Bayerisches Landesamt für UmweltAugsburg
Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissione...
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese ...
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- Contracting authority:
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 02, 2026
- Topic:
- Banking Services
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Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für UmweltAugsburgDeadline: Aug 13Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary Emission Reductions - VERs) zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2024, der dienstlichen Flugreisen der Bayerischen Staatsbediensteten für das Jahr 2024 und teilweise 2023, sowie des Bayerischen Landesamts für Umwelt für das Jahr 2024. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 33.813 Zertifikate, aufgeteilt in drei Mengenlose zu je 11.271 Gutschriften. Im Rahmen einer Streuung auf mehrere Kompensationsprojekte und Projektländer werden drei Mengenlose von jeweils 11.271 Gutschriften an internationale Kompensationsprojekte vergeben, wovon Los 3 an ein Projekt gemäß Art. 6 ÜvP vergeben wird. Für jedes der Lose findet eine separate Auswertung und Zuschlagerteilung statt. Die Lose werden in der Reihenfolge ihrer numerischen Bezeichnung (Los 1 bis Los 3) einzeln gewertet. Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. In den Losen 1 und 2 werden nur Gutschriften aus dem Generierungszeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2020 berücksichtigt. Unterschiedliche Jahrgänge der Gutschriften sind jedoch erlaubt. Im Los 3 dürfen nur Zertifikate aus Projekten genutzt werden, die auf Minderungen basieren, die nach 2020 erzielt wurden. Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser Angebote in einem Los den Zuschlag, werden die restlichen Angebote über dieses konkrete Projekt für die Auswertung der folgenden Mengenlose ausgeschlossen. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%). Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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