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Landkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig

Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"

Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigu...

Submission deadline: August 26, 2026Type: Tender

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Tender type:
Tender
Contracting authority:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Published:
August 02, 2026
Deadline:
August 26, 2026
Topic:
Job Placement

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Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.

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