbeteiligten einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern sowie den fachlich Beteiligten Dritten. Die Planungsaufgabe umfasst die Bearbeitung des bestehenden Tankdienstgebäudes einschließlich der durch die Maßnahme betroffenen baulichen Anlagen, technischen Anlagen und angrenzenden Außenbereiche, soweit diese für die funktionale, technische und genehmigungsrechtliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die bauliche Neuordnung und Umstrukturierung des Bestands, die technische Erneuerung und Anpassung der gebäudetechnischen Anlagen, die funktionale Reorganisation der Nutzungsbereiche sowie die Integration aller zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Betriebs erforderlichen Maßnahmen. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Die Leistungen sind als Generalplanerleistungen mit integraler Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement zu erbringen. Die Planung hat sämtliche zur Zielerreichung erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Maßnahmen vollständig zu erfassen, fachlich zu koordinieren und in eine funktionsfähige, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Gesamtplanung zu überführen. Dies umfasst insbesondere auch die Koordination sämtlicher fachlicher Schnittstellen innerhalb des Planungsumgriffs sowie zu angrenzenden, nicht unmittelbar beplanten Anlagen und Infrastrukturen. Soweit technische, funktionale oder infrastrukturelle Anbindungen an außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs liegende Anlagen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang planerisch zu berücksichtigen, fachlich zu koordinieren und mit den zuständigen Stellen des Auftraggebers abzustimmen. Die Planung außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs ist nicht Gegenstand der Beauftragung; geschuldet ist jedoch die vollständige Planung und Koordination aller hierfür erforderlichen Schnittstellen. Die Leistungen sind unter besonderen Anforderungen des Bauens im Bestand, des laufenden 24-Stunden-Betriebs, erhöhter Sicherheitsanforderungen im Flughafenbetrieb sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Interims-, Verlagerungs- und Bauphasenmaßnahmen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Planung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu ergänzen und fortzuschreiben. Unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Bestandsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, die für eine vollständige Planung erforderlichen Grundlagen eigenständig zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. - Gemeinde AchbergAchbergDeadline: Jul 27
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907). - Gemeinde GründauGründau
Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise
Projektgegenstand und Bauaufgabe Gegenstand der Beschaffung sind die vollumfänglichen Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Trinkwasserhochbehälters (TWHB) Rothenbergen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines TWHB mit einem Nutzvolumen von ca. 1.300 m³ (ausgeführt als 2-Kammer-Systembehälter zu je 650 m³). Das Bauwerk ist zwingend in modularer Edelstahlbauweise zu planen und in einem oberirdischen Hüllbauwerk (Halle) unterzubringen. Um kostenintensive Netz- und Druckzonenanpassungen im Versorgungsbereich der Gemeinde Gründau zu vermeiden, muss das hydraulische Höhenniveau (Wasserspiegel) des Neubaus zwingend der Bestandshöhe entsprechen. Zu erbringende Planungsleistungen (Auftragsumfang) Aufgrund der technisch untrennbaren statisch-konstruktiven und wasserhygienischen Verschmelzung der Edelstahl-Behälterstatik mit der umschließenden Bauwerkshülle werden die folgenden Disziplinen zur Vermeidung von Haftungsschnittstellen ungeteilt als ein Gesamtpaket vergeben: • Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12): Beauftragt werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Dies inkludiert zwingend die vollständige Auslegung und Planung der verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Maschinen, Pumpen, Reinigungseinheiten