Landkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig
Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen des geförderter Breitbandausbau - Auswertung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Gigabit 2.0-Richtlinie im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet sich noch in der Umsetzung des "weiße Flecken" Förderprogramms. Ein Projektgebiet ist bereits abgeschlossen und der Verwendungsnachweis wird derzeit vorbereitet. Das zweite Projektgebiet wird voraussichtlich bis Januar 2027 abgeschlossen. Hier werden rund 40 Adressen im Zuge des Nachtrags an das g...
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Der Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet sich noch in der Umsetzung des "weiße Flecken" Förderprogramms. Ein Projektgebiet ist bereits abgeschlossen und der Verwendungsnachweis wird derzeit vorbereitet. Das zweite Projektgebiet wird voraussichtlich bis Januar 2027 abgeschlossen. Hier werden rund 40 Adressen im Zuge des Nachtrags an da...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- July 20, 2026
- Topic:
- Project Management
Tender description
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet sich noch in der Umsetzung des "weiße Flecken" Förderprogramms. Ein Projektgebiet ist bereits abgeschlossen und der Verwendungsnachweis wird derzeit vorbereitet. Das zweite Projektgebiet wird voraussichtlich bis Januar 2027 abgeschlossen. Hier werden rund 40 Adressen im Zuge des Nachtrags an das gigabitfähige Breit-bandnetz der Telekom Deutschland GmbH angeschlossen. Durch das "Weiße Flecken" Förderprogramm, das Projekt "Glasfaser 2020" und den privatwirtschaftlichen Eigenausbau verschiedener Anbieter sind bereits Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen. Gemäß Förderportal des Bundes gelten noch ca. 35.000 Haushalte (Stand: April 2026) als unterversorgt. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat einen Antrag auf Förderung von externen Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0, geändert am 13.01.2025) gestellt und bewilligt bekommen und beabsichtigt nun gemäß Punkt 3.3 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ein Beratungsunternehmen gewinnen. Das Markterkundungsverfahren wird durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark veröffentlicht. Es ist eine Veröffentlichung für den Zeitraum 13.07.2026 - 13.08.2026 geplant.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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2 files recorded- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9Y4BHZZ1.zip
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10- Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Jul 20
Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen des geförderter Breitbandausbau - Auswertung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Gigabit 2.0-Richtlinie im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen des geförderter Breitbandausbau - Auswertung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Gigabit 2.0-Richtlinie im Landkreis Potsdam-Mittelmark - Landkreis Zwickau - LandratsamtZwickauDeadline: Jun 30
Geförderte Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur im Sinne von Nr. 3.1 gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes sowie DiOS 2023 im Landkreis Zwickau, hier Cluster 2
Der Landkreis Zwickau führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30. April 2024 (im Folgenden: Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Cluster 2 des Landkreises Zwickau (auch Projektgebiet genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV) durch. Hinsichtlich näheren Angaben zu dem Projektgebiet wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im vorgenannten Cluster 2/ Projektgebiet des Landkreises Zwickau erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko. - Gemeinde StockheimStockheimDeadline: Jun 19
Änderungsbekanntmachung Stockheim: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als - Markt Saal a.d. SaaleSaal a. d. Saale
EX-POST-BEKANTMACHUNG: Saal a. d. Saale - Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Marktes Saal a. d. Saale (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Der Markt Saal a.d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. - Hansestadt HerfordN/ADeadline: Jun 16
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben. - Stadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. Saale
EX-POST-BEKANNTMACHUNG Bad Neustadt a. d. Saale: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Ortsteil Lebenhan) (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen- )Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 500.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. - Landkreis BautzenBautzenDeadline: Sep 01
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 17
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 17 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Bautzen, Doberschau-Gaußig, Göda, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Obergurig und Weißenberg mit 5.542 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzenDeadline: Sep 01
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 18
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 18 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Bischofswerda, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Großharthau, Neukirch/Lausitz, Rammenau, Schirgiswalde-Kirschau, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d. Spree, Steinigtwolmsdorf und Wilthen mit 6.184 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzenDeadline: Sep 01
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 19
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 19 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Arnsdorf, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ottendorf-Okrilla, Radeberg und Wachau mit 6.486 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzenDeadline: Sep 01
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 16
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 16 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Großdubrau, Hoyerswerda, Königswartha, Lauta, Lohsa, Malschwitz, Oßling, Radibor, Spreetal und Wittichenau mit 7.178 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 20. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Potsdam-Mittelmark.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.