Verpflegungsamt der BundeswehrOldenburgTED
BV1 26 MoKa RK S/001 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Laupheim
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Laupheim (Flugplatz Laupheim), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz ...
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- Verpflegungsamt der Bundeswehr
- Published:
- May 31, 2026
- Deadline:
- June 30, 2026
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Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Laupheim (Flugplatz Laupheim), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben kundenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betreffenden Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RKS/002 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung", "Dienstleistungsvertrag" und "Basissortiment" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben.
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Verpflegungsamt der BundeswehrOldenburgDeadline: Jun 30Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Laupheim (Flugplatz Laupheim), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben kundenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betreffenden Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RKS/002 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung", "Dienstleistungsvertrag" und "Basissortiment" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben. Teilnahmeantrag: Es ist ein formloser Teilnahmeantrag in deutscher Sprache auf Firmenbriefkopf über die Evergabe-Plattform einzureichen, der entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag hat eine Selbstdarstellung des Unternehmens zu enthalten, die etwa eine halbe bis eine Seite lang sein soll. In der Selbstdarstellung muss die Erfüllung der Eignungskriterien dargestellt werden; die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu fordern (analog § 22 Abs. 2 VSVgV). Folgende drei Formulare müssen dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beigefügt werden: (1) Formular BAAINBW B-V31 Verschlusssachen; (2) Formular B-V034 Ausschlussgründe; (3) Formular Erklärung RUS. Die Formulare müssen entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt versehen sein. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular B-V047 Bietergemeinschaft beizufügen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die zugelassenen Unternehmen eine Angebotsaufforderung. Das daraufhin einzureichende Angebot hat verbindlich zu sein. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ebenso vor wie Verhandlungen durchzuführen.BV1 26 MoKa RK W/003 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Höxter
Verpflegungsamt der BundeswehrOldenburgDeadline: Jul 09Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Höxter (Hammerstein-Equord-Kaserne), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben kundenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betreffenden Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RKS/002 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung", "Dienstleistungsvertrag" und "Basissortiment" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben.VPB/2BB/DM035 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Panker
Verpflegungsamt der BundeswehrOldenburgBetreuung des Kasinos in der Kaserne Todendorf, Panker: Der AN verpflichtet sich zur bewirtschafteten Betreuung mit gastronomischem Angebot, Catering bei Konferenzen und Veranstaltungen sowie Betrieb eines Kantinenwagens. Ein Basissortiment zu festgelegten, jährlich angepassten Preisen ist vorzuhalten; darüber hinaus freie Preisgestaltung. Vergütung monatlich (vom AN zu kalkulieren). Räumlichkeiten und Nebenkosten werden unentgeltlich vom AG gestellt.Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Neuburg a.d.D.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und DienstleistungenBonnDeadline: Jul 27Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags mit zwei unterschiedlichen Hauptgerichten (ergänzt durch Imbissgerichte), davon ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken auf dem NATO-Flugplatz Neuburg. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN: • Snackautomat • Kaltgetränkeautomat Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.W0535 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Hardheim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrDie bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags, im Schwerpunkt mit Imbissgerichten sowie einem täglich wechselnden Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss dienstags und mittwochs ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
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