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Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Ver...
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Memmingen
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- September 03, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
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Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Landkreis Unterallgäu als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und soll wie folgt mit angeboten werden: 3.3.1. Linie 1: keine zusätzliche Option 3.3.2. Linie 2: ca. 34.752,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 2 von Steinheim nach Heimertingen 3.3.3. Linie 3: keine zusätzliche Option 3.3.4. Linie 4: ca. 044.255,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 4 von Klinikum (neu) nach Buxheim 3.3.5. Linie 5: ca. 032.880,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verdichtung Linie 5 auf 30-Minuten-Takt 3.3.6. Linie 6: keine zusätzliche Option 3.3.7. Linie 7: keine zusätzliche Option 3.3.8. Linie 8: keine zusätzliche Option.
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10Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Stadt MemmingenMemmingenDeadline: Sep 03Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem LanBeschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Stadt MemmingenMemmingenDeadline: Sep 03Beschaffung von gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen der Linienverkehrsgenehmigung im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 vom 01.05.2027 - 30.04.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt auf den Linien 215, 216, 217 und Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
Landkreis EichstättEichstättGegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42, ggf. in Verbindung mit §44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf folgenden Linien: • Linie 215 Eichstätt - Dollnstein / Wasserzell, Ochsenfeld, Biesenhard - Wellheim – Hütting - Gammersfeld • Linie 216 Biesenhard - Wellheim - Konstein – Gammersfeld • Linie 217 Obereichstätt - Dollnstein – Ried • flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) In Adelschlag, Buxheim, Egweil, Nassenfels und Wellheim Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.01.2027. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 9,5 Jahre bis 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.12.2030. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 30.06.2030 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Kreis NordfrieslandHusumDeadline: Sep 04Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord im Umfang von ca. 1,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord: 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 118, 191. Für das Los Regionalverkehr Nordfriesland Nord ist der Einsatz von Standard-, Gelenk-, Midi- und Kleinbussen sowie PKW vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Gelenk- und Midi- und Kleinbusse niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)BremenDeadline: Sep 06Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 4 Abs. 1 Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Verden hat als nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) (Moorstraße 2a, 27283 Verden, E-Mail: [email protected]; Tel.: +49 4231 92270) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel „Verden Ost“ im Gebiet des Landkreises Verden. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42–44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG zuzüglich der Kilometer der Personenverkehrsdienste bei flexiblen Bedienformen (Anruf-Sammeltaxi). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDAInhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)BremenDeadline: Sep 06Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 4 Abs. 1 Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Diepholz hat als nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) (Am Bahnhof 1, 27318 Hoya, E-Mail: [email protected], Tel.: +49 4251 93550, Fax: +49 4251 935560) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel „Diepholz Nordost“ im Gebiet des Landkreises Diepholz mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des Landkreises Nienburg. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42–44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 892.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bÖffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
Stadt BündeBündeDeadline: Aug 16Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste die zum Linienbündel B3 "Stadtverkehr Bünde" gehören einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 26.07.2027 voraussichtlich auf ca. 367.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.Regionalverkehr Mainfranken
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)MünchenÖffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 4,18 Mio. Millionen Zugkilometern pro Jahr (Los 1) bzw. ca. 3,08 Mio. Zugkilometern pro Jahr (Los 2) auf den folgenden Linien: Los 1 (Expressverkehr): RE 10 Würzburg Hbf – Neustadt (Aisch) – Nürnberg Hbf, RE 54 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf – Bamberg, RE 55 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf, RE 55 Sa+So Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn). Los 2 (Regio-S-Bahn): RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden (Main) – Jossa – Flieden, RS 2 Bamberg – Würzburg Hbf, RS 4 Kitzingen – Würzburg Hbf, RS 11 Gemünden (Main) – Würzburg Hbf, RB 79 Gemünden (Main) – Aschaffenburg Hbf. Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit der Verträge in beiden Losen beträgt demnach jeweils 12 Jahre mit einer dreijährigen Verlängerungsoption. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die in beiden Losen jeweils abzuschließenden Verkehrsdurchführungsverträge (VDVs) werden auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit zweijähriger Bruttoanlaufphase und auf hessischer Seite als Bruttovertrag ausgestaltet. Die VDVs enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2015 und Neufahrzeuge zugelassen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 2 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2008 und Neufahrzeuge zugelassen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von Neufahrzeugen angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording
Kreis NordfrieslandHusumGegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording im Umfang von ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording: 1, 2, 3. Für das Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording ist der Einsatz von Standard-, Midi- und Kleinbussen vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Midi- und Kleinbusse vollständig niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.Erweiterungsneubau und Sanierung des Internates am ÜAZ Magdeburg Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Leistungen der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V.MagdeburgGegenstand des Auftrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI nach § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 2-8 (stufenweise Beauftragung), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Baumaßnahme, die durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Landes Sachsen-Anhalt gefördert wird. Die Förderung erfolgt auf Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren", den dort genannten Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau). Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Ausbildungsbetrieb. Der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e.V. ist Bildungsdienstleister der Bauwirtschaft im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum (ÜAZ) Magdeburg werden Lehrgänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Bauhandwerk und Bauindustrie angeboten. Am Standort wird ein eigenes Internat betrieben, dass Ende der 1990er Jahre neu gebaut wurde. In diesem Internat übernachten ausschließlich Auszubildende. Das bestehende Internat hat eine Gesamtkapazität von 66 Übernachtungsmöglichkeiten, 33 Zimmern mit jeweils 2 Betten. Aufgrund steigender Ausbildungszahlen soll die Gesamtkapazität auf 128 Betten erhöht werden, davon 63 Doppelzimmer und 2 barrierefreie Zimmer. Um die Übernachtungskapazitäten zu erweitern, soll an das bestehende Internat ein Anbau als Erweiterungsneubau als L-Winkel zum Bestandsinternat errichtet werden. Im Jahr 2022 wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie, eine Variantenuntersuchung und ein Modernisierungskonzept des Bestandsinternats in Auftrag gegeben. Ein durch die Fördermittelgeber bestätigter Maßnahmenkatalog und Raumprogramm sind in der weiteren Planung zu beachten. Die geschätzten Baukosten KG 300-400 für Neubau und Modernisierung liegen bei voraussichtlich ca. 5.309.300 EUR/brutto, wovon für die KG 410-430 nach DIN 276 ca. 820.000 EUR/brutto geplant sind. Der Studie liegt eine Nutzfläche BGF von 1.540 m² zu Grunde. Der Erweiterungsneubau soll als erster Bauabschnitt realisiert werden. Eine Abgrenzung zum Bestandsgebäude muss in dieser Zeit gewährleistet werden. Als zweiter Bauabschnitt werden die Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Erbringung der Leistungen Leistungsphase 2 erfolgt nach Beauftragung voraussichtlich vom 28.05.2026 bis 15.07.2026 und die Leistungen der Leistungsphase 3 vom 16.07.2026 bis 08.12.2026. Das Projektdauer ist ca. 36 Monate. Dem Dienstleister werden Planungsbüros für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Freianlagen und Brandschutz durch den Auftraggeber beigestellt.
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