Investitionsbank des Landes BrandenburgPotsdamTED
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartner...
Temporary Staffing, IT Staffing
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- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Published:
- June 18, 2026
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- Topic:
- Temporary Staffing
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Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber Leistungen aus den folgenden fünf Cluster-Profilen abrufen: - Cluster 1: Profil für Administration mit operativem Schwerpunkt - Cluster 2: Profil für Administration mit strategischem Schwerpunkt - Cluster 3: Profil IT-Spezialist*in - Cluster 4: Profil Projektmitarbeiter*in - Cluster 5: Profil (Teil) Projektmanager*in Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmeverpflichtung.
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5Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Toll Collect GmbHBerlinGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal. Das bereitgestellte Fremdpersonal soll vor allem zur Unterstützung der Agilen Funktionen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Rollen in den Agilen Fachbereichen bzw. Domänen der Toll Collect. Zu den relevanten Einsatzbereichen der überlassenen Arbeitnehmer gehören insbesondere klassische Rollen im DevOps sowie weiteren technischen Spezialfunktionen innerhalb agiler Teams. Ergänzend können auch unterstützende Rollen im (IT-)Projekt- oder Produktumfeld abgerufen werden, soweit diese für die operative Umsetzung der (IT-)Vorhaben erforderlich sind. Die Rahmenvereinbarung dient damit der kurzfristigen und flexiblen Abdeckung von Kapazitäts- und Kompetenzbedarfen sowie der Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von Vorhaben in der agilen Organisation. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen beinhalten explizit nicht: Management Beratungsleistungen, Rechts- oder Wirtschaftsberatungsleistungen sowie kaufmännische Rollen außerhalb der agilen Ablauforganisation der Toll Collect.Beschaffung von PMO-Fachkräften für das Projekt Management des Landes Hessen in Arbeitnehmerüberlassung
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenDeadline: Jul 09In der HZD werden zahlreiche Projekte und Programme durchgeführt. Dabei handelt es sich sowohl um interne, strategisch ausgerichtete, als auch um externe von Kunden beauftragte Projekte und Programme. In jedem Projekt gibt es Aufgaben, die ein gut funktionierendes PMO (Projekt Management Office) erforderlich machen. Über diese Rollen wird die Qualitätssicherung zu den Liefergegenständen im Projektmanagement gesteuert. Damit wird unter anderem gewährleistet, dass die Landesrichtlinien zur Projektarbeit eingehalten werden. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Projekt-Fachkraft für koordinie-rende Aufgaben sowie die Steuerung von Klein- und Teilprojekten. PMO-Fachkräfte (Projekt Management Office) unterstützen das Projektmanagement oder das Programm-Management und die jeweiligen Projektteams. Als "PMO Fachkraft" sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen: • Unterstützung der Projektleitung oder der PMO-Leitung • Ausarbeitung einer konkreten Projektbeschreibung mit Zielen, Risiken und Keyplayern • Pflege von Schnittstellen zu anderen Projekten • Unterstützung bei der Erstellung von Projektstrukturplan und Projektorganigramm • Unterstützung bei der Grobplanung von Kosten, Aufwänden und Terminen • Unterstützung bei der Anforderungsdefinition • Unterstützung bei der Erstellung eines Termin- und Aktivitätenplans • Unterstützung bei der Aufwands- und Ressourcenplanung • Unterstützung bei der Kommunikationsplanung • Unterstützung Qualitätssicherungs- und Dokumentationsplan • Statuserhebung (Ist-Daten und Prognosewerte) • Pflege von Steuerungsmaßnahmen • Controlling von QS- und Ergebnisdokumentationen • Pflege von Projektplänen unter Verwendung von MS-Project und Excel • Unterstützung bei Teilaufgaben eines Projektleiters bzw. Programmmanagers • Terminkoordination und Statusverfolgung • Protokollierung von Projektmeetings Für die genannten Tätigkeiten werden insbesondere die folgenden Anforderungen gestellt: • abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbare Ausbildung Zudem ist eine abgeschlossene Projektmanagement-Fortbildung gemäß mindestens einem der folgenden Zertifikate oder einem vergleichbaren Zertifikat erforderlich: • APMG PRINCE2 Foundation • GPM / IPMA Level D Zertifizierte/r Projektmanagement-Fachmann/Fachfrau (GPM) • PMI Certified Associate in Project Mgmt (CAPMSM) • SCRUM Foundation Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Gebieten besitzen: • Mindestens 12 Monate Berufserfahrung in IT-Projekten mit mindestens fünf Mitarbeitenden. • Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre. • Sehr gute Kenntnise der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau C1). • Mind. drei Monate Erfahrung, anspruchsvollere Sachverhalte in Bezug auf die Tätigkeiten der PMO-Fachkraft mündlich und schriftlich Kolleginnen und Kollegen vermitteln zu können. • Hinreichende Lesefähigkeit in der englischen Sprache. Für Leiharbeitnehmer gelten in der Regel die unten aufgeführten Zeiten. Der Auftragnehmer wird in der HZD während deren Geschäftszeiten eingesetzt: • Mo. - Do.: 8:00 - 16:30 Uhr • Fr.: 8:00 - 15:00 Uhr Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main. Abrufberechtigte der angebotenen Leistungen ist nur die HZD. Bezugsberechtigt sind die HZD und mit Zustimmung der HZD die FITKO. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen RechtsStuttgartDie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard–Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitor), die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Standard–Arbeitsplatzmonitore sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Standard–Arbeitsplatzmonitore ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in mehreren Leistungsklassen sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Technische Universität MünchenMünchenDer Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen.Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 10Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
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