DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)BerlinTED
BIM-Planung Empfangsgebäude Merseburg Hbf - Gebäudeplanung und technische Ausrüstung
Das Empfangsgebäude Merseburg Hbf wurde 1956 nach dem Entwurf aus dem Jahr 1949 des Leipziger Architekten Eberhard Werner errichtet und ist als Baudenkmal (Objektnr. 09420215) gelistet. Sämtliche Maßnahmen sind daher eng mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Der Bahnhof ist ein Knotenbahnhof und beinhaltet neben den Räumlichkeiten, di...
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- Tender type:
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- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Das Empfangsgebäude Merseburg Hbf wurde 1956 nach dem Entwurf aus dem Jahr 1949 des Leipziger Architekten Eberhard Werner errichtet und ist als Baudenkmal (Objektnr. 09420215) gelistet. Sämtliche Maßnahmen sind daher eng mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Der Bahnhof ist ein Knotenbahnhof und beinhaltet neben den Räumlichkeiten, die sich in Eigennutzung befinden, ein Reisezentrum, ein Presse- und Buchladen, eine kleine Gastronomie-Einheit, einen Bäcker, von DB E&C angemietete Büroräume und noch weitere Miet- und Gewerbeeinheiten, welche sich derzeit im Leerstand befinden. Für das EG Merseburg Hbf stellt sich die Aufgabe, dass die Bausubstanz - d.h. Gebäudehülle und Technische Gebäudeausrüstung - erneuerungsbedürftig ist; in energetischer Hinsicht entspricht das Gebäude nicht den Anforderungen des GEG. Für die Reisenden bietet es heute eher geringe Aufenthaltsqualitäten. Außerdem ist in Teilen des Erd- und Obergeschosses erheblicher Leerstand vorhanden, andere Flächen sind ineffizient genutzt und/oder funktional an der falschen Stelle verortet. All diese Probleme bedingen sich gegenseitig, so dass die vorhandenen Potenziale des Gebäudes weder sichtbar sind noch mit den bisherigen Mitteln – Instandhaltung und kleinteilige Weiterentwicklung - genutzt werden können. Unter Berücksichtigung der energetischen Modernisierung sollen vor allem Maßnahmen der baulichen Modernisierung, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Funktionalität in den Gewerken Bauwerk (Böden, Decken, Wände), Dach, Fassade, Fenster und Türen sowie der technischen Gebäudeausrüstung umgesetzt werden. Weiterhin sind Maßnahmen zur Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Übertragene Leistungen LPH 1/2 Optionale Leistungen LPH 3/4 und 5-7 Los Nr. 1: HKLS und GA Los Nr. 2: EEA inkl. Beleuchtungsplanung und Blitzschutz und ITK Los Nr. 3: Tragwerksplanung Los Nr. 4: Thermische Bauphysik
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Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische KontrolleTNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDie Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische KontrolleTNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische KontrolleSanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Objektplanung
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimDie Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Veranstaltungsstätten zu erfüllen. Die Festhalle wurde als sogenannte Insellösung in das Landessanierungsprogramm „Alter Ortskern“ aufgenommen. Unter Berücksichtigung des jährlich stattfindenden Volksfestes ist die bauliche Umsetzung derzeit für den Zeitraum von September 2027 bis Juli 2028 vorgesehen. Die Planung ist entsprechend auf diesen verbindlichen Terminrahmen auszurichten. Der Projektumfang umfasst sowohl Maßnahmen am Bestandsgebäude als auch an den Außenanlagen. Hierzu zählen insbesondere: • bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einschließlich Dach, Innenausbau und Bühnenbereich, • Erneuerung und Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung und Veranstaltungstechnik, • Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur, • funktionale Anpassungen der Sanitäranlagen, • Verbesserung der Lager- und Betriebsabläufe, • Anpassung der Außenanlagen einschließlich der technischen Erschließung, Leitungsinfrastruktur und Veranstaltungsflächen, Umsetzung erforderlicher Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die bekannten Mängel und Anforderungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Im Zuge der Objektplanung sind diese zu überprüfen, planerisch zu bewerten und zu einem wirtschaftlichen, technisch schlüssigen und förderfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Nachfolgende Rahmentermine sind geplant: • Planungsbeginn: Unmittelbar im Anschluss der Vergabe • Abschluss LPH 3: Februar/März 2027 • Baubeginn: Mitte September 2027 (nach Mallorca Party) • Fertigstellung: Vor dem Volksfest im Juli 2028 Aufgrund von Förderbedingungen und geplanten Veranstaltungen muss die Bauzeit zwischen September 2027 und Juli 2028 zwingend eingehalten werden. Dies ist in der Planung und Ausführung zu beachten. Die Grobkostenschätzung (Stand 04/2026) beläuft sich auf: KG 300 1.241.925,41 € brutto KG 400 136.945,20 € brutto Im Anhang finden Sie zur Übersicht Bestandspläne der Festhalle. Gegenstand diSanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Objektplanung
