THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen in Windischleuba und Borna. Der Auftrag umfasst die Beratung für die E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Standorten. Die Leistung umfasst die Beratung für die Standorte Windischleuba und Borna. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und müssen vert...
Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Construction Project Management
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Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen in Windischleuba und Borna. Der Auftrag umfasst die Beratung für die E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Standorten. Die Leistung umfasst die Beratung für die Standorte Windischleuba und Borna. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und müssen v...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- July 01, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
Tender description
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen in Windischleuba und Borna. Der Auftrag umfasst die Beratung für die E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Standorten. Die Leistung umfasst die Beratung für die Standorte Windischleuba und Borna. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und müssen vertraulich behandelt werden. Der Auftraggeber baut im Zuge der Verkehrswende Ladeinfrastruktur für E-Bus an den beiden Standorten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbHDeadline: Jul 01
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE; Telefon: +49 3447850485; Internet-Adresse: https://www.thuesac.de; E-Mail: [email protected] Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE; Telefon: +49 3447850485; Internet-Adresse: https://www.thuesac.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: LIS2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Es sind keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 UVgO vorgesehen. Die Vergabeunterlagen werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und dürfen diese ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Angebotserstellung erforderlich ist; in diesem Fall ist sicherzustellen, dass auch die hinzugezogenen Dritten zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen verpflichtet werden. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen erfolgt über die vom Auftraggeber benannte elektronische Vergabeplattform bzw. durch elektronische Übersendung an die aufgeforderten Unternehmen. 5) Art und : Der Auftraggeber baut im Zuge der Verkehrswende Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse auf. Hierfür wird der Hauptbetriebshof in Windischleuba (Thüringen) erweitert und der Betriebshof in Borna (Sachsen) neu errichtet. Ergänzend werden ein Betriebshofmanagementsystem (BMS) und ein Lade- und Lastmanagementsystem (LLMS) eingeführt sowie die Betriebswerkstatt an die Anforderungen batterieelektrischer Busse angepasst. Gegenstand dieser Vergabe ist die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers während der Planungs- und Vergabephasen beider Standorte. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarung mit abrufbaren Leistungsbausteinen vergeben. Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Am Wilhelmschacht, 11; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Ausschreibung ist in zwei standortbezogene Lose aufgeteilt. 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Beginn: 03.08.2026, Ende: 02.08.2027, Die Ausführung beginnt mit Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung. Die verbindliche Basislaufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Laufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die maximale Laufzeit einschließlich beider Optionsjahre beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung.; Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Beginn: 03.08.2026, Ende: 02.08.2027, Die Ausführung beginnt mit Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung. Die verbindliche Basislaufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Laufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die maximale Laufzeit einschließlich beider Optionsjahre beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3405062/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 01.07.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 14.08.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlungen erfolgen je Los nach ordnungsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistungen und Eingang einer prüffähigen Rechnung. Optionale Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber vergütet. Die Rechnung hat die Vergabenummer, das betreffende Los, den Leistungszeitraum und die abgerechneten Leistungen auszuweisen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Vorauszahlungen werden nicht geleistet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: • Ausgefülltes Preisblatt (Anlage 1) je Los: Pauschalen für die verbindlichen Leistungen sowie Verrechnungssätze je Qualifikationsstufe für die optionalen Leistungen. • Projektkonzept/Herangehensweise mit Bezug zu beiden Standorten und zur parallelen Koordination. • Teamdarstellung und Referenzen gemäß Abschnitt 6. • Eignungsnachweise gemäß Abschnitt 6. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik) - THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbHWindischleubaDeadline: Jul 03
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen
