TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichTED
Beschaffung von Behälterinfrastruktur für Unterflurcontainer (UFC) für Kehricht
ERZ stellt in der Stadt Zürich Unterflurcontainer für die Kehrichtentsorgung zur Verfügung, baut diese ein, wartet und ersetzt diese. Grundlage hierfür bietet Art. 16 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ). In der Stadt Zürich wird ausschliesslich der Unterflurcontainer (UFC) «Modell Zürich» zur Entsorgung ...
Container Services
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ERZ stellt in der Stadt Zürich Unterflurcontainer für die Kehrichtentsorgung zur Verfügung, baut diese ein, wartet und ersetzt diese. Grundlage hierfür bietet Art. 16 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ). In der Stadt Zürich wird ausschliesslich der Unterflurcontainer (UFC) «Modell Zürich» zur Entsorgu...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, Zürich
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Container Services
Tender description
ERZ stellt in der Stadt Zürich Unterflurcontainer für die Kehrichtentsorgung zur Verfügung, baut diese ein, wartet und ersetzt diese. Grundlage hierfür bietet Art. 16 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ). In der Stadt Zürich wird ausschliesslich der Unterflurcontainer (UFC) «Modell Zürich» zur Entsorgung von Kehricht aus Haushalten oder Unternehmen eingesetzt. Vorgängig wurden die Typen A bis C in Zusammenarbeit mit verschiedenen Herstellern und Dienstabteilungen der Stadt Zürich entwickelt und verbessert bis zum heutigen Typ D. Die Konstruktionspläne des Typ D, sowie sämtliche Rechte zur Weiterverwendung sind im Eigentum von ERZ und dürfen ohne vorgängige Genehmigung von ERZ nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Auf privatem Grund (pG) sind heute 545 UFC in Betrieb, bis Ende 2026 werden es rund 571 UFC sein. In den Jahren 2027 bis 2030 werden erneut durchschnittlich jährlich 21 neue UFC in Betrieb genommen, so dass voraussichtlich bis Ende 2030 84 weitere neue UFC auf privatem Grund in Betrieb sein werden. ERZ sucht mit dieser Submission einen Anbietenden, der in der Lage ist, diese ca. 84 neuen UFC Typ D, gemäss den von ERZ zur Verfügung gestellten Konstruktionsplänen, zwischen dem 01.01.2027 bis und mit 31.12.2030 zu produzieren, an von ERZ bestimmten Orten in der Stadt Zürich zu liefern und in die vorbereiteten Baugruben zu versetzten (Einbau ohne Tiefbauleistungen), in Betrieb zu nehmen. Herausgabe der Konstruktionspläne und digitale Daten: Interessierte Anbietende können nach der Prüfung der Submissionsunterlagen einen schriftlichen Antrag an [email protected] zur Aushändigung der Konstruktionspläne und digitalen Daten stellen. ERZ senden der Anbietenden eine Geheimhaltungserklärung zu. Nach Erhalt der vom Anbietenden unterzeichneten Geheimhaltungserklärung stellt ERZ die Konstruktionspläne zur Prüfung und als Grundlage für eine Angebotsabgabe zur Verfügung
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6- TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichDeadline: Aug 18
Beschaffung von Behälterinfrastruktur für Unterflurcontainer (UFC) für Kehricht
ERZ sucht einen Anbieter, um ca. 84 neue Unterflurcontainer (UFC) Typ D zwischen 01.01.2027 und 31.12.2030 in den von ERZ bestimmten Orten der Stadt Zürich zu produzieren, zu liefern und einzubauen (ohne Tiefbauleistungen). Die UFCs dienen der Kehrichtentsorgung und basieren auf Konstruktionsplänen von ERZ. Interessenten können die Pläne nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung [email protected] anfordern. - TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichDeadline: Aug 19
Totalunternehmung Planungs- und Tiefbauleistungen Unterflurcontainer (UFC) für Kehricht
Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) stellt in der Stadt Zürich Unterflurcontainer für die Kehrichtentsorgung zur Verfügung. Die Grundlage hierfür bietet Art. 16 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich(VAZ). ERZ baut auf privatem oder öffentlichem Grund Unterflurcontainer (UFC) ein. Private Eigentümerinnen und Eigentümer stellen gemäss Art. 15 VAZ auf ihrem Grund den benötigten Platz für den Einbau des UFC zur Verfügung. Schätzungsweise werden in den Jahren 2027 bis 2030 jährlich durchschnittlich 21 neue UFC eingebaut, so dass voraussichtlich bis Ende 2030, 84 neue UFC auf privatem oder öffentlichem Grund, oder öffentlichem Grund in Betrieb sein werden. ERZ sucht mit dieser Submission einen Totalunternehmer, der in Koordination mit ERZ anlässlich privater Bauprojekte das Vorhaben plant, die notwendigen Bewilligungen einholt, die UFC einbaut und die Vertretung von ERZ während den Bauarbeiten vor Ort wahrnimmt. Ebenso stellt der Totalunternehmer die notwendigen Pläne und Dokumente, die es für die dingliche Sicherung des UFC (Personaldienstbarkeit) im Grundbuch benötigt, zu Handen ERZ bereit. - TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichDeadline: Aug 18
Totalunternehmung Planungs- und Tiefbauleistungen Unterflurcontainer (UFC) für Kehricht
Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) sucht einen Totalunternehmer für die Planung, Bewilligung, Einbau und Bauleitung von Unterflurcontainern (UFC) für die Kehrichtentsorgung. Die UFC werden auf privatem oder öffentlichem Grund installiert. Erwartet werden zwischen 2027 und 2030 jährlich 21 neue UFC, was bis Ende 2030 voraussichtlich 84 neue UFC in Betrieb bringen wird. Der Totalunternehmer koordiniert mit ERZ die Planung, holt Bewilligungen ein, führt den Einbau durch und vertritt ERZ vor Ort. Zudem stellt der Auftragnehmer die notwendigen Pläne für die dingliche Sicherung des UFC im Grundbuch bereit. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Jun 22
Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 2: Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.
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