BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnberg
Beratungsleistungen gewerbliches Mietrecht
Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungsleistungen im gewerblichen Mietrecht für die Bundesagentur für Arbeit. Leistungen umfassen Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtragsmanagement, Betriebskostenabrechnung, rechtliche Begleitung und Beratung in laufenden und beendeten Mietverhältnissen sowie Streitvermeidung. Die Beratung erfolgt...
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Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungsleistungen im gewerblichen Mietrecht für die Bundesagentur für Arbeit. Leistungen umfassen Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtragsmanagement, Betriebskostenabrechnung, rechtliche Begleitung und Beratung in laufenden und beendeten Mietverhältnissen sowie Streitvermeidung. Die Beratung erfo...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
- Published:
- May 03, 2026
- Deadline:
- May 26, 2026
- Topic:
- Legal Advice
Tender description
Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungsleistungen im gewerblichen Mietrecht für die Bundesagentur für Arbeit. Leistungen umfassen Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtragsmanagement, Betriebskostenabrechnung, rechtliche Begleitung und Beratung in laufenden und beendeten Mietverhältnissen sowie Streitvermeidung. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich und unabhängig. Mindestabruf nicht garantiert.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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2 files recorded- Bekanntmachung
- No ID
Related tenders
9- BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnbergDeadline: May 22
Beratungsleistungen privates Baurecht VOB/B, HOAI, BGB
Rahmenvertrag über Rechtsberatungsleistungen im privaten Baurecht für Baumaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in ihren Eigentumsliegenschaften. Beratung zu Werkvertragsrecht (BGB, VOB/B, HOAI), Vertragsgestaltung, Nachtrags- und Mängelmanagement, Abrechnung und Streitvermeidung. Eigenverantwortliche, unabhängige Beratung in allen Projektphasen. Kein Mindestabruf, kein Exklusivitätsverhältnis. - BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnbergDeadline: May 26
Beratungsleistungen Verwaltungsrecht, öffentl. Baurecht
Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen im Verwaltungsrecht, insbesondere im Bereich des öffentlichen Baurechts 1. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Verwaltungsrecht / öffentliches Baurecht, insbesondere in den Bereichen - Bauleitplanung BauGB, - Bauordnungsrecht nach jeweiliger Landesbauordnung, - Kommunalabgabenrecht, - Rechtliche Begleitung im Rahmen von Bauvorhaben mit Berührungspunkten zum öffentlichen Recht, - Rechtliche Prüfung von Verwaltungsakten inkl. Widerspruchsverfahren, - Gegebenenfalls rechtliche Vertretung vor Verwaltungsgerichten. 2. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber rechtlich bei Bauprojekten mit öffentlich-rechtlichem Bezug, insbesondere in Bezug auf Einhaltung öffentlich-rechtlicher Erfordernisse sowie auf Rechtmäßigkeit behördlichen Verwaltungshandelns. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers. 3. Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis. - Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
Beratungsleistungen für den Bereich Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst
Im Jahr 2001 sind die kommunalen Leistungen der Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst privatisiert worden und werden seitdem von der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) als privaten Dritten erbracht. Die Stadt beabsichtigt die entsprechenden Verträge zum 31. Dezember 2030 zu kündigen und die Leistungen neu auszuschreiben. Dabei sollen die Leistungen im Wege eines sog. Betreibermodells durch ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen erbracht werden. Für die Vorbereitung und Durchführung des für die Nachfolgelösung erforderlichen europaweiten Vergabeverfahrens will sich die Stadt Braunschweig rechtlich, technisch und betriebswirtschaftlich beraten lassen. Wegen der heterogenen Leistungsstruktur können sich die Bewerber auch als Bewerbergemeinschaft beteiligen. Benötigt werden Ihre fachkundige Expertise zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Phase 1) und Begleitung/ Durchführung (Phase 2) des Verfahrens zur Neuvergabe der Leistungen für den Bereich Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst ab dem 01. Januar 2031, insbesondere: • Zeitliche und inhaltliche Strukturierung sowie Ausgestaltung des Verfahrens • Übernahme des Projektmanagements, Dokumentation des Projektfortschritts • Bestandsanalyse • Berücksichtigung der Braunschweiger Gegebenheiten und Zielvorstellungen • Durchführung einer Markterkundung • Aktualisierung und Überprüfung des Aufgabenportfolios (Berücksichtigung des Abfallwirtschaftskonzepts, Identifikation von Optimierungsbedarfen insbesondere bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst, Beachtung zukünftiger Entwicklungen in den Leistungsbereichen, Eruierung der Investitionsbedarfe, Prüfung eines weiteren Wertstoffhofes im Stadtgebiet,) • Empfehlungen zur Ausgestaltung des geplanten Betreibermodells • Verknüpfung der derzeit in unterschiedlichen Verträgen geregelten Leistungen inklusive des Entsorgungsvertrages über die thermische Verwertung und den Bahntransport der Restabfälle • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie gebührenrechtliche Prüfung • Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung in beratungsfähiger Form für den Rat der Stadt Braunschweig (Phase 1) einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie der Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen von optionalen Leistungsausweitungen • Erstellung der Vergabeunterlagen, Strukturierung des Vergabeverfahrens und Veröffentlichung sowie Beantwortung von Bieterfragen • Technische und wirtschaftliche Bewertung der eingehenden Angebote • Entwürfe und Verhandlung der Verträge bis zum Abschluss • Erstellung des Vergabevermerks sowie Durchführung etwaiger Nachprüfungsverfahren • Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung in beratungsfähiger Form für den Rat der Stadt Braunschweig, inklusive einer zusammenfassenden (tabellarischen) Darstellung (Phase 2) • Begleitung und inhaltliche Vorbereitung der Gremiensitzungen und Informationsveranstaltungen für die Ratsmitglieder Die Ergebnisse der ersten Phase der Beratungsleistung werden im laufenden Austausch mit dem Auftraggeber erbracht. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates über die Festlegung der seitens der Stadt geforderten wesentlichen Leistungen und über die Vergabebekanntmachung ist mindestens eine Informationsveranstaltung mit den Mitgliedern der Ratsfraktionen vorgesehen. Die Zuschlagserteilung inklusive eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens soll bis Mitte des Jahres 2028 mit einer Gremienentscheidung des Rates abgeschlossen werden. Auch in dieser zweiten Phase wird der laufende Austausch mit dem Auftraggeber erwartet. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung von Spezialschiffsneubauten - Los 3, Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen.
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Referat Schiffstechnik nimmt im Auftrage verschiedener Bundesministerien die Aufgaben der Planung, Ausschreibung sowie Bauabwicklung von Schiffsneubauvorhaben wahr. Drei Schiffsneubauten (Meteor IV, Walther Herwig und Scharhörn/ Mellum/ Neuwerk) befinden sich in der Bauabwicklung. Die Fertigstellung ist bis Ende 2027 geplant. Ein weiteres, neues Schiffsneubauvorhaben (Wega/ Deneb) soll noch im Jahr 2025 beauftragt und anschließend in einem Zeitraum bis 2031 realisiert werden. Mit dieser Ausschreibung und im Ergebnis dem Abschluss eines Rahmenvertrages beschafft die BAW erforderliche ingenieurtechnische Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung des/ der vorgenannten Spezialschiffsneubau-s/(ten). Der Auftraggeber hat keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Der Zeitaufwand der Beratungs- und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit wird für Los 1 auf ca. 23.000 Arbeitsstunden, für Los 2 auf ca. 9.600 Arbeitsstunden und für Los 3 auf ca. 19.000 Arbeitsstunden abgeschätzt. LOS 1 - Neubau von 2 Stück Vermessungs-, Wracksuch-/Forschungsschiffen (VWFS) für das BSH Das Vergabeverfahren läuft derzeit, der Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025. Beginnend in 2026 erfolgt die Konstruktion der Schiffe durch die beauftragte Werft, die Prüfung und Freigabe der relevanten Unterlagen durch die BAW, ab 2027 beginnt die eigentliche Fertigung. Als voraussichtliche Laufzeit für die gesamte Bauabwicklung (Konstruktion und Fertigung) der beiden Schiffe werden 43/ 57 Monate ab Auftragserteilung veranschlagt, somit ist mit einer Fertigstellung in 2029 (Schiff 1) und 2030 (Schiff 2) zu rechnen. Los 2 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen für maritime Systeme im Bereich der Nachrichtentechnik, u.a. Navigation, Kommunikation, IT- Systeme und Hydroakustik. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Los 3 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Weitere konkretisierende Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung siehe Anlage 11 der Vergabeunterlagen BAW 06/2025 zu entnehmen. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Hamburg
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüber-wachung von Spezialschiffsneubauten
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Referat Schiffstechnik nimmt im Auftrage verschiedener Bundesministerien die Aufgaben der Planung, Ausschreibung sowie Bauabwicklung von Schiffsneubauvorhaben wahr. Drei Schiffsneubauten (Meteor IV, Walther Herwig und Scharhörn/ Mellum/ Neuwerk) befinden sich in der Bauabwicklung. Die Fertigstellung ist bis Ende 2027 geplant. Ein weiteres, neues Schiffsneubauvorhaben (Wega/ Deneb) soll noch im Jahr 2025 beauftragt und anschließend in einem Zeitraum bis 2031 realisiert werden. Mit dieser Ausschreibung und im Ergebnis dem Abschluss eines Rahmenvertrages beschafft die BAW erforderliche ingenieurtechnische Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung des/ der vorgenannten Spezialschiffsneubau-s/(ten). Der Auftraggeber hat keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Der Zeitaufwand der Beratungs- und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit wird für Los 1 auf ca. 23.000 Arbeitsstunden, für Los 2 auf ca. 9.600 Arbeitsstunden und für Los 3 auf ca. 19.000 Arbeitsstunden abgeschätzt. LOS 1 - Neubau von 2 Stück Vermessungs-, Wracksuch-/Forschungsschiffen (VWFS) für das BSH Das Vergabeverfahren läuft derzeit, der Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025. Beginnend in 2026 erfolgt die Konstruktion der Schiffe durch die beauftragte Werft, die Prüfung und Freigabe der relevanten Unterlagen durch die BAW, ab 2027 beginnt die eigentliche Fertigung. Als voraussichtliche Laufzeit für die gesamte Bauabwicklung (Konstruktion und Fertigung) der beiden Schiffe werden 43/ 57 Monate ab Auftragserteilung veranschlagt, somit ist mit einer Fertigstellung in 2029 (Schiff 1) und 2030 (Schiff 2) zu rechnen. Los 2 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen für maritime Systeme im Bereich der Nachrichtentechnik, u.a. Navigation, Kommunikation, IT- Systeme und Hydroakustik. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Los 3 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Weitere konkretisierende Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung siehe Anlage 11 der Vergabeunterlagen BAW 06/2025 zu entnehmen. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).- Universitätsklinikum Köln AöRKölnDeadline: Jun 30
