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BvA ING Stadt Rain Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Die Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizienz...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, MEP Engineering, Water Resource Management
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Die Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizi...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Rain
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizienz der Kläranlage. Vorgesehen ist die Errichtung einer Vorklärung und eines Faulturms zur Energieerzeugung aus Faulgas. Im Zuge der Machbarkeitsstudie werden weitere kurz-, mittel- und langfristige Optimierungsmaßnahmen identifiziert. Es wurde bereits 2021 eine Studie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech erstellt, welche gegen Geheimhaltungserklärung im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Der hierin vorgesehene Standort des Faulturms ist jedoch nicht verbindlich. Im Rahmen der Grundlagenermittlung auch die Standortwahl zu hinterfragen, insbesondere erscheint auch eine Umsetzung westlich der bestehenden Kläranlage möglich. Die Umstellung der aeroben auf eine anaerobe Verfahrensweise wurde in der Studie untersucht und verschiedene Alternativen thematisiert. Derzeit geplant wäre die Umstellung auf Faulung in einem Faulturm. Dies soll jedoch im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der Kläranlage im Rahmen der Machbarkeitsstudie nach Kommunalrichtlinie nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. Die grob abgeschätzten Gesamtkosten der Faulung lagen 2024 bei etwa 4,77 Mio. EUR (Bautechnik, Maschinentechnik, EMSR und Nebenkosten) netto. Ein Förderbescheid für einer Förderung einer Machbarkeitsstudie nach Ziffer 4.1.6 KRL liegt vor. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 01.10.2025 bis 30.09.2027. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ist bis spätestens 30.06.2026 vorgesehen. Der Schlussbericht ist bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und muss bis spätestens 30.03.2028 [SS7.1]bei der Förderbehörde vorgelegt werden. Ebenso ist auch der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und bis 30.03.2028 [SS8.1]bei der Förderbehörde vorzulegen. Die Mitwirkung des Auftragnehmers auch im Förderverfahren wird erwartet. Das BHKW sowie das Gebäude sind nicht förderfähig, dies ist bei der Kostenzusammenstellung zu berücksichtigen. Stufenweise werden hierfür die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 2, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung HLSK mit Verfahrens- und Prozesstechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 vergeben. Als Besondere Leistungen werden umfassend die Vermessungsleistungen, die Mitwirkung bei der Einholung und Wertung von Angeboten Dritter (z.B. Brandschutz, Kampfmittel, Bodengutachter, etc.), die Erstellung der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie inklusive gesamtheitliche Betrachtung der Kläranlage mit Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL, die Mitwirkung beim Förderverfahren nach Kommunalrichtlinie sowie die Erstellung des wasserrechtlichen Antrags beauftragt. Die umfassenden Anforderungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 Machbarkeitsstudie Abwasserbehandlungsanlgen der Kommunalrichtlinie erfüllt werden müssen, sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Die ganzheitliche Betrachtung der Kläranlage muss hierbei sichergestellt sein im Rahmen der Bearbeitung der Vorgaben zu Lph. 2 der Machbarkeitsstudie. Zudem ist hier ein Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL zu erstellen.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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10- Stadt RainRain
BvA ING Stadt Rain Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Die Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizienz der Kläranlage. Vorgesehen ist die Errichtung einer Vorklärung und eines Faulturms zur Energieerzeugung aus Faulgas. Im Zuge der Machbarkeitsstudie werden weitere kurz-, mittel- und langfristige Optimierungsmaßnahmen identifiziert. Es wurde bereits 2021 eine Studie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech erstellt, welche gegen Geheimhaltungserklärung im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Der hierin vorgesehene Standort des Faulturms ist jedoch nicht verbindlich. Im Rahmen der Grundlagenermittlung auch die Standortwahl zu hinterfragen, insbesondere erscheint auch eine Umsetzung westlich der bestehenden Kläranlage möglich. Die Umstellung der aeroben auf eine anaerobe Verfahrensweise wurde in der Studie untersucht und verschiedene Alternativen thematisiert. Derzeit geplant wäre die Umstellung auf Faulung in einem Faulturm. Dies soll jedoch im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der Kläranlage im Rahmen der Machbarkeitsstudie nach Kommunalrichtlinie nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. Die grob abgeschätzten Gesamtkosten der Faulung lagen 2024 bei etwa 4,77 Mio. EUR (Bautechnik, Maschinentechnik, EMSR und Nebenkosten) netto. Ein Förderbescheid für einer Förderung einer Machbarkeitsstudie nach Ziffer 4.1.6 KRL liegt vor. