PostbeamtenkrankenkasseStuttgartTED
Beschaffung von Reha-Hilfsmitteln und Medizintechnik-Hilfsmitteln einschließlich Poolverwaltung
Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 1 umfasst die Versor...
Medical Equipment, Medical Consumables, Assistive Devices
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Postbeamtenkrankenkasse
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 25, 2026
- Topic:
- Medical Equipment
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Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 1 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7- Los 1 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 1 (Stichtag 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - Rahmenvereinbarung s. Anhang 7 - Los1 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.
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