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BGM - Sucht
Ziel der DAK-Gesundheit ist es, DAK-Firmenkunden zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren und Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. So sollen gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und di...
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- DAK-Gesundheit
- Published:
- May 26, 2026
- Deadline:
- June 26, 2026
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Ziel der DAK-Gesundheit ist es, DAK-Firmenkunden zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren und Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. So sollen gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt werden. Unternehmen sollen hierbei durch Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt werden. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der DAK-Gesundheit. Zum künftigen Leistungsumfang gehört sowohl die Ausarbeitung und Vorbereitung der Vorträge, Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen (inklusive Unterlagen), als auch die Umsetzung bzw. Durchführung dieser Maßnahmen vor Ort oder digital bei Unternehmenskunden der DAK-Gesundheit. Für den Inhalt der Leistungserbringung werden insbesondere die Anforderungen des Leitfadens Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung Abschnitt 6 und die Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) maßgeblich sein. Innerhalb der Maßnahmen soll nach derzeitiger Planung vor allem auch adressiert werden, dass - der Konsum von substanzgebundenen und verhaltensbezogenen Suchtmitteln nicht nur häufig zu einer Suchtgefährdung und zu einer Abhängigkeitserkrankung, sondern auch zu Störungen am Arbeitsplatz führt und - auch pathologische Formen des Glücksspielens (Spielsucht) oder des Mediengebrauchs und verschiedene Typen von Essstörungen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt für Schäden sorgen. Die Markterkundung dient der Vorbereitung einer späteren Beschaffung. Sie stellt keine Vorabentscheidung dar und begründet keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der beschriebenen Inhalte besteht nicht. Im Rahmen der Markterkundung werden potenzielle Anbieter darum gebeten mitzuteilen, ob sie die vorgenannten Leistungen unter Berücksichtigung der formulierten Anforderungen und sonstigen Aspekte erbringen können. Auch über die o.g. Themen (ausgenommen davon ist die Tabakentwöhnung) hinaus sind wir daran interessiert, welche weiteren zusätzlichen Themen Anbieter in ihrem Portfolio vorweisen können, die einen Bezug zur betrieblichen Suchtprävention haben, und ob sie diese Themen bereits erfolgreich umgesetzt haben. Anbieter, die entsprechende Leistungen erbringen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 18.06.2026 an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung.
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Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. 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