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 01.10.2025 bis 30.09.2027. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ist bis spätestens 30.06.2026 vorgesehen. Der Schlussbericht ist bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und muss bis spätestens 30.03.2028 [SS7.1]bei der Förderbehörde vorgelegt werden. Ebenso ist auch der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und bis 30.03.2028 [SS8.1]bei der Förderbehörde vorzulegen. Die Mitwirkung des Auftragnehmers auch im Förderverfahren wird erwartet. Das BHKW sowie das Gebäude sind nicht förderfähig, dies ist bei der Kostenzusammenstellung zu berücksichtigen. Stufenweise werden hierfür die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 2, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung HLSK mit Verfahrens- und Prozesstechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 vergeben. Als Besondere Leistungen werden umfassend die Vermessungsleistungen, die Mitwirkung bei der Einholung und Wertung von Angeboten Dritter (z.B. Brandschutz, Kampfmittel, Bodengutachter, etc.), die Erstellung der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie inklusive gesamtheitliche Betrachtung der Kläranlage mit Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL, die Mitwirkung beim Förderverfahren nach Kommunalrichtlinie sowie die Erstellung des wasserrechtlichen Antrags beauftragt. Die umfassenden Anforderungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 Machbarkeitsstudie Abwasserbehandlungsanlgen der Kommunalrichtlinie erfüllt werden müssen, sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Die ganzheitliche Betrachtung der Kläranlage muss hierbei sichergestellt sein im Rahmen der Bearbeitung der Vorgaben zu Lph. 2 der Machbarkeitsstudie. Zudem ist hier ein Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL zu erstellen. - Stadt RainRain
BvA ING Stadt Rain Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie zur Schlammfaulung und Energieoptimierung der Kläranlage Rain am Lech (Ausbaugröße 21.000 EGW). Geplant ist die Errichtung einer Vorklärung und eines Faulturms zur Energieerzeugung aus Faulgas. Die Studie soll kurz-, mittel- und langfristige Optimierungsmaßnahmen identifizieren. Es wird die Umstellung auf anaerobe Verfahren geprüft. Kosten lagen 2024 bei ca. 4,77 Mio. EUR. Förderzeitraum: 01.10.2025 bis 30.09.2027. Beauftragung bis 30.06.2026; - AmperVerbandOlching
BvA ING AmperVerband Modernisierung der Energieversorgung Kläranlage Geiselbullach
Der AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: 1) Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung 2) Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) 3) Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung 4) Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände In der Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu jeder Zeit der späteren Ausführung durch entsprechende Provisorien ein durchgängiger, vollleistungsfähiger Klärwerksbetrieb aufrechterhalten bleiben muss. Genauere Angaben zur Planungsaufgabe entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung (02a_Projektbeschreibung). Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 9 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Kosten Für die Planungspakete wurden folgende Investitionskosten geschätzt. - Planungspaket 1 - Modernisierung Warmwasserverteilung: ca. 1,3 Mio. EUR netto - Planungspaket 2 - Trafostation: ca. 1,1 Mio. EUR netto - Planungspaket 3 - BHKW: ca. 5,4 Mio. EUR netto - Planungspaket 4 - Medienkanal/ - brücke: ca. 3,0 Mio. EUR netto Zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 13,0 Millionen Euro netto. Termine Es ist folgende Terminschiene für das gesamte Projekte "Klärwerk 2040" vorgesehen. Maßgeblich für die zugrundeliegende Beauftragung ist Bauabschnitt 3 (Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach). - Beauftragung September 2026 - Bauphase BA 1: 2030 - 2032 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 2: 2033 - 2035 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 3: 2026 - 2029 - Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 5: 2037 - 2040 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (nicht Umfang der Beauftragung) - BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen Die Auftragsvergabe und der Planungsbeginn sind im September 2026 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahr 2029 abgeschlossen werden. Sofern möglich erfolgt im Laufe des Verfahrens eine Konkretisierung des Zeitplans. Leistungsumfang Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren. - AmperVerbandOlching