und UV-Desinfektionsanlage). Ebenso vollumfänglich enthalten sind sämtliche notwendigen Planungs-Grundleistungen für den Innenausbau (Bedienhaus/Rohrkeller), die fachgerechte Netzeinbindung (inkl. Umbauzuschlag für das Umlegen und Verlegen vorhandener Leitungen) sowie die Planung und Ausschreibung der notwendigen Ausstattung zum Ingenieurbauwerk. • Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14): Beauftragt werden für das Hüllbauwerk (Halle) und die Behältergründung alle notwendigen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. • Freianlagenplanung (gem. §§ 38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11): Beauftragt werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagen. Dies inkludiert vollumfänglich die standortbezogene Entwässerungsplanung und eine lückenlose Entwässerungsberechnung. Besondere Leistungspflichten in der Bauausführung und Objektbetreuung Um ein Höchstmaß an Ausführungsqualität und Kostensicherheit für die Gemeinde Gründau zu garantieren, sind folgende Überwachungs- und Prüfpflichten zwingend vom Planungsbüro zu erbringen und in das Honorarangebot einzukalkulieren: • Vollumfängliches Nachtragsmanagement (detailliertes Prüfen sowie Bewerten der Berechtigung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach). • Lückenlose Aufmaß-Prüfung und Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachtechnischer Hinsicht. • Aktive Mitwirkung bei der Abnahme sowie bei der Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage (Sicherstellung der Schnittstellenkoordination von Bau, Edelstahl und Verfahrenstechnik). • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. • Ergänzend zur Grundleistung der LPH 8 (Bauoberleitung) wird die Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" vereinbart. Für den gemeinsamen Projekterfolg ist eine physische Präsenz vor Ort für folgende Maßnahmen vorgesehen: Durchführung der Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Laufende Bauüberwachung vor Ort zur Sicherung der Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Engmaschige Montagekontrolle im Bereich der Edelstahl- und Verfahrenstechnik. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Personalaufwand für diese Aufgaben fest in Ihr Honorarangebot ein. B 33neu Abschnitt C-E - Planung Kreisstraßen BIM-Manager
Allgemeines: Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg den Ausbau der B 33neu zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz). Die Abschnitte A, B und F sind bereits fertiggestellt. Die Abschnitte C, D und E sind derzeit noch in Bau. Neben dem vierstreifigen Ausbau der B 33neu soll auch das untergeordnete Straßennetz (Kreisstraßen), welches in den Abschnitten C, D und E parallel zur Bundestraße verläuft, um bzw. ausgebaut werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei etwaigen Sperrungen der B 33neu, die parallelliegende Kreisstraße als Ausweichrouten fungiert. Aufgrund neuer Richtlinien bzw. neuen Rahmenbedingungen ist die vorgesehene parallelliegende Kreisstraße (Planfeststellung 2007 und 5. Planänderung 2021) neu zu überplanen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist die Verbreiterung der vorgesehenen Fahrbahn von derzeit planfestgestellten 6,00 m auf 6,50 m, um die verkehrlichen Anforderungen an eine moderne Kreisstraße zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Radwegführung in den einzelnen Abschnitten zu überprüfen sowie in der Lage und der Höhenabwicklung zu optimieren. Zudem sind die Knotenpunkte zur B 33neu sowie zu den Gemeindestraßen nach den derzeitig gültigen Regelwerken neu zu planen. Auch der parallelliegende Radweg ist inkl. den Querungen über die Kreisstraße innerhalb der Planungsaufgabe zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe ist unterteilt in mehreren Planungsabschnitten. Diese Abschnitte sowie deren unterschiedlichen Fristen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Abschnitte simultan bearbeitet und deren jeweiligen Leistungsphasen gleichzeitig abgeschlossen werden. Pro Planungsabschnitt sind drei Varianten innerhalb der Lph2 zu untersuchen. Die Planung ist in folgende Unterabschnitten aufgeteilt: - Planungsabschnitt 01: RWB 2 - AS Allensbach-Ost - Planungsabschnitt 02: AS Allensbach-Ost - Hegne-West - Planungsabschnitt 03: Hegne-West - Hegne-Ost, inkl. Anschluss an Parkplatz Bahnhof Hegne - Planungsabschnitt 04: Hegne-Ost - Waldsiedlung Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahmen B33neu, Abschnitt C-E, Planung Kreisstraßen die verantwortliche Dienststelle. 