Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH -Stadtwerke Norden-
Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
Lieferung von Hauswasserzähler Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
Measurement Technology
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH -Stadtwerke Norden-
- Published:
- September 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Measurement Technology
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Lieferung von Hauswasserzähler Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
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Trinkwasserzweckverband Thüringer BeckenSömmerdaDeadline: Sep 101) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 28; Postleitzahl: 99610; Ort: Sömmerda; Land: DE; Internet-Adresse: www.bewa-soemmerda.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: TWZV-WZ-26 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Wassermengenmesseinrichtungen in Teilmengen je nach Bedarf des AG voraussichtlicher Umfang: 1629 Stk. Hauswasserzähler Q3/4 - waagerechter Einbau, 416 Stk. Hauswasserzähler Q3/4 - senkrechter Einbau, 52 Stk. Hauswasserzähler Q3/10 - waagerechter Einbau, 2 Stk. Hauswasserzähler Q3/10 - senkrechter Einbau, 20 Stk. Hauswasserzähler Q3/16 - waagerechter Einbau, 9 Stk. Hauswasserzähler Q3/16 - senkrechter Einbau, 1 Stk. Großwasserzähler Q3/25 - waagerechter Einbau, 1 Stk. Großwasserzähler Q3/25 - waager. und senkr. Einbau, 1 Stk. Großwasserzähler Q3/40 - waagerechter Einbau, 1 Stk. Großwasserzähler Q3/63 - waagerechter Einbau, 1 Stk. Großwasserzähler Q3/100 - waagerechter Einbau, 3 Stk. Verbundwasserzähler Q3/25-Q3/4, 2 Stk. Verbundwasserzähler Q3/63-Q3/4 Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 99610; Ort: Sömmerda; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2027, Ende: 31.12.2027 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3444916/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 10.09.2026, 15:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: § 17 VOL/B 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) sowie Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe VergabeunterlagenRahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändRahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 1: Solobusse
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverDeadline: Sep 07ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.
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