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheim-BadenDeadline: Aug 19Die Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Veranstaltungsstätten zu erfüllen. Die Festhalle wurde als sogenannte Insellösung in das Landessanierungsprogramm „Alter Ortskern“ aufgenommen. Unter Berücksichtigung des jährlich stattfindenden Volksfestes ist die bauliche Umsetzung derzeit für den Zeitraum von September 2027 bis Juli 2028 vorgesehen. Die Planung ist entsprechend auf diesen verbindlichen Terminrahmen auszurichten. Der Projektumfang umfasst sowohl Maßnahmen am Bestandsgebäude als auch an den Außenanlagen. Hierzu zählen insbesondere: • bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einschließlich Dach, Innenausbau und Bühnenbereich, • Erneuerung und Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung und Veranstaltungstechnik, • Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur, • funktionale Anpassungen der Sanitäranlagen, • Verbesserung der Lager- und Betriebsabläufe, • Anpassung der Außenanlagen einschließlich der technischen Erschließung, Leitungsinfrastruktur und Veranstaltungsflächen, Umsetzung erforderlicher Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die bekannten Mängel und Anforderungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Im Zuge der Objektplanung sind diese zu überprüfen, planerisch zu bewerten und zu einem wirtschaftlichen, technisch schlüssigen und förderfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Nachfolgende Rahmentermine sind geplant: • Planungsbeginn: Unmittelbar im Anschluss der Vergabe • Abschluss LPH 3: Februar/März 2027 • Baubeginn: Mitte September 2027 (nach Mallorca Party) • Fertigstellung: Vor dem Volksfest im Juli 2028 Aufgrund von Förderbedingungen und geplanten Veranstaltungen muss die Bauzeit zwischen September 2027 und Juli 2028 zwingend eingehalten werden. Dies ist in der Planung und Ausführung zu beachten. Die Grobkostenschätzung (Stand 04/2026) beläuft sich auf: KG 300 1.241.925,41 € brutto KG 400 136.945,20 € brutto Im Anhang finden Sie zur Übersicht Bestandspläne der Festhalle. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen LPH 1-9 für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Sanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Objektplanung
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimDie Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Veranstaltungsstätten zu erfüllen. Die Festhalle wurde als sogenannte Insellösung in das Landessanierungsprogramm „Alter Ortskern“ aufgenommen. Unter Berücksichtigung des jährlich stattfindenden Volksfestes ist die bauliche Umsetzung derzeit für den Zeitraum von September 2027 bis Juli 2028 vorgesehen. Die Planung ist entsprechend auf diesen verbindlichen Terminrahmen auszurichten. Der Projektumfang umfasst sowohl Maßnahmen am Bestandsgebäude als auch an den Außenanlagen. Hierzu zählen insbesondere: • bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einschließlich Dach, Innenausbau und Bühnenbereich, • Erneuerung und Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung und Veranstaltungstechnik, • Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur, • funktionale Anpassungen der Sanitäranlagen, • Verbesserung der Lager- und Betriebsabläufe, • Anpassung der Außenanlagen einschließlich der technischen Erschließung, Leitungsinfrastruktur und Veranstaltungsflächen, Umsetzung erforderlicher Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die bekannten Mängel und Anforderungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Im Zuge der Objektplanung sind diese zu überprüfen, planerisch zu bewerten und zu einem wirtschaftlichen, technisch schlüssigen und förderfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Nachfolgende Rahmentermine sind geplant: • Planungsbeginn: Unmittelbar im Anschluss der Vergabe • Abschluss LPH 3: Februar/März 2027 • Baubeginn: Mitte September 2027 (nach Mallorca Party) • Fertigstellung: Vor dem Volksfest im Juli 2028 Aufgrund von Förderbedingungen und geplanten Veranstaltungen muss die Bauzeit zwischen September 2027 und Juli 2028 zwingend eingehalten werden. Dies ist in der Planung und Ausführung zu beachten. Die Grobkostenschätzung (Stand 04/2026) beläuft sich auf: KG 300 1.241.925,41 € brutto KG 400 136.945,20 € brutto Im Anhang finden Sie zur Übersicht Bestandspläne der Festhalle. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen LPH 1-9 für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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