Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen LandesregierungSt. PöltenTED
Beschaffung von Winterdienstleistungen
Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen im Niederösterreichischen Landhaus und in diversen Außenstellen des Landes Niederösterreich
Winter Service
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- May 26, 2026
- Topic:
- Winter Service
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Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen im Niederösterreichischen Landhaus und in diversen Außenstellen des Landes Niederösterreich
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Stadt Karlsruhe HauptamtDeadline: Jun 11Durchführung von Winterdienstleistungen für das Hauptradwegenetz der Stadt Karlsruhe auf einer Gesamtlänge von ca. 230 km. Die Laufzeit umfasst drei Winterdienstperioden vom 01.11.2026 bis 31.03.2029. Der Vertrag verlängert sich bei Nichtkündigung zweimalig um jeweils eine weitere Periode bis maximal 31.03.2031.Verwaltungsgebäude Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz – Winterdienstleistungen
Landratsamt ErzgebirgskreisDeadline: May 20Verwaltungsgebäude Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz – Winterdienstleistungen; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgebäude Annaberg-Buchholz, 09456 Annaberg-Buchholz; Straße, Hausnummer: Paulus-Jenisius-Straße 24; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DeutschlandWinterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
Stadtverwaltung Geyer - BauamtDeadline: May 061) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen WinterdienstWinterdienst RIM Karlsruhe
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen)Deadline: Jun 01Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 für die Liegenschaft des RIM Karlsruhe-Rastatt (Los 1: Heilbronn, Rosenbergstraße 50). Die Leistungen umfassen die Räum- und Streupflicht zur Gefahrenabwehr. Der Auftragnehmer muss die personelle und technische Leistungsfähigkeit sicherstellen. Die Winterdienstperiode erstreckt sich jährlich vom 1. Oktober bis 30. April, wobei witterungsbedingte Einsätze außerhalb dieses Zeitraums möglich sind.Winterdienstleistung gesamt Rostock
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt RostockDeadline: May 26Winterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock in 4 Losen mit 19 LiegenschaftenWinterdienstleistungen 2026 bis 2029
Universitäts- und Hansestadt GreifswaldDeadline: May 04Bereitstellung von Winterdienstleistungen für städtische Objekte auf insgesamt 34.184 m² für die drei Saisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029. Der Zeitraum umfasst jeweils den 15.11. bis 31.03. Die Ausführung erfolgt gemäß Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Straßenreinigungssatzung. Die Vergütung erfolgt als pauschale monatliche Zahlung, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung.26OMV01R Winterdienstleistung gesamt Rostock
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt RostockDeadline: May 26Durchführung von Winterdienstleistungen in Rostock. Der Auftrag umfasst die Schneeräumung (CPV 90620000) sowie die Glatteisbeseitigung (CPV 90630000). Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
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