Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenTED
Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftragg...
Servers
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
- Published:
- September 06, 2026
- Deadline:
- September 24, 2026
- Topic:
- Servers
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Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
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82026-0150, Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität eiBeschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die AStorage Infrastructure Devices, Associated Ancillary Equipment, Software and Services (Storage Area Networks)
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Universität MünsterMünsterDeadline: Sep 111) Ausstattung und Anforderungen an die Rechen-Knoten Nr. Beschreibung 01 CPUs - x86-64 Architektur - Dual Sockel mit mind. 2x64 Kernen - Mind. 4 MB L3 Cache pro Kern - Mind. 3,2 GHz - keine Thin-/Efficient Cores - Aktuelle Generation (zen5 oder xeon6) 02 Memory - Mindestens 768 GB RAM - 24x 32GB DDR5-6400 ECC registered 03 Festplatten/SSDs - 1x NVMe SSD, min PCIe 4.0, min 1,9 TB, power loss protection, 1 DWPD - 1x NVMe SSD, min PCIe 4.0, min 6,4 TB, power loss protection, 3 DWPD, min 1600k IOPS lesend und 600k IOPS schreibend, z.B. Huawei OceanDisk 300P PCIe 4.0 SSD 04 Netzwerk - 2x 200GbE, Dual Port , Connect-X 7 VPI (QSFP112), - Dediziertes 1GbE Managment / BMC Interface 05 Strom - 1+1 Redundante Power-Supplies, mindestens Titanium-Standard - Passende Stromkabel 06 BMC - HTML5 KVM - Unterstützung für virtuelle Medien - Redfish Interface - Keine zusätzlich anfallenden Lizenzgebühren - Keinerlei zeitliche Begrenzung der genannten Funktionen 07 Kühlung - Luftkühlung, stabiler Betrieb unter Volllast bei maximal 25°C Einlasstemperatur 08 Gehäuse · 19", Maximal 2 HE 09 · Fünf Jahre Garantie auf die Punkte 1 - 8 · Pickup & Return mit Vorabtausch für fünf Jahre 10 Netzwerk-Transceiver · 1x 400G-SR8 QSFP-DD (MPO, MMF) kompatibel zum HPE CX9300 Switch · 2x 200G-SR4 QSFP56 (MPO, MMF) kompatibel zur Connect-X 7 VPI NIC 2) Zusätzliche Netzwerkhardware 1 Netzwerk-Transceiver · 4x 400G-SR8 QSFP-DD (MPO, MMF) kompatibel zum HPE CX9300 Switch · 8x 200G-SR4 QSFP56 (MPO, MMF) kompatibel zur Connect-X 7 VPI NIC 2 Netzwerkkarten - 22 Netzwerkkarten vom Typ Dual Port 200GbE, Connect-X 7 VPI (QSFP112), Es sollen möglichst viele Rechen-Knoten angeboten werden. Der Gesamtrahmen (Rechen-Knoten + Netzwerk + sonstiges) darf 1.500.000 EUR (brutto) nicht überschreiten. Datenblätter sind mit dem Angebot abzugeben! Es muss sich um Neuware handeln, refurbished Produkte dürfen nicht angeboten werden. Lieferung: - Frei Verwendungsstelle (Die exakte Adresse wird bei einer Auftragserteilung bekannt gegeben). - Eine vollständige Lieferung soll bis zum 11.12.2026 erfolgt sein, da zugewiesene Mittel zu dem Zeitpunkt verausgabt werden müssen. Bitte geben Sie im Preisblatt Ihren geplanten Liefertermin an. Falls die Lieferung und Abnahme nicht bis Ende Februar garantiert werden kann, gelten die Zah-lungsbedingungen s. zweiter Punkt Zahlung. Zahlung: - 90 % bei Lieferung, 10 % bei erfolgreicher Abnahme. - Die Zahlung erfolgt gegen Vorkasse, entsprechende Rechnungsstellung und Gestellung einer Bankbürgschaft im Voraus, wenn die Lieferung und Abnahme nebst Abrechnung nicht bis zum 11.12. 2026 garantiert werden kann. Zutreffendes ist auf dem Preisblatt anzukreuzen. Der Höchst-betrag der Bürgschaft reduziert sich nach Lieferung auf 10 %. Abnahme: - Prüfung aller Komponenten auf Vollständigkeit. Linpack zur Prüfung der thermischen Stabilität. Die Prüfung erfolgt mittels Abnahmeprotokoll in der Anlage. (Innerhalb von 14 Tagen nach Inbetrieb-nahme, die Inbetriebnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung). Garantie: Es wird eine Garantie von 5 Jahren für das Gesamtsystem gefordert. Bemerkungen: - Es wird beabsichtigt, den beigefügten Kaufvertrag vor Zuschlagserteilung mit dem Bestbieter zu schließen. Wertung: - Das Bestangebot ist das Angebot mit den meisten Knoten. Bei Gleichstand gewinnt das Angebot mit der kürzeren Lieferfrist. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet das Los. Gerichtsstand: - Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster (Westf.).Lieferung und Montage Serverschränke Haus Mühle, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Gemeinde Petershagen/EggersdorfPetershagen/EggersdorfDeadline: Sep 03Lieferung und Montage Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Montage von Serverschränken inklusive funktionsfähiger Installation am vorgesehenen Aufstellort. Die Serverschränke werden nach den Anforderungen des Projekts beschafft, transportiert und betriebsbereit montiert. Dazu gehören das Ausrichten und Befestigen der Schränke, die sachgerechte Herstellung der erforderlichen Anschlüsse sowie die Überprüfung der Montage auf sicheren Stand und ordnungsgemäße Funktion.Lieferung von Client- und Servertechnik im Rahmen von Leasing oder Kauf
Stadt MünchebergMünchebergDeadline: Aug 25Art der Leistung Die Stadt Müncheberg beabsichtigt die Beschaffung von von Client- (Notebooks und Monitore) und Servertechnik für das Rathaus der Stadt. Umfang der Leistung Lieferung von Client- und Servertechnik im Rahmen von Leasing oder Kauf, Durchführung von Garantieleistungen im Defekt-Fall Der Auftragnehmer muss für die angebotenen Produkte über eine Herstellerautorisierung zur Durchführung von Service-, Garantie- und Supportleistungen verfügen oder eine gleichwertige Berechtigung nachweisen.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 24. September 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.