Helmholtz-Zentrum hereon GmbHGeesthacht
Beratungsleistung für die SiFa
Beratungsleistung für die SiFa: Durchführung der Vergabebekanntmachung gemäß §30 UVgO, ohne genaue Beschreibung des Umfangs, der Mengen, der Orte oder der Fristen.
Security Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Security Consulting
Tender description
Beratungsleistung für die SiFa: Durchführung der Vergabebekanntmachung gemäß §30 UVgO, ohne genaue Beschreibung des Umfangs, der Mengen, der Orte oder der Fristen.
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FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbHDarmstadtDeadline: Jun 30Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und ver-waltungsrechtlichen Beratungsleistungen gemäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leis-tungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Quali-tät zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet nach 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option.Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzigDeadline: Jun 261 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. 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Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.Gastdozent*innen: Lernbegleiter*innen im Sifa-Ausbildungslehrgang
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