BvA ING AmperVerband Modernisierung der Energieversorgung Kläranlage Geiselbullach
Der AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: 1) Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung 2) Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) 3) Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung 4) Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände In der Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu jeder Zeit der späteren Ausführung durch entsprechende Provisorien ein durchgängiger, vollleistungsfähiger Klärwerksbetrieb aufrechterhalten bleiben muss. Genauere Angaben zur Planungsaufgabe entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung (02a_Projektbeschreibung). Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 9 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Kosten Für die Planungspakete wurden folgende Investitionskosten geschätzt. - Planungspaket 1 - Modernisierung Warmwasserverteilung: ca. 1,3 Mio. EUR netto - Planungspaket 2 - Trafostation: ca. 1,1 Mio. EUR netto - Planungspaket 3 - BHKW: ca. 5,4 Mio. EUR netto - Planungspaket 4 - Medienkanal/ - brücke: ca. 3,0 Mio. EUR netto Zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 13,0 Millionen Euro netto. Termine Es ist folgende Terminschiene für das gesamte Projekte "Klärwerk 2040" vorgesehen. Maßgeblich für die zugrundeliegende Beauftragung ist Bauabschnitt 3 (Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach). - Beauftragung September 2026 - Bauphase BA 1: 2030 - 2032 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 2: 2033 - 2035 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 3: 2026 - 2029 - Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 5: 2037 - 2040 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (nicht Umfang der Beauftragung) - BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen Die Auftragsvergabe und der Planungsbeginn sind im September 2026 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahr 2029 abgeschlossen werden. Sofern möglich erfolgt im Laufe des Verfahrens eine Konkretisierung des Zeitplans. Leistungsumfang Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren. - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Jun 10
Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen. - Gemeinde EhrenkirchenEhrenkirchen
Generalplanungsleistungen für die Teil-Aufstockung der Jengerschule Ehrenkirchen
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit Gesamtverantwortung für die Objekt- und Fachplanungsleistungen der nachfolgend genannten Leistungsbilder gemäß HOAI 2021. Der Generalplaner übernimmt die vollständige Planung sowie die übergreifende Koordination und Integration aller für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Leistungen. Umfang der zu erbringenden Leistungen 1. Objektplanung Gebäude (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1) - Leistungsphasen 5–7, optional Leistungsphasen 8-9 2. Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2) - Anlagengruppen 1–6 gemäß § 53 Abs. 2 - jeweils Leistungsphasen 1–7, optional Leistungsphasen 8-9 3. Leistungen der thermischen Bauphysik (HOAI 2021, Anlage 1, Ziff. 1.2) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung; - Aufstellen aller baurechtlich erforderlichen Nachweise gemäß GEG; - Energiebedarfsausweis; - Nachweis des Anteils erneuerbarer Energien; - Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für relevante Raumtypen; Es ist vorgesehen, den Auftrag als Generalplanungsauftrag zu vergeben und die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 7. Die Leistungsphasen 8 und 9 werden als Option ausgeschrieben und können bei Bedarf abgerufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten, vollständigen und genehmigungskonformen Ausführung der Planung notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt insbesondere: - die Gesamtkoordination aller beauftragten Leistungsbilder - das Schnittstellenmanagement zwischen den Fachdisziplinen - die Integration aller Planungsbeiträge in eine konsistente Gesamtplanung - die Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung innerhalb seines Verantwortungsbereichs Planungsgrundlagen: Grundlage des Generalplanungsauft - Stadtverwaltung CottbusCottbus
Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2025 - Sportbetonte Grundschule (Schule/Kita/Hort)/ Standortentwicklung "Kita Freundschaft", Objektplanung: Gebäude und Innenräume und Gutachten (Brandschutz und ggf. Weitere)