Der Auftraggeber THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Industriestraße, 4, 04603 Windischleuba, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer LIS2026-01 zu der am 16.06.2026 15:26 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3405062) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH hebt das oben genannte Vergabeverfahren auf. Ein Zuschlag wird nicht erteilt. Grund der Aufhebung ist, dass sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens nach dessen Einleitung wesentlich geändert haben. Gegenstand des Verfahrens waren ausschließlich Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der E-Bus-Ladeinfrastruktur an den Betriebshöfen Windischleuba und Borna. Im Zuge der weiteren konzeptionellen Befassung mit dem Vorhaben hat die Auftraggeberin entschieden, den Beschaffungsgegenstand neu zu strukturieren und wesentlich zu erweitern: Beabsichtigt ist nunmehr ein zusammenhängendes Vergabeverfahren, das neben den Beratungs-, Planungs- und Ausschreibungsleistungen in einer ersten Umsetzungsstufe auch die Errichtung einer Interims-Ladelösung am Hauptbetriebshof Windischleuba umfasst. Die isolierte Vergabe der Beratungsleistungen würde diesem geänderten Beschaffungsbedarf nicht mehr gerecht und zu einer unwirtschaftlichen, zu kleinteiligen Aufteilung zusammengehöriger Leistungen führen. Eine Fortführung des Verfahrens auf Basis der bestehenden Vergabeunterlagen ist daher nicht möglich; die Unterlagen müssten grundlegend neu erstellt werden. Eingegangene Angebote werden nicht bezuschlagt. Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet. Es wird beabsichtigt, den neu strukturierten Leistungsgegenstand zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben; eine Beteiligung an diesem Verfahren steht Ihnen offen. Wir danken Ihnen für Ihre Beteiligung am Verfahren und die damit verbundenen Aufwendungen. Mit freundlichen Grüßen THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik) - Landkreis KarlsruheKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, BauverwaltungKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, BauverwaltungKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landkreis KarlsruheKarlsruheDeadline: Jul 16
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Region HannoverDeadline: May 19
Standleitung zur Verbindung des neuen Schulgebäudes der Multi Media BBS der Region Hannover mit dem alten Schulgebäude
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0113 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-23013 Telefaxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Die Multi Media BBS bekommt ein neues Schulgebäude am Expo Plaza. Die logischen Netzwerke der Standorte Expo Plaza 8 und Expo Plaza 3 sollen verbunden werden. Für die Verbindung ist eine Standortvernetzung notwendig. Menge und Umfang: Für die Verbindung der beiden Standorte Expo Plaza 3 und Expo Plaza 8 der Multi Media BBS ist eine Standortvernetzung via Dark Fibre, MPLS/VPLS, EPL/EVPL zu erstellen. Um die logischen Netzwerke der beiden Standorte Expo Plaza 3 und Expo Plaza 8 der Multi Media BBS dauerhaft, performant und sicher miteinander zu verbinden, ist eine Standortvernetzung mit einer Brandbreite von 9 bis 10 Gbit/s erforderlich. Es handelt sich um einen Auftrag für eine unbestimmte Zeit. Ort der Leistung: Multi Media Berufsbildende Schulen der Region Hannover Expo Plaza 8 und Expo Plaza 3 30539 Hannover 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 06.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d4257cb56-306562ab3a1a6901 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-0 E-Mail: [email protected] Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 26.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum). Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unternehmensfragen sollen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform EDV-Verkabelungen,Netzwerke,Datenübertragungsdienste - Region HannoverDeadline: May 19
Standleitung zur Verbindung des neuen Schulgebäudes der Multi Media BBS der Region Hannover mit dem alten Schulgebäude
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0113 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-23013 Telefaxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Die Multi Media BBS bekommt ein neues Schulgebäude am Expo Plaza. Die logischen Netzwerke der Standorte Expo Plaza 8 und Expo Plaza 3 sollen verbunden werden. Für die Verbindung ist eine Standortvernetzung notwendig. Menge und Umfang: Für die Verbindung der beiden Standorte Expo Plaza 3 und Expo Plaza 8 der Multi Media BBS ist eine Standortvernetzung via Dark Fibre, MPLS/VPLS, EPL/EVPL zu erstellen. Um die logischen Netzwerke der beiden Standorte Expo Plaza 3 und Expo Plaza 8 der Multi Media BBS dauerhaft, performant und sicher miteinander zu verbinden, ist eine Standortvernetzung mit einer Brandbreite von 9 bis 10 Gbit/s erforderlich. Es handelt sich um einen Auftrag für eine unbestimmte Zeit. Ort der Leistung: Multi Media Berufsbildende Schulen der Region Hannover Expo Plaza 8 und Expo Plaza 3 30539 Hannover 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 06.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d4257cb56-306562ab3a1a6901 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-0 E-Mail: [email protected] Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 26.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum). Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. -Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unternehmensfragen sollen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform EDV-Verkabelungen,Netzwerke,Datenübertragungsdienste - Oberbergischer Kreis - Der LandratGummersbachDeadline: Aug 24
OBK Neubau Rettungswachen GU-Leistungen Paket 1
