Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
bonnorange AöR - Folierung von 13 Fahrzeugen
Es ist beabsichtigt, die individuelle Voll-Folierung von insgesamt 13 Fahrzeugen, nach durch den Auftraggeber bzw. dessen Werbeagentur bereitgestellten Vorlagen und Visualisierungen, zu vergeben.
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Es ist beabsichtigt, die individuelle Voll-Folierung von insgesamt 13 Fahrzeugen, nach durch den Auftraggeber bzw. dessen Werbeagentur bereitgestellten Vorlagen und Visualisierungen, zu vergeben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
- Published:
- February 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Es ist beabsichtigt, die individuelle Voll-Folierung von insgesamt 13 Fahrzeugen, nach durch den Auftraggeber bzw. dessen Werbeagentur bereitgestellten Vorlagen und Visualisierungen, zu vergeben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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1 file recorded- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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bonnorange AöR - Folierung von 13 Fahrzeugen
bonnorange AöR - Folierung von 13 Fahrzeugen - Polizeipräsidium Bonn
Tag und Nacht / Tür und Fenster: Meckenheim / Wachtberg
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten. - Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre
Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden S-Bahn Linien zu erbringen: S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S4: Kronberg – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S5: Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf. Die Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben. Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Im Rahmen der aktuell laufenden Neuvergabe (Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus, TED-Nr. 590982-2025) wurde dem Auftraggeber von den Bietern mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Fahrzeugherstellern eine Auslieferung der Neufahrzeuge nicht wie geplant zum Dezember 2032, sondern erst zum Dezember 2033 möglich ist. Deshalb ist nun eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber nicht mehr nur für 3 Jahre, sondern für 4 Jahre bis Dezember 2033 – und damit bis zur Auslieferung der Neufahrzeuge und der erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – erfolgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kam. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgDeadline: May 26
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3. - Stadtverwaltung Geyer - BauamtDeadline: May 06
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst - Gemeinde SchkopauDeadline: Apr 27
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-04 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Gemeinde Schkopau Schulstraße 18 06258 Schkopau Deutschland Telefonnummer: 03461/7303521 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: https://www.gemeinde-schkopau.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter Menge und Umfang: Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt, die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und zugleich Brandschutzbeauftragten ab dem 01.01.2027 mit einem kompetenten externen Dienstleister zu vergeben. Ort der Leistung: Gemeinde Schkopau Schulstraße 18 06258 Schkopau 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.01.2027 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2029 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d29fb80e0-5b557cfade04cd78 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.04.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 22.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) Vorlage der Präqualifizierungsbescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise: Bewerbererklärung Land Sachsen-Anhalt Aktueller Nachweis der Eintragung in das Handelsregister Gewerbeanmeldung/-ummeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Eigenerklärung, dass keine Ausschlußgründe gemäß §§ 123,124 GWB vorliegen Darüber hinaus einzureichende Unterlagen, die nicht Bestandteil der vorgenannten Präqualifizierungsbescheinigung des ULV sind: Bescheinigung über bestehende Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung abzugeben. Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen- Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Nachweis mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen Konzept über die vorgesehene Leistungserfüllung Lebenslauf Nachweis über anerkannte Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG Nachweis über abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 einschlägige Berufserfahrung, vorzugsweise in kommunalen Einrichtungen Nachweise über Fortbildungen 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (30%), 2 Fachliche Qualität (35%), 3 Verfügbarkeit und Reaktionszeiten (20%), 4 Service und Zusatznutzen (10%), 5 Nachhaltigkeit und Organisation (5%) 15. Sonstiges: Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Bieter ist verpflichtet , sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand, insbesondere über etwaige Bieterinformationen, zu informieren. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Arbeitstechnische Betreuung/ Arbeitssicherheit - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung") - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsDeadline: May 22
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und : Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen; • ein Projektplan, aus dem die einzelnen Arbeitspakete inklusive des vorgeschlagenen Zeitplans hervorgehen; • Informationen über das vorgesehene Bearbeitungsteam (namentliche Nennung) und jeweils die Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz unter Berücksichtigung der Kommunikationskompetenz) der mitwirkenden Personen; • Für die gesamtverantwortliche Person wird eine Angabe zur Projektleitungskompetenz erwartet. Außerdem wird die Benennung einer stellvertretenden Person für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der ge-samtverantwortlichen Person erwartet, sodass die Umsetzung des Auftrags (und damit das Gelingen des weiteren Projektverlaufs) gewährleistet ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, aus der sich ergibt: • die Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Weiterhin ist mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung zur Aufgabenteilung einzureichen, aus der eindeutig hervorgeht: • welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche konkreten Leistungen bzw. Leistungsteile je Arbeitspaket übernimmt, • in welchem Umfang (z. B. prozentual oder nach Leistungsphasen) die jeweiligen Leistungen erbracht werden, • welche Qualifikationen und Referenzen dem jeweiligen Leistungsteil zugeordnet sind. Die benannten Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Leistungen im Auftragsfall tatsächlich zu erbringen. Änderungen der Leistungszuordnung nach Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen) - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
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