1.1 Building Information Modeling (BIM) Die Planung ist vollständig unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) durchzuführen. Ziel ist die modellbasierte digitale Bearbeitung des Projekts innerhalb aller Leistungsphasen auf Grundlage der beigefügten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Für die Bearbeitung der einzelnen Anwendungsfälle stehen dem AG folgende Software-Tools zur Verfügung: Anwendungsfall Software Fachmodell Straßenoberbau VDC Manager, Card1, SofiCAD, Revit Fachmodell Straßenunterbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Entwässerung VDC Manager, Card1 Fachmodell Leitungsbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Ausstattung, Beschilderung VDC Manager, Card1 Koordinationsmodell VDC Manager Bauablaufmodell VDC Manager, Mengen- Kostenmodell VDC Manager, iTWO 5D 1.2 BIM-Manager Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager. Zu den Aufgaben des BIM-Managers gehört es, die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche unterstützen. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse. Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform (wird noch bekannt gegeben) zu führen ist. 1.3 Qualifizierung des BIM-Managers und des IT-Beraters Der BIM-Manager verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Anwendung der BIM-Methodik wie auch über spezifische IT-Kenntnisse. Die Anforderungen des BIM-Managers werden durch nachfolgende Qualifizierungen beschrieben: • Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiums • Kenntnisse in der Projektsteuerung • Kenntnisse von Standard- und BIM-Software • Fähigkeit die BIM-Methodik entsprechend der relevanten Funktionsbereiche umzusetzen • Fortbildung im softwaretechnischen Bereich (ggf. spezielle Softwarepakete) • mehrjährige Berufserfahrung in Bauprojekten • Nachweis einer BIM Zertifizierung nach VDI 2552 8.1 1.4 Leistungen BIM-Manager Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind die Leistungen des BIM-Managers für die Maßnahme "B 33neu Abschnitte C-E - Planung Kreisstraßen". Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeiten qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der BIM-Manager überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der BIM-Arbeitsprozesse und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der BIM-Methodik. Gegebenenfalls nimmt der BIM-Manager dabei steuernd Einfluss, sofern es sich um die Erbringung von vertraglichen Leistungen handelt. Die Beratungen des BIM-Managers ergeben sich im Einzelnen aus den vorgesehenen Anwendungsfällen des planenden Ingenieurbüros (siehe AIA-Planer). Die Leistungen des BIM-Managers sind somit in Abhängigkeit der Anwendungsfälle und des Umfangs und der Komplexität der Baumaßnahme mit ausreichend Personal auszustatten. Für die Baumaßnahme sollten mindestens zur Verfügung stehen: - 1x BIM-Manager - 1x stellvertretender BIM-Manager Die Erbringung der Leistung des BIM-Managers richtet sich u.a. nach dem Planungsstand der entwurfsgestaltenden Ingenieurbüros und erfordert entsprechende Flexibilität.- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Bauliche Umsetzung des Brandschutzkonzepts für das Bezirksrathaus Köln-Mühlheim_Wiener Platz 2a, 51065 Köln
