Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMITED
Beratung und Unterstützung bei der internationalen Standardisierung im Bereich 5G/6G
Rahmenvereinbarung über Beratung und Unterstützung bei der internationalen Standardisierung im Bereich 5G/6G für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Projektdauer beträgt 24 Monate, der Leistungsbeginn erfolgt ab dem Datum der Zuschlagserteilung.
Telecom Consulting
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Rahmenvereinbarung über Beratung und Unterstützung bei der internationalen Standardisierung im Bereich 5G/6G für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Projektdauer beträgt 24 Monate, der Leistungsbeginn erfolgt ab dem Datum der Zuschlagserteilung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- April 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Telecom Consulting
Tender description
Rahmenvereinbarung über Beratung und Unterstützung bei der internationalen Standardisierung im Bereich 5G/6G für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Projektdauer beträgt 24 Monate, der Leistungsbeginn erfolgt ab dem Datum der Zuschlagserteilung.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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81322916-Beratung, Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 Ländern-Rollout auf einem bestehenden Global Template
Die GIZ nutzt seit über 20 Jahren das SAP Enterprise Resource Planning (ERP)-System bzw. Vorgängerversionen, um ihre wichtigsten betriebswirtschaftlichen Abläufe abzubilden. Das ERP-System umfasst die Standardkomponenten Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen (Bilanz und Jahresabschluss) sowie Beschaffung, aber auch das von der GIZ eigenentwickelte Projektbearbeitungssystem PBS zur Unterstützung des GIZ-Kernprozesses Auftrags-management (Portfolio- und Projektmanagement). Für das aktuelle System wurde vom Hersteller SAP das Wartungsende angekündigt; danach werden von SAP keine gesetzlich notwendigen Updates sowie Sicherheits-Updates mehr bereitgestellt. Um die Funktionalität und den sicheren Betrieb eines ERP-Systems für die GIZ auch weiterhin gewährleisten zu können, muss die GIZ ihr jetziges ERP-System SAP ECC V6.0 auf das Nachfolgesystem S/4HANA umstellen. Mit der Einführung von S/4HANA werden wesentliche Komponenten des bisherigen ERP-Systems funktional stark erweitert und auf eine neue, technologisch moderne Basis - zwischen den beiden Systemen liegen mehr als 10 Jahre - gebracht. Dieses ermöglicht der GIZ im Rahmen der Umstellung einen Neuaufbau der Prozess- und IT-Landschaft mit dem Ziel, durchgängige und weitestgehend systembruchfreie Geschäftsprozesse zu implementieren. Mit der Umstellung des SAP ERP-Systems auf S/4HANA verfolgt die GIZ im Rahmen der Unternehmensstrategie zudem das Ziel, wesentliche Geschäftsprozesse zu optimieren, zu standardisieren und zu digitalisieren. Integrierte Systemlösungen, die für eine reibungslose Kommunikation, einen durchgängigen Informationsfluss und eine einheitliche Datenhaltung bei den Geschäftsprozessen sorgen, werden abgebildet und für alle Beschäftigtengruppen gemäß ihrer zugeordneten Rolle und Funktion weltweit nutzbar gemacht. Die Implementierungsstrategie basiert daher auf einem Greenfieldansatz; d.h. die ERP-gestützten Prozesse werden neu implementiert und dabei wird auf eine bestmögliche Abdeckung mittels branchenüblicher Standard-Geschäftsprozesse geachtet. Dazu wurde in 2020 das Projekt LSS (Large Scale Solution) S4GIZ gestartet. Im Rahmen des oben beschriebenen Projekts LSS S4GIZ wird ein Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der GIZ durchgeführt. Es geht dabei im Rahmen eines weltweiten Rollouts von SAP Concur um die Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern. Damit soll der bereits begonnene Rollout fortgeführt werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Die genaue Ausgestaltung der Leistungsinhalte erfolgt mit den jeweiligen Einzelabrufen. Näheres regeln die Vertragsunterlagen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sämtliche zur Implementierung des S/4HANA-Systems notwendigen Lizenzen sind nicht Teil dieses Vergabeverfahrens und werden durch den Auftraggeber gestellt. Insbesondere bei den folgenden Aufgabenbereichen wird Beratung und Unterstützung notwendig werden: Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern - Fortführung der bisherigen Implementierungen ab Anfang der 4. Welle - Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 außereuropäischen Ländern mit komplexen spezifischen regulatorischen Umständen, unter Nutzung der bisherigen Erfahrungen, Global Templates und Country Design Documents. insbesondere in den Bereichen: o Prozess- und Anforderungsanalyse o Konzeption fachlicher und technischer Bedarfe o Konfiguration und Customizing o Gestufter Rollout o Module: Request (Reiseanträge) und Expense (Reisekostenabrechnung) sowie höchstwahrscheinlich Travel (Reisebuchung) o Unterstützung bei der Entwicklung weiterer Concur basierter Services o Unterstützung bei Integration in S/4HANA o Unterstützung in den Hypercare-Phasen o Unterstützung bei der Systemdokumentation o Unterstützung im Projektmanagement Die Schätz- und Höchstmenge des Rahmenvertrages für diese Ausschreibung beträgt 500 Fachkrafttage, zuzüglich und einer Anzahl an Inlandsreisen in Höhe von 100 nach Eschborn und Bonn und einem Reisekostenbudget für Auslandsreisen iHv 20.000 EUR. - THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbHDeadline: Jul 01
Beratungsleistungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur an zwei Betriebshöfen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE; Telefon: +49 3447850485; Internet-Adresse: https://www.thuesac.de; E-Mail: [email protected] Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE; Telefon: +49 3447850485; Internet-Adresse: https://www.thuesac.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: LIS2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Es sind keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 UVgO vorgesehen. Die Vergabeunterlagen werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und dürfen diese ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Angebotserstellung erforderlich ist; in diesem Fall ist sicherzustellen, dass auch die hinzugezogenen Dritten zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen verpflichtet werden. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen erfolgt über die vom Auftraggeber benannte elektronische Vergabeplattform bzw. durch elektronische Übersendung an die aufgeforderten Unternehmen. 5) Art und : Der Auftraggeber baut im Zuge der Verkehrswende Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse auf. Hierfür wird der Hauptbetriebshof in Windischleuba (Thüringen) erweitert und der Betriebshof in Borna (Sachsen) neu errichtet. Ergänzend werden ein Betriebshofmanagementsystem (BMS) und ein Lade- und Lastmanagementsystem (LLMS) eingeführt sowie die Betriebswerkstatt an die Anforderungen batterieelektrischer Busse angepasst. Gegenstand dieser Vergabe ist die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers während der Planungs- und Vergabephasen beider Standorte. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarung mit abrufbaren Leistungsbausteinen vergeben. Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Industriestraße, 4; Postleitzahl: 04603; Ort: Windischleuba; Land: DE Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Offizielle Bezeichnung: THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Am Wilhelmschacht, 11; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Ausschreibung ist in zwei standortbezogene Lose aufgeteilt. 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Windischleuba: Beginn: 03.08.2026, Ende: 02.08.2027, Die Ausführung beginnt mit Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung. Die verbindliche Basislaufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Laufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die maximale Laufzeit einschließlich beider Optionsjahre beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung.; Los 2, Beratung E-Bus-Ladeinfrastruktur Standort Borna: Beginn: 03.08.2026, Ende: 02.08.2027, Die Ausführung beginnt mit Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung. Die verbindliche Basislaufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Laufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die maximale Laufzeit einschließlich beider Optionsjahre beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3405062/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 01.07.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 14.08.