Universitäre Psychiatrische Kliniken BaselBaselTED
Beschaffung einer neuen Netzwerkplattform
Die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur umfasst folgende Elemente: * Ersatz und Modernisierung der bestehenden LAN-Infrastruktur * Ersatz und Modernisierung des bestehenden WLANs. * Einführung einer Netzzugriffssteuerung (z.B. basierend auf 802.1X / NAC). * Einführung von durchgängigen Mechanismen zur Unterstützung von zeitkritischen und...
Network, IT Support
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- Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
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- August 10, 2026
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- Network
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Die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur umfasst folgende Elemente: * Ersatz und Modernisierung der bestehenden LAN-Infrastruktur * Ersatz und Modernisierung des bestehenden WLANs. * Einführung einer Netzzugriffssteuerung (z.B. basierend auf 802.1X / NAC). * Einführung von durchgängigen Mechanismen zur Unterstützung von zeitkritischen und Multimedia Applikationen. * Einführen von Managementmitteln zur Verwaltung, Überwachung, Reporting und Alarmierung der Netzwerkinfrastruktur. * Outsourcing der Betriebsaufgaben der Netzwerkinfrastruktur. Dieses Projekt umfasst alle Belange für die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur und findet Anwendung für die gesamte UPK. Weitere betriebliche und funktionale Einzelheiten sind in den beigelegten Dokumenten im Detail beschrieben.
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Gebäudeversicherung ThurgauFrauenfeldDeadline: Oct 18Die GVTG nutzt seit vielen Jahren die Kernapplikation „Next“ als zentrales Fachsystem. Daneben sind weitere Informationssysteme in verschiedenen Fachbereichen im Einsatz, mit welchen ebenfalls klassische Funktionen abgedeckt werden. Die aktuelle Systemlandschaft – insbesondere das Kernsystem „Next“ – entspricht in Bezug auf Funktionsumfang, Technologie und Sicherheitsanforderungen nicht mehr den heutigen und künftigen Anforderungen der GVTG. Die GVTG hat deshalb beschlossen, eine neue Kernapplikation zu beschaffen, welche die bestehenden Systeme ablöst und eine zukunftssichere, integrierte Plattform für sämtliche Geschäftsprozesse bereitstellt. Entsprechend werden mit der vorliegenden Beschaffung die Voraussetzungen für eine nachhaltige Modernisierung der Systemlandschaft geschaffen. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Detailkonzeption, Realisierung, Einführung, Datenmigration, Testing, Schulung, den Betrieb der Lösung während der Vertragslaufzeit sowie Wartung und Support der neuen Kernapplikation.Beschaffung eines neuen INSA-ITCS
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)MagdeburgDer Auftraggeber wünscht sich ein modular aufgebautes System, das „on premise“ installiert und in einer „containerisierten“ Umgebung betrieben wird. Das ITCS ist nach aktuellem Stand der Technik ausgeführt, entspricht einer modernen Softwarearchitektur und erfüllt mindestens die Anforderungen an den BSI-Grundschutz. Das System soll redundant ausgelegt sein und soll auch georedundant betrieben werden können. Das System soll durch den Bieter „gemanagt“ werden. Details und Absprachen zur genauen Aufgabenteilung ergeben sich aus den „IT-Anforderungen“ und werden in der Verhandlungsphase mit den Bietern im Detail abgestimmt. Der Datenaustausch zwischen den Bordrechnern und dem INSA-RBL erfolgt über die HRC-„Luftschnittstelle“. Je nach Hersteller der Bordrechner sind verschiedene Mediatoren im Einsatz, die entweder bei den Verkehrsunternehmen selbst oder auch bei der NASA GmbH im Rechenzentrum stehen. Diese Mediatoren übersetzen die proprietären Nachrichtenformate der Bordrechnerhersteller in das HRC-Format, wodurch die Informationsweiterleitung gewährleistet wird Künftig sollen alle Fahrzeuge mit Bordrechnern ausgestattet sein, die über die VDV 435 IoM-Luftschnittstelle Daten an das ITCS liefern. Weitere Auftragsbestandteile sind der Kriterienliste "ITCS_2025_502_Kriterienliste" sowie der Leistungsbeschreibung "ITCS_2025_300_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.Beschaffung eines neuen Müllsammelfahrzeuges mit Heckladeaufbau
Stadt SchwelmSchwelmBeschaffung eines neuen Müllsammelfahrzeuges mit Heckladeaufbau. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahre: 500.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 30.12.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben: Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Beschaffung neuer Notebooks und Zubehör
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.FrankenbergDeadline: Aug 05Der Auftraggeber Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa., Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 2026-001-IT zu der am 15.07.2026 06:53 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3421205) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Beschaffung neuer Notebooks und Zubehör" folgende Berichtigung bekannt: Aufgrund der aktuellen Marktsituation der Preise, insbesondere im Bereich der Chip- und Speicherindustrie, und aufgrund der notwendigen Freigabe der Vergabe durch den Stadtrat wurden die Fristen im Vergabeverfahren nochmal angepasst. Die neue Angebotsfrist ist nun der 05.08.2026, 13:30 Uhr, und die neue Bindefrist ist der 30.09.2026. Minimale Preisabweichungen von 10% werden aufgrund der doch längeren Bindefrist und der Preisschwankungen innerhalb der Computerbranche akzeptiert. HardwareBeschaffung einer neuen Sprechanlage für den Ratssaal
Stadt Singen, Fachbereich 1, Zentrale VerwaltungSingenDie Stadtverwaltung Singen vergibt die Lieferung einer Sprech- bzw. Konferenzanlage für die Ausstattung des Ratssaals der Stadt Singen. Eine neue Sprechanlage muss vollständig kompatibel mit der im Ratssaal verbauten Videokonferenzsystem sein. In Verbindung mit dem derzeit eingesetzten Videokonferenzsystem muss die Sprechanlage in der Lage sein, ein Tracking der einzelnen Sprechstellen über die verbauten Kameras (Videokonferenzsystem) zu unterstützen. Weiterhin müssen alle Sprechstellen den ausschließlichen Akkubetrieb unterstützen. Die Sprechstellen müssen außerdem ein farbiges Touch-Display mit einer Mindestgröße von 4 Zoll besitzen, auf dem mindestens der Name des Sprechers dargestellt werden kann. Die Authentisierung muss über Smartcards mit sogenannter Near-Field-Communication erfolgen.
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