Beschreibung des Objekts: Bei dem Bezirksrathaus Mülheim handelt es sich um ein 6-stöckiges, freistehendes Gebäude im Innenstadtbereich von Köln-Mülheim, am Wiener Platz 2a. Parkmöglichkeiten sind im hauseigenen Parkhaus begrenzt vorhanden und in Absprache mit der Hausverwaltung nutzbar. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu implementieren. Das Gebäude ist einseitig an öffentliche Verkehrsflächen angebunden, damit sind An- und Ablieferungen von Material und Werkzeug sichergestellt. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss mit einer maximalen Gebäudeab- messung von 75 auf 65 m. Die Konstruktion des Gebäudes ist überwiegend in Massivbauweise in Stahlskelett-Konstruktion erstellt. Die tragenden Wände bestehen aus Stahlbeton beziehungsweise Mauerwerk. Die nicht tragenden Trennwände bestehen überwiegend aus Leichtbau-Trennwänden. Es liegt der Entwurf eines neuen Brandschutzkonzeptes vor, welches in Zusammenarbeit des Fachplaners für Technische Ausrüstung umgesetzt und eingereicht werden soll. Sanierung im laufenden Betrieb: Die Sanierungsmaßnahmen müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Daher ist bereits in der Planungsphase ein besonderes Augenmerk auf geeignete Kompensationsmaßnahmen zu legen, bei denen die unterschiedlichen Nutzer des Gebäudes mit in die Planung mit einzubinden sind. Alle Leistungen müssen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben ausgeführt werden. Zusammenfassung Brandschutzkonzept: Das neukonzeptionierte Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2022 für das betrachtete Gebäude Bezirksrathaus Mülheim wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Normen erstellt. Es zeigt die Anforderungen an den baulichen, anlagentechnischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf. Um der Entstehung eines Vollbrandes vorzubeugen und eine rechtzeitige Flucht beziehungsweise Evakuierung zu ermöglichen, sind weitere technische Brandschutzmaßnahmen wie zum Beispiel eine Brandmeldeanlage sowie eine Löschanlage vorgesehen. Bei den Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass sämtliche Brandschutzmaßnahmen von qualifizierten Firmen durchgeführt werden. Die Abschottungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt und dauerhaft gekennzeichnet werden. Bei dem Einbau von Türen mit Anforderungen an den Feuer- und/oder Rauchschutz ist auf einen zulassungskonformen Einbau zu achten. Der Betreiber hat die Vorgaben bezüglich des organisatorischen Brandschutzes umzusetzen. Der Vermeidung von Brandent- stehungsrisiken sowie dem geschulten Umgang mit kritischen Situationen muss eine besondere Bedeutung zugesprochen werden. Das Gefährdungsrisiko für das Gebäude ist aufgrund der vorgesehenen und vorhandenen baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen als normal einzustufen. Es gehen von den einzelnen Geschossen keine außergewöhnlichen Brandrisiken aus. Nach Auffassung des Unterzeichners bestehen unter Beachtung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes für die Nutzung der Gebäudeanlage des Bezirksrathauses Mülheim aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken. Bauliche Umsetzung des überarbeiteten Brandschutzkonzeptes: Die Ausführung soll wirtschaftlich optimiert, nach dem neuesten Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln und den Bau- und Qualitätsstandards der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln festgelegten Anforderungen sind zu erfüllen. Wir erwarten eine normgerechte, funktionssichere und zukunftsfähige Ausstattung, die den sicheren und einen energieeffizienten Betrieb des Gebäudes gewährleistet. KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist der genaue Leistungsumfang zu bestim- men. Hierzu sind eine detaillierte Bestandsaufnahme sowie ein Abgleich mit dem neuen Brandschutzkonzept durchzuführen. Es sind unter anderem Anpassungen an neue Brandabschnitte erforderlich. Zusätzlich sind bauliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen im Bereich der Technischen Anlagen notwendig. Die folgenden Maßnahmen werden durch einen Fachplaner der Technischen Ausrüstung geplant und müssen in Abstimmung im Rahmen der Oberbauleitung, die dem Objektplaner obliegt, in die Gesamtplanung der Maßnahme eingearbeitet werden. KG 430 Lufttechnische Anlagen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Lüftungsanlage einschließlich