Dataport AöRAltenholzTED
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- 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinh...
Fibre-Optic Expansion, Mobile Network, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Dataport AöR
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
- 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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3Betrieb eines Servicecenters (Telefon-Hotline) für die Apostille
Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenBrandenburg an der HavelBenötigt wird der Betrieb eines Servicecenters ("Telefon-Hotline") mit speziell geschultem Personal. Das Personal des Auftragnehmers beantwortet telefonisch eingehende Anfragen, unter anderem zum Antragseingang, dem Bearbeitungsstand und gemäß den vom Referat D-AF erstellten FAQ´s. Die Hotline muss Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr erreichbar sein. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr, mit der Option der jährlichen Verlängerung bis zum erreichen der Gesamtlaufzeit von max. 4 Jahren.Betrieb eines NGA-Netzes
Gemeinde FrensdorfFrensdorfDeadline: Sep 30Die Gemeinde Frensdorf (im folgenden auch „Verpächter“ oder „Gebietskörperschaft“) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen des Betreibermodells gemäß Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein europaweites, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Vorschriften des Teils 4 GWB und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Die Bewerber haben mit Angebotsabgabe zugleich die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Der Verpächter behält sich vor, mit den Bietern Verhandlungen über deren Angebote zu führen oder das jeweilige Erstangebot zu bezuschlagen. Der Verpächter wählt anhand der unter Ziff. 8.2 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gebietskörperschaft behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird oder sonstige sachliche Gründe einer Zuschlagserteilung entgegenstehen. Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ Frensdorf) der Gemeinden: - Frensdorf - Lisberg - Litzendorf - PriesendorfBetrieb Gigabit-Netz in Attenweiler
Gemeinde AttenweilerAttenweilerGegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird im Übrigen vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlä-gigen Förderprogramme einzuhalten.
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- The submission deadline is 08. September 2026.
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