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abmessungen mit Erweiterungsmöglichkeiten entstehen. Die Größen der Rettungswachen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Rettungswachen werden voraussichtlich in 3 Vergabepakete aufgeteilt, die sukzessive veröffentlicht werden sollen. Diese Ausschreibung dient der Vergabe der Generalunternehmerleistungen für Paket 1, bestehend aus den Rettungswachen für folgende Standorte: 1. Rettungswache Morsbach 2. Rettungswache Marienheide-Mitte 3. Rettungswache Waldbröl Im Vorfeld wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern eine Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI bis hin zu einer Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Fachplanungen erstellt. Diese entspricht den abgestimmten Raumbedürfnissen und Anforderungen und wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um auf die sehr unterschiedlichen Grundstückzuschnitte mit einer Entwurfsidee reagieren zu können, wurde ein Konzept entwickelt, bei dem das Raumprogramm zwei Modulen zugeordnet ist: Das Modul 1 beinhaltet die Wasch- und Fahrzeughalle(n) samt ihrer Nebenräume, das Modul 2 beinhaltet die Büro-, Sozial-, und Umkleideräume inklusive der Nebenräume. Diese beiden Module sind in zwei Formen zueinander angeordnet: in der "T-Anordnung" und in der "Rücken-an-Rücken-Anordnung". Die Anordnung je Standort ist in den Genehmigungsplänen definiert und entsprechend in der Ausführungsplanung des Generalunternehmers zu übernehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist jeweils die Erstellung des schlüsselfertigen, funktionsfähigen und betriebsbereiten Gebäudes, einschließlich der technischen Anlagen, sowie aller noch erforderlichen Planungsleistungen, die bisher nicht, oder nicht vollständig erbracht wurden. Ausgenommen sind die seitens des Auftraggebers gesondert beauftragten Leistungen für Alarmierungstechnik, lose Möblierung und aktive Komponenten der IT. Der Generalunternehmer hat jedoch die Einbindung der Fachplanung für diese Leistungen und Gewerke in seiner Ausführungsplanung und im Zuge der Ausführung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beschrieben (vgl. 3.1.3 der FLB sowie ihre Anlagen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AiA) und Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP), letzterer wird mit der Aufforderung zum ersten indikativen Angebot bereitgestellt). So-fern eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beauftragt wird, bestimmen sich Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der vom AN zu erbringenden BIM-Leistungen nach den vorgenannten Vorgaben in der FLB und ihren Anlagen. Der Auftraggeber möchte allerdings den Wettbewerb um die Generalunternehmerleistungen nicht dadurch beschränken, dass er eine BIM-gestützte Projektbearbeitung zwingend vorgibt. Aus diesem Grund hat er sich zu einem gestuften Vorgehen entschlossen, bei dem die Entscheidung, ob BIM-Leistungen mit dem finalen Angebot optional, zwingend oder gar nicht abgefragt werden, im Lauf des Vergabeverfahrens, insbesondere auf Grundlage der indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche, entschieden wird. Die Rahmenbedingungen für dieses Vorgehen werden hiermit allen Bewerbern und Bietern transparent mitgeteilt: a) Die BIM-Leistungen sind zunächst eine nicht zwingende, optionale Leistung. Dies bedeutet, dass die Bieter in ihren ersten indikativen Angeboten die BIM-Leistungen anbieten dürfen und sollen, aber nicht müssen. b) Der Preis für die BIM-Leistungen wird im ersten indikativen Angebot informatorisch abgefragt. Er ist im Preisblatt separat und getrennt vom Pauschalpreis einzutragen und in den Pauschalpreis nicht einzurechnen. c) In den Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber mit den Bietern besprechen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese BIM-Leistungen anbieten können und möchten. d) Bleibt der Auftraggeber anschließend dabei, die BIM-Leistungen als nicht zwingend abzufragen, ist auch ein Angebot zuschlagsfähig, das keine BIM-Leistungen anbietet. Der Auftraggeber berücksichtigt aber im Rahmen der Qualitätswertung (Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement", vgl. Ziffer 5.1.10), ob der Bieter BIM-Leistungen gemäß den Vorgaben der FLB und ihrer Anlagen anbietet. Wird der Zuschlag auf ein Angebot mit BIM-Leistungen erteilt, hat der Auftragnehmer die BIM-Leistungen zum separat angebotenen Preis zu erbringen. e) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor der Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes zu streichen. Dann entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept zum Qualitätsmanagement". f) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot von optionalen zu zwingend anzubietenden, mit Zuschlag zu beauftragenden Leistungen zu machen. Dies wird er nur tun, wenn die indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche gezeigt haben, dass alle Bieter die BIM-Leistungen anbieten können. In diesem Fall entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt beim Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement". Stattdessen wird der Preis für die BIM-Leistungen in den Pauschalpreis einzurechnen sein und über diesen nach dem Zuschlagskriterium "Preis" gewertet. Durch den skizzierten Umgang mit BIM-Leistungen wird sichergestellt, dass auch Bieter, die BIM-Leistungen nicht anbieten können oder wollen, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben können. - Kreis PaderbornPaderborn
Generalplanerleistungen – Neubau des Förderschulcampus Paderborn
Hintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt. Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung. Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden. Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele. Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Zum Leistungsumfang zählen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI,Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2, Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig). Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht. Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen: In Leistungsphase 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. In Leistungsphase 7: Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, Durchführung der Submission, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung. Hinweise zur Leistungserbringung: Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen. Zusätzliche Leistungen Protokollführung und organisatorische Unterstützung, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Moderner digitaler Projektraum, Unterstützung bei Beschlussvorlagen, Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
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