Brandschutzklappen an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes. KG 440 Starkstrom / Beleuchtung Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bereits vorhandenen Planung der Beleuchtung an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes. Zudem Planung der Niederspannungsinstallation für die Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude ab LP3 bis LP 9. KG 450 Fernmeldeanlagen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Bosch BMA, SAA und SiBel mit Abstimmung auf die Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes ab LP 3 bis LP 9. KG 480 Gebäudeautomation Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Gebäudeautomation Lüftung, Brandschutzklappen et cetera in Abstimmung an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes ab LP 1 bis LP 9. Rahmenvereinbarung: 1. Beauftragungsstufe: Lph. 1-3 Weitere Beauftragungsstufen sind vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Abschluss Beauftragungsstufe 1, 6 Monate nach Auftragserteilung. Die vollständige ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung (Datei: 260601_Anlage_1_OPL_BS_BA_Muelheim.pdf) aufgeführt und ist zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist der Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen zur Auftragsbekanntmachung Anlage 2, (Datei: 260601_Anlage 2 Teilnahmeantrag_OPL_BS_BA_Muelheim.pdf) zu verwenden. - BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Hallbergmoos "Neubau Feuerwehr Goldach'' - Netzersatzanlage
Baumaßnahme: Die Gemeinde Hallbergmoos errichtet im Ortsteil Goldach auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von ca. 10.000 qm ein Feuerwehrgerätehaus mit Waschhalle und Übungsturm. Lage: Gemeinde: Hallbergmoos Gemarkung: 85399 Goldach Flurstück Nr. 2024/2 Hauptstraße Baugrundstück: Höhe Erchinger Weg Baustelle: Grundstücksfläche ca. 10.000 m² Grundfläche ca. 6.500 m² Brutto-Rauminhalt: ca. 19.100.00 m³ Der Gebäudekomplex ist in drei Bereiche unterteilt: Die Fahrzeughalle, den Sozialtrakt und den Werkstatt- und Technikbereich. In der Fahrzeughalle sind 7 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge untergebracht. Die Umkleiden mit den dazugehörigen Sanitärräumen sind zentral angelegt. Im Sozialtrakt sind Aufenthaltsräume, sowie Schulungsraum mit angegliederter Küche, das Stüberl, sowie ein Jugend- und Fitnessraum mit Sanitärräumen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich die Büro- und Bereitschaftsräume. Der dritte Gebäudetrakt, ist der Werkstatt- und Technikbereich, in dem feuerwehrspezifische Räume, wie z.B. der First Responder, Schlauchlager, Atemschutzlager, sowie Werkstätten und Technikräume untergebracht sind. Im Obergeschoss sind weitere Technikräume geplant. In der Planung ist die Möglichkeit einer Erweiterung um zwei Feuerwehr Fahrzeugplätzen berücksichtigt. Angrenzend an den Technik- und Werkstatttrakt wird der Übungsturm (Halbturm) erstellt, mit einem untergeschobenen Kubus für die Unterbringung des Notstromaggregates. Der Übungsturm ist als offener Treppenturm mit einer dreiseitigen Verkleidung geplant. Im Außenanlagenbereich werden die Feuerwehrübungsflächen, Alarmparkplätze, Zu- und Abfahrten, sowie Multifunktionsflächen von dem Außenanlagenplaner geplant. In der nord-westlichen Grundstücksecke wird eine Waschhalle mit Unterstand als Kalthalle errichtet. Höhenlage und Grundwasser: OKFB 462.60 m ü.NN = 0.00 GOK i.M. 461.95 m ü.NN. HHW 461.15 m ü.NN. GW i.M. 460.50 m ü.NN. (19.01.24) MW 459.75 m ü.NN Zufahrt, Verkehrsführung: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt direkt von der Hauptstraße (Kreisstraße FS12) aus. Es werden 2 Baustellenzufahrten errichtet. Die Punkte 500-584 der Baugenehmigung 829-240 vom 19.11.2024 sind zu beachten. Durch den AN verursachte Verschmutzungen der öffentlichen Straßen müssen unverzüglich beseitigt werden. Baukonstruktion: Die Fahrzeughalle wird mit einer Stahlbetonplatte, Frostschürzen und Einzelfundamenten gegründet. Die statische Konstruktion wird eine Kombination aus statisch notwendigen Stahlbetonstützen