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Briefbeförderung Tagespost
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen aus dem Zentraldruck der BKK VerbundPlus gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie der Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost ha...
Postal & Courier Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BKK VerbundPlus
- Published:
- August 17, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Postal & Courier Services
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen aus dem Zentraldruck der BKK VerbundPlus gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie der Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1, Ziffer 1. PostG (Universaldienstleistung). Briefsendungen mit Mehrwertdiensten (Einschreiben und Postzustellungsaufträge), Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich durchschnittlich auf ca. 550.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.
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BKK VerbundPlusBiberachDeadline: Sep 17Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen aus dem Zentraldruck der BKK VerbundPlus gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie der Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1, Ziffer 1. PostG (Universaldienstleistung). Briefsendungen mit Mehrwertdiensten (Einschreiben und Postzustellungsaufträge), Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich durchschnittlich auf ca. 550.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.Briefbeförderung Tagespost aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
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degewo Technische Dienste GmbHBerlinDeadline: Jul 27Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Diese umfasst den Abhol-Service des gesamten Brief-Postausgangs der Dienststellen (darin enthalten sind: bis 31. Dezember 2026 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 500g und bis 1.000g; ab dem 1. Januar 2027 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 1.000g und bis 2.000g; sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein). Die Sendungen sind nach Abholung mit einem Klischee (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststellenleitung) zu versehen, zu frankieren und danach an die Empfänger im Inland zuzustellen. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 18 Absatz 1 PostG. Briefsendungen an Empfänger im Ausland sind taggleich zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG zu befördern. Der Abhol-Service bei den Justizvollzugsanstalten umfasst auch die Abholung der Gefangenenpost (bereits freigemachte Briefsendungen) und deren taggleiche Weiterbeförderung zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung der Sendungen hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Beauftragt wird auch der Bring-Service zu den Dienststellen. Dieser umfasst die werktägliche Leerung der Postfächer der Dienststellen bei der Deutschen Post AG, die wöchentliche Abholung von Fundbriefen bei der Deutschen Post AG und die Weiterleitung der Sendungen an die Dienststellen. Sendungen aus den Postfächern sind arbeitstäglich zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Dienststellen zu übergeben. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Bedingung: Eintrag in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG).Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgDeadline: Jul 30Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.
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