BKK Gildemeister SeidenstickerBielefeldTED
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Hauptverwaltung
Die Ausschreibung umfasst die Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der BKK GS gemäß PostG (Fassung 18.7.2024). Jährliches Briefvolumen: ca. 750.000 Sendungen über zwei Lose. Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind...
Postal & Courier Services
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Die Ausschreibung umfasst die Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der BKK GS gemäß PostG (Fassung 18.7.2024). Jährliches Briefvolumen: ca. 750.000 Sendungen über zwei Lose. Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen s...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BKK Gildemeister Seidensticker
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Postal & Courier Services
Tender description
Die Ausschreibung umfasst die Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der BKK GS gemäß PostG (Fassung 18.7.2024). Jährliches Briefvolumen: ca. 750.000 Sendungen über zwei Lose. Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht enthalten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
8- gkv informatik eGbR
Briefbeförderung aus Zentraldruck für die AOK Nordost
Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß PostModG (Fassung 18.7.2024). Umfasst Briefe nach §16(1)1 und 4, verkürzte Zustellfristen und Postzustellungsaufträge. Keine Presse- oder Massensendungen. Jährliches Volumen: ca. 7,3 Mio. Sendungen. Zustellung überwiegend Inland, geringer Auslandsanteil. Beginn: 1. Juli 2025. - gkv informatik eGbR
Briefbeförderung aus Zentraldruck für die AOK Nordost
Die AOK Nordost sucht einen Dienstleister für die Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von täglich anfallenden adressierten Briefsendungen. Das jährliche Briefvolumen beträgt etwa 7,3 Millionen Briefsendungen. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich im Inland, mit Ausnahme von Auslandsbriefen. Die Leistung ist ab 1. Juli 2025 zu erbringen. - gkv informatik eGbR
"überregional" (Leitregionen 01-09, 15-99 und in geringem Umfang im Ausland)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost im Regelversand handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 PostModG. Weiterhin sind Briefsendungen mit verkürzter Zustellfrist sowie Briefsendungen mit Mehrwertdiensten (Postzustellungsaufträge) zuzustellen. Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich aktuell auf ca. 7.300.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern. Die Briefbeförderung gemäß der Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zu erbringen. - IKK Brandenburg und BerlinPotsdam
Briefbeförderung Tagespost aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der IKK BB gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Die Tagespost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben). Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.040.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern. - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen. - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen. - enercity Netz GmbHN/A
Ausschreibung Postdienstleistungen
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten: Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung. Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen. Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können. Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen. An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen. Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt. Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer. Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor. - enercity Netz GmbHHannover
Ausschreibung Postdienstleistungen
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten: Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung. Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen. Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können. Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen. An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen. Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt. Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer. Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor.
Frequently asked questions about this tender
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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