und Holzstützen. Die Hauptbinder sind als BSH-Binder geplant. Die Halle erhält eine Metall-Kassettenfassade mit einem vorgehängten, hinterlüfteten Trapezprofil. Das Dach bekommt eine tragende Trapezblechschale mit Aufdach-Dämmung und einer extensiven Dachbegrünung. Die drei Gebäudetrakte, Sozialtrakt und Werkstatt und Techniktrakt werden in konventioneller Bauweise mit hochdämmendem, monolithischen Ziegelmauerwerk als verputzte Außenwand und überwiegend gemauerten Innenwänden erstellt. Die Dächer sind bei allen drei Gebäudetrakten als 5 Grad geneigtes, begrüntes Pultdach geplant. Auf diesen Dächern ist eine PV-Anlage geplant. Baustellenflächen, -einrichtung, -Zu.- und Abfahrt: Das Baugelände ist mit einem Bauzaun umschlossen. Auf der Nordseite sind zwei Zufahrtsmöglichkeiten auf das Baugelände. Bei der Ausfahrt auf die Kreisstraße ist erhöhte Vorsicht geboten. Diese Tore sind arbeitstäglich geschlossen zu halten und beim Verlassen der Baustelle zu schließen. Auf einem Teilbereich des Grundstücks steht eine Fläche von etwa 500 m² als Baustelleneinrichtung für die Ausbaugewerke zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem SiGe Koordinator auf ausgewiesenen Flächen vorzunehmen. Abstimmungen haben rechtzeitig, min. mit einem Vorlauf von 7 Tagen zu erfolgen. Materialien, Maschinen und Geräte und Entsorgungsmaterialien sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen oder zu entfernen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet die sanitären Anlagen sachgerecht zu Nutzen und in Ordnung zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Nutzung und zur Kostenübernahme der Folgen des Fehlverhaltens. Für die am Bau beteiligten Firmen sind Sanitäreinrichtungen (Toiletten- u. Waschräume), sowie Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser auf dem Baugelände durch den AG errichtet. Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber (AG) bezahlt. Baubeleuchtung: Die allgemeine Baustellenbeleuchtung umfasst ausschließlich Verkehrs- und Flucht- und Rettungswege. Weitere erforderliche Beleuchtungen wie z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den Auftragsnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen. Mögliche Arbeitszeiten: Montag bis Samstag: von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Terminvorgaben des Auftraggebers basieren auf einer 6 Tage Woche. Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind: Errichtung einer Netzersatzanlage (NEA), um bei Stromausfall die Funktion erfor-derlicher Einrichtungen und Geräte des Feuerwehrhauses sicherzustellen. Netzersatzanlage mit Tankanlage in eigenem Gebäude im Außenbereich, Leis-tungsvermögen der NEA bis 80kVA. - BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Hallbergmoos "Neubau Feuerwehr Goldach'' - PV-Anlage
Baumaßnahme: Die Gemeinde Hallbergmoos errichtet im Ortsteil Goldach auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von ca. 10.000 qm ein Feuerwehrgerätehaus mit Waschhalle und Übungsturm. Lage: Gemeinde: Hallbergmoos Gemarkung: 85399 Goldach Flurstück Nr. 2024/2 Hauptstraße Baugrundstück: Höhe Erchinger Weg Baustelle: Grundstücksfläche ca. 10.000 m² Grundfläche ca. 6.500 m² Brutto-Rauminhalt: ca. 19.100.00 m³ Der Gebäudekomplex ist in drei Bereiche unterteilt: Die Fahrzeughalle, den Sozialtrakt und den Werkstatt- und Technikbereich. In der Fahrzeughalle sind 7 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge untergebracht. Die Umkleiden mit den dazugehörigen Sanitärräumen sind zentral angelegt. Im Sozialtrakt sind Aufenthaltsräume, sowie Schulungsraum mit angegliederter Küche, das Stüberl, sowie ein Jugend- und Fitnessraum mit Sanitärräumen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich die Büro- und Bereitschaftsräume. Der dritte Gebäudetrakt, ist der Werkstatt- und Technikbereich, in dem feuerwehrspezifische Räume, wie z.B. der First Responder, Schlauchlager, Atemschutzlager, sowie Werkstätten und Technikräume untergebracht sind. Im Obergeschoss sind weitere Technikräume geplant. In der Planung ist die Möglichkeit