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlungen erfolgen je Los nach ordnungsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistungen und Eingang einer prüffähigen Rechnung. Optionale Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber vergütet. Die Rechnung hat die Vergabenummer, das betreffende Los, den Leistungszeitraum und die abgerechneten Leistungen auszuweisen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Vorauszahlungen werden nicht geleistet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: • Ausgefülltes Preisblatt (Anlage 1) je Los: Pauschalen für die verbindlichen Leistungen sowie Verrechnungssätze je Qualifikationsstufe für die optionalen Leistungen. • Projektkonzept/Herangehensweise mit Bezug zu beiden Standorten und zur parallelen Koordination. • Teamdarstellung und Referenzen gemäß Abschnitt 6. • Eignungsnachweise gemäß Abschnitt 6. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik) - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeDeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzen
Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept - Technische Ausrüstung AG 4, 5
Die Planungsaufgabe umfasst die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Zwinger und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Für alle Bereiche des Dresdner Zwingers liegen "Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen" des LKA vor. Diese bilden die Grundlage für das in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten zu erstellende Sicherheitskonzept. Zu berücksichtigen ist dabei der "Leitfaden zur Planung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (Leitfaden Sicherheit) - Stand 2021". Das Sicherheitskonzept ist gemäß RLBau Sachsen - Ausgabe 2018, Stand 2021, Teil der Entwurfsunterlage - Bau (EW-Bau). Die sich aus dem Optimierungsbedarf ergebenden baulichen und technischen Leistungen sind im Bestand zu integrieren, ohne das Erscheinungsbild zu ändern oder wesentlich in die historische Substanz einzugreifen. Ein örtlich und zeitlich paralleler Museumsbetrieb muss prinzipiell möglich bleiben. Alle Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes übereinstimmen. Die Planungsaufgabe umfasst die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Maßnahmen und Anlagen im Zwinger. Der im Titel der Baumaßnahme genannte "2. BA" umfasst komplett den Dresdner Zwinger. Die weiteren Bauabschnitte betreffen andere Gebäude wie bspw. das Dresdner Schloss. Ziel ist der Aufbau einer homogenen Anlagenstruktur auf aktuellem Stand der Technik, nach dem die EMA der VdS 2311 Klasse C und die VÜA der VdS 2366 und der DIN EN 62676 Grad 4 entsprechen sollen. Des Weiteren ist es vorgesehen, im geringen Umfang auch Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zu vergebenen Leistungen der Anlagengruppen 4 und 5 stehen und die im Planungsprozess ermittelt werden, ebenfalls beim Bieter zu beauftragen. Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 36.300 m³, die NGF beträgt ca. 21.100 m². Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 55 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ab der Leistungsstufe 2 (d. h. ab Leistungsphase 5) wird die Planung in die vier Teilobjekte Porzellansammlung, Mathematisch-Physikalischer Salon, Zwinger Xperience und Galerie Alte Meister aufgeteilt. Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Kostenkennwert beträgt 15,9 Mio. Euro brutto für die KG 300, 400 und 500 einschl. 700. Davon wurden 5,0 Mio. Euro auf die KG 300, 5,0 Mio. Euro auf die KG 400 und 3,0 Mio. Euro auf die KG 500 zugewiesen. Die genauen Kosten und Kostenanteile sind in Vorplanung und Entwurfsplanung zu ermitteln. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2) GWB, geplant. Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind: Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens sechs Wochen nach Beauftragung Vorplanung und Entwurfsplanung: 24 Monate nach Planungsbeginn Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2034 (nach aktueller Terminvorstellung), wird mit Beauftragung der Leistungsstufe 2 konkretisiert DIE BAUMAßNAHME IST ALS "VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD)" EINGESTUFT. WEITERE UNTERLAGEN WIE PROJEKTBESCHREIBUNG UND VERTRAG INKL. ANLAGEN SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUMAßNAHME WERDEN DEN BIETERN DAHER ERST IM RAHMEN DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
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