Es ist beabsichtigt, einen Planer mit folgendem Leistungsbild zu beauftragen: - Objektplanung - Gebäude und Innenräume - HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 in den Leistungsphasen 1 - 9 (HOAI) - Gutachten (Brandschutz - AHO Nr. 17 Leistungen für den bauordnungs-rechtlichen Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 (AHO) oder gemäß Angebot und ggf. Weitere) Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird eine nach objektiven Kriterien begrenzte Zahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen (LP 3 bis 9) wird optional vereinbart. Der Auftraggeber ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. - Sprinkenhof GmbHHamburg
TGA für den Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. In Ergänzung zu den exzellenten, international konkurrenzfähigen Forschungsbedingungen in der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll in den Quartieren am Volkspark auf dem Campus-Ost, gegenüber des geplanten Learning Centers, ein Hörsaalzentrum (HZ) realisiert werden, um modernste Lehr- und Lernbedingungen für die ca. 5.000 Studierenden der Universität Hamburg aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Datascience und Teilen der Biologie modernste Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb vollumfänglich bestehen sollen. An der Luruper Chaussee gelegen soll das Hörsaalzentrum ein zentraler Anziehungspunkt für die Studierenden und Lehrenden werden, die zukünftig in einem Gebäude mit attraktiver Lehr- und Lerninfrastruktur arbeiten möchten. Weitere Details zur Projektbeschreibung können der beiliegenden Auslobungsbroschüre zum abgeschlossenen RPW-Wettbewerb entnommen werden. Der zu erwartende Leistungsumfang im Rahmen der TGA-Planung ist dem ebenfalls beigefügten Wettbewerbsergebnis zu entnehmen. Es ist beabsichtigt folgende Werkvertragsleistungen zu übertragen: Grundleistungen und ggf. auch teilweise besondere Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI Anlagengruppe 1: Abwasser- Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI 2021. Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 2021 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI 2021 Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI 2021 Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI 2021 Anlagengruppe 6: Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI 2021 Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI 2021 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5-8 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Hinweis: Eine weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der Stufen 2 und 3 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen. - Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenMeppen
Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen
Die Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt. - Magistrat der Stadt Babenhausen, Fachbereich IV – Tiefbau & KläranlageBabenhausenDeadline: Jul 27
Stadt Babenhausen - Durchgängigkeitsmaßnahmen an der Gersprenz Bereich: Stadtmühle Babenhausen
Im Stadtgebiet von Babenhausen fließt die Gersprenz bei Flusskilometer 12,9 durch die sog. Stadtmühle. Dort befindet sich eine stillgelegte Wasserkraftanlage, die derzeit ein Wanderhindernis darstellt. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme sollen die wasserführenden Teile der Wasserkraftanlage rückgebaut sowie die Durchgängigkeit unter Betrachtung und Bewahrung der umliegenden örtlichen Verhältnisse hergestellt werden. Es findet eine Aufteilung des Gesamtprojekts in zwei in sich geschlossene Teilprojekte statt – der Rückbau der ehemaligen Wasserkraftanlage (Los 1) und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2). Beide Maßnahmen stehen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang und sind planerisch aufeinander abzustimmen. Zum Rückbau der Wasserkraftanlage (Los 1) werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 HOAI – LPH 1-9, sowie besondere Leistungen (Honorarzone III) - Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI- LPH 1-6, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) - Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI o Geotechnische Untersuchungen und Beratung, - Teilleistungen a bis c gemäß Ziff. 1.3.3 Abs. 3 Spalte 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) o Leistungen zur Ingenieurvermessung (Honorarzone III) - Leistungen der Umweltbaubegleitung gem. Heft 27 der AHO-Schriftenreihe - Leistungen nach der Baustellenverordnung Zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2) wird zusätzlich zu den o.g. Leistungen folgende Planungsleistung ausgeschrieben: - Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. §26 HOAI Im Ingenieurvertrag ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-2. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Weitere detailliertere Informationen befinden sich in der Leistungsbeschreibung sowie den Honorarermittlungsbögen.
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