Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter HammHammTED
Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (integratives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB III
Die aufgeführten Ausbildungsberufe und -branchen müssen angeboten werden können. Tischler*in Fachkpraktiker*in für Holzverarbeitung Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Koch/Köchin Fachpraktiker*in Küche Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau Fachkraft im Gastgewerbe Helfer*in im Gastgewerbe
Vocational Training
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter Hamm
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Die aufgeführten Ausbildungsberufe und -branchen müssen angeboten werden können. Tischler*in Fachkpraktiker*in für Holzverarbeitung Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Koch/Köchin Fachpraktiker*in Küche Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau Fachkraft im Gastgewerbe Helfer*in im Gastgewerbe
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Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter HammHammDie Stadt Hamm schreibt im Namen und auf Rechnung der Kommunales Jobcenter Hamm AöR (Auftraggeber) eine Maßnahme zur Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (kooperatives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB IIII in einem offenen Verfahren aus.Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII für Hoyerswerda
Landratsamt BautzenBautzenDeadline: Sep 22Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll. Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt. Aufsuchende Arbeit steht bei Bedarf sowohl beim leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt, als auch während der Teilnahme an der Offenen Jugendwerkstatt im Fokus. Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind: Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen; Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur; Stärkung der Persönlichkeit; Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung; soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration; Steigerung der Belastbarkeit; Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation; bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten in die Hilfeplanung intensiv mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Unterstützung des Entwicklungsprozesses der Teilnehmer zu fördern. Die Maßnahme ersetzt bzw. kompensiert nicht die allgemeine Schulpflicht der jungen Menschen. Zielgruppe: Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation. Zur Zielgruppe gehören auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Hier liegen zum einen Sprachbarrieren und viele Unsicherheiten bezüglich des Lebens, Arbeitens und des Ausbildungssystems in Deutschland vor, zum anderen gilt es aber auch Fluchterfahrungen zu be- und verarbeiten. Zielgruppe können auch erwerbsfähige, hilfebedürftige junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug sein, die ihren Meldepflichten und Beratungsterminen in der Eingliederung des Jobcenters nicht nachkommen und sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen. In die offene Jugendwerkstatt können auch Teilnehmer integriert werden, die keine Leistungen nach SGB II beantragt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge: 1,75 VzÄ; Anleiter d. Maßnahme: 1 VzÄ. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Maßnahme ist für insgesamt 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Die Wochenstundenzahl der Teilnehmer beträgt maximal 20 Stunden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"REZ NRW BvB AA Recklinghausen
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KT Business Skills Ltd. t/a Galway Executive SkillnetGalwayCustomer Service & Management TrainingREZ Bayern BerEb AA Bayern
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Sep 01Konzeption und Durchführung Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) für insgesamt ca. 3500 Teilnehmendenplätze im Bezirk der Agenturen für Arbeit BayernProvision of Educational Services for the Enhancement of the European Asylum Curriculum
European Union Agency for AsylumVallettaThe overall objective of this Service Framework contract is to support the Agency in strengthening the European Asylum Curriculum (EAC) as a key tool for implementing the Common European Asylum System (CEAS). The Service Framework contract aims to enhance the quality, effectiveness, and reach of the EAC by reviewing and developing training products, building the capacity of EUAA staff and trainers, and promoting a culture of continuous learning and professional development.
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