einer Erweiterung um zwei Feuerwehr Fahrzeugplätzen berücksichtigt. Angrenzend an den Technik- und Werkstatttrakt wird der Übungsturm (Halbturm) erstellt, mit einem untergeschobenen Kubus für die Unterbringung des Notstromaggregates. Der Übungsturm ist als offener Treppenturm mit einer dreiseitigen Verkleidung geplant. Im Außenanlagenbereich werden die Feuerwehrübungsflächen, Alarmparkplätze, Zu- und Abfahrten, sowie Multifunktionsflächen von dem Außenanlagenplaner geplant. In der nord-westlichen Grundstücksecke wird eine Waschhalle mit Unterstand als Kalthalle errichtet. Höhenlage und Grundwasser: OKFB 462.60 m ü.NN = 0.00 GOK i.M. 461.95 m ü.NN. HHW 461.15 m ü.NN. GW i.M. 460.50 m ü.NN. (19.01.24) MW 459.75 m ü.NN Zufahrt, Verkehrsführung: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt direkt von der Hauptstraße (Kreisstraße FS12) aus. Es werden 2 Baustellenzufahrten errichtet. Die Punkte 500-584 der Baugenehmigung 829-240 vom 19.11.2024 sind zu beachten. Durch den AN verursachte Verschmutzungen der öffentlichen Straßen müssen unverzüglich beseitigt werden. Baukonstruktion: Die Fahrzeughalle wird mit einer Stahlbetonplatte, Frostschürzen und Einzelfundamenten gegründet. Die statische Konstruktion wird eine Kombination aus statisch notwendigen Stahlbetonstützen und Holzstützen. Die Hauptbinder sind als BSH-Binder geplant. Die Halle erhält eine Metall-Kassettenfassade mit einem vorgehängten, hinterlüfteten Trapezprofil. Das Dach bekommt eine tragende Trapezblechschale mit Aufdach-Dämmung und einer extensiven Dachbegrünung. Die drei Gebäudetrakte, Sozialtrakt und Werkstatt und Techniktrakt werden in konventioneller Bauweise mit hochdämmendem, monolithischen Ziegelmauerwerk als verputzte Außenwand und überwiegend gemauerten Innenwänden erstellt. Die Dächer sind bei allen drei Gebäudetrakten als 5 Grad geneigtes, begrüntes Pultdach geplant. Auf diesen Dächern ist eine PV-Anlage geplant. Baustellenflächen, -einrichtung, -Zu.- und Abfahrt: Das Baugelände ist mit einem Bauzaun umschlossen. Auf der Nordseite sind zwei Zufahrtsmöglichkeiten auf das Baugelände. Bei der Ausfahrt auf die Kreisstraße ist erhöhte Vorsicht geboten. Diese Tore sind arbeitstäglich geschlossen zu halten und beim Verlassen der Baustelle zu schließen. Auf einem Teilbereich des Grundstücks steht eine Fläche von etwa 500 m² als Baustelleneinrichtung für die Ausbaugewerke zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem SiGe Koordinator auf ausgewiesenen Flächen vorzunehmen. Abstimmungen haben rechtzeitig, min. mit einem Vorlauf von 7 Tagen zu erfolgen. Materialien, Maschinen und Geräte und Entsorgungsmaterialien sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen oder zu entfernen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet die sanitären Anlagen sachgerecht zu Nutzen und in Ordnung zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Nutzung und zur Kostenübernahme der Folgen des Fehlverhaltens. Für die am Bau beteiligten Firmen sind Sanitäreinrichtungen (Toiletten- u. Waschräume), sowie Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser auf dem Baugelände durch den AG errichtet. Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber (AG) bezahlt. Baubeleuchtung: Die allgemeine Baustellenbeleuchtung umfasst ausschließlich Verkehrs- und Flucht- und Rettungswege. Weitere erforderliche Beleuchtungen wie z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den Auftragsnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen. Mögliche Arbeitszeiten: Montag bis Samstag: von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Terminvorgaben des Auftraggebers basieren auf einer 6 Tage Woche. Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind: Errichtung einer PV-Anlage zur Eigennutzung und mit Energiespeicher, geplante Anlagengröße ca. 75kWp. Die Dachflächen werden als 5 Grad geneigtes und extensiv begrüntes Pultdach errichtet. Die Unterkonstruktion wird durch den AN Dachabdichtung ausgeführt und ist bauseits vorhanden.
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