Gutachter und Sachverständigenleistungen - Technische Abnahmen, Planungs- und Baugbegleitende Gutachterleistung zur Qualitätssicherung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die fachtechnische Prüfung von Planungs- und Ausführungsunterlagen sowie die Durchführung von Sachverständigenleistungen für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Köln im Bereich technischer und baulicher Anlagen. Gegenstand des Verfahrens ist die gewerkeübergreifende Beauftragung externer Sachverständiger für insbesondere folgende Leistungsbereiche: vorbeugender baulicher Brandschutz, Elektrotechnik/Sicherheitstechnik, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Tragwerk/Konstruktion, Medizintechnik/Reinräume sowie Explosions- und Arbeitsschutz. Die Leistungen umfassen u.a. die Prüfung der Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 (HOAI-Bezug), den Abgleich mit den einschlägigen technischen Regelwerken und Genehmigungsauflagen, die Erstellung von Prüfberichten mit Abweichungs- und Mängellisten sowie die Begleitung der Abnahmeprüfungen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere nach den Anforderungen der SVVO NRW und der PRÜF VO NRW für die jeweils einschlägigen Fachrichtungen (z.B. TGA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, bautechnische Prüfungen). Der Auftragnehmer setzt hierfür ausschließlich entsprechend anerkannte bzw. qualifizierte Sachverständige ein; sämtliche Prüfer müssen öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige sein. Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv; der Auftraggeber behält sich vor, gleichartige Leistungen parallel oder ergänzend gesondert auszuschreiben. Die Leistungen werden im Einzelfall auf Abruf durch das Projektmanagement medfacilities Bau GmbH (mf Bau) im Namen des Universitätsklinikums Köln abgerufen. Voraussichtliche Vertragslaufzeit / Volumen Vertragslaufzeit: ca. 4 Jahre (voraussichtlich 01.09.2026 bis 31.08.2030). Maximale Abrufmenge aus dem Rahmenvertrag: bis zu 1.500.000,00 EUR netto über die gesamte Laufzeit; Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Vergütungsmodell Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze für drei Leistungsphasen (Planungsphase, Baustellentermine, Erstprüfungen vor Inbetriebnahme). Die Stundensätze werden im Preisblatt angeboten; Reisekosten und Nebenkosten sind als All-in-Preise in den Stundensätzen enthalten. Besondere Anforderungen an die Eignung Von der Leistungserbringung sind schwerpunktmäßig Sachverständigenbüros angesprochen, die: - über anerkannte Prüfsachverständige nach PRÜF VO NRW (z.B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik) bzw. anerkannte bautechnische Sachverständige nach SVVO NRW verfügen; - mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung der Schlüsselpersonen nachweisen; - mindestens 3 vergleichbare Prüfaufträge in den letzten Jahren nachweisen (z.B. Prüfungen von Anlagen mit Anlagensummen > 250.000 EUR netto je Kostengruppe); - einen ausreichend großen, interdisziplinären Sachverständigen-Pool für die relevanten Gewerke (Brandschutz, TGA, Elektro, Tragwerk, Medizintechnik, Explosions-/Arbeitsschutz) vorhalten und dessen Verfügbarkeit nachweisen; - die personelle Kontinuität sicherstellen (mindestens 80 % der im Angebot benannten Schlüsselpersonen müssen während der Projektlaufzeit tatsächlich eingesetzt werden). Zuschlagskriterien (Kurzinfo) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Verhältnis Qualität zu Preis. Die Qualität wird mit 70 %, der Preis mit 30 % gewichtet. Auf der Qualitätsseite werden insbesondere bewertet: - ein projektbezogenes Prüfkonzept für einen Krankenhausbau (ca. 50 Mio. EUR, OP/Intensiv/Labor), -ein Konzept zur Reaktionszeit/Erreichbarkeit (bis zu 4 Stunden) sowie -Größe und Nähe des Sachverständigen-Pools (Anfahrtszeit: 60-180 Minuten nach Köln). Die Konzepte werden durch drei Fachangehörige bewertet. Für den Fall abweichender Einzelbewertungen einigen sich die Fachangehörigen auf eine gemeinsame Bewertung. Der Preis wird anhand des Gesamtpreises aus den angebotenen Stundensätzen und fiktiven Jahresmengen für 4 Jahre relativ zum günstigsten Angebot bewertet. - Stadtwerke Postdam GmbHPotsdam
Revier- & Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann.
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