Eigenbetrieb MainArbeit kommunales Jobcenter Offenbach Berliner Str. 190 63067 Offenbach am Main HessenMainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach Berliner Straße 190 63067 Offenbach
Beratung und Aktivierung von Menschen mit gesundheitlichen und psychosozialen Einschränkungen
30 Teilnehmerplätze pro Monat
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30 Teilnehmerplätze pro Monat
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Eigenbetrieb MainArbeit kommunales Jobcenter Offenbach Berliner Str. 190 63067 Offenbach am Main Hessen
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
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30 Teilnehmerplätze pro Monat
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10- Eigenbetrieb MainArbeit kommunales Jobcenter OffenbachOffenbach am MainDeadline: Aug 10
Beratung und Aktivierung von Menschen mit gesundheitlichen und psychosozialen Einschränkungen
Beratung und Aktivierung von Menschen mit gesundheitlichen und psychosozialen Einschränkungen - Ministerium des Innern des Landes NRWDüsseldorfDeadline: Aug 11
Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistungen für Netzleitungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen. Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen. Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen. Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen: - Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA) - Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode) - Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW. Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig. Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung. - Ministerium des Innern des Landes NRWDüsseldorfDeadline: Aug 11
Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistungen für Netzleitungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen. Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen. Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen. Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen: - Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA) - Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode) - Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW. Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig. Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung. - Ministerium des Innern des Landes NRWDüsseldorfDeadline: Aug 11
Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistungen für Netzleitungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen. Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen. Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen. Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen: - Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA) - Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode) - Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW. Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig. Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Regelmäßige Sonderkontrollen und Kronenpflege an ca. 1977 Bäumen, davon ca. 271 Platanen, entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen in Essen. Die Arbeiten erfolgen alle acht Monate über 4 Durchgänge (2026-2029). In jedem Durchgang werden ca. 500 Bäume gepflegt, inklusive Sonderkontrolle und Kronenpflege. Es sollen ca. 30 Akutaufträge pro Jahr bearbeitet werden. - Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgDeadline: Aug 24
42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029. - Wasserwerk Gerauer LandGroß-Gerau
Rahmenverträge zum Jahreskatalog für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im Verbandsgebiet des Wasserwerks Gerauer Land
Gegenstand der zu schließenden Rahmenverträge sind Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im gesamten Verbandsgebiet des Wasserwerkes Gerauer Land. Diese umfasst die Stadt Groß- Gerau sowie die Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur. Das Leistungsverzeichnis umfasst neben Leistungen, die ohne Gefahr in Verzug sind, auch Leistungen, die mit hoher Dringlichkeit (z.B. bei Rohrleitungsbrüchen, etc.) eine sofortige Arbeitsausführung im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes erforderlich machen. Hinsichtlich der konkreten Reaktionszeiten wird auf Ziffer 1.2 des Rahmenvertragsentwurfs (Bestandteil der Vergabeunterlagen) verwiesen. Grundsätzlich ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit zwei, maximal drei Auftragnehmern abzuschließen. Das hat zur Folge, dass sich die Vertragspartner hinsichtlich der Bereitschaftszeit abwechseln, wodurch auf ein Jahr 4 Monate (bei drei Auftragnehmern) oder 6 Monate (bei zwei Auftragnehmern) Bereitschaftszeit von jedem Auftragnehmer gewährleistet werden müssen. Art, Umfang und Häufigkeit der Einsätze können vor Auftragserteilung nicht vorhergesagt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen der Vergabestelle sind im langjährigen Mittel ca. 25 bis 30 Einsätze pro Jahr im Bereitschaftsdienst erforderlich. - Wasserwerk Gerauer LandGroß-GerauDeadline: Aug 31
Rahmenverträge zum Jahreskatalog für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im Verbandsgebiet des Wasserwerks Gerauer Land
Gegenstand der zu schließenden Rahmenverträge sind Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im gesamten Verbandsgebiet des Wasserwerkes Gerauer Land. Diese umfasst die Stadt Groß- Gerau sowie die Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur. Das Leistungsverzeichnis umfasst neben Leistungen, die ohne Gefahr in Verzug sind, auch Leistungen, die mit hoher Dringlichkeit (z.B. bei Rohrleitungsbrüchen, etc.) eine sofortige Arbeitsausführung im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes erforderlich machen. Hinsichtlich der konkreten Reaktionszeiten wird auf Ziffer 1.2 des Rahmenvertragsentwurfs (Bestandteil der Vergabeunterlagen) verwiesen. Grundsätzlich ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit zwei, maximal drei Auftragnehmern abzuschließen. Das hat zur Folge, dass sich die Vertragspartner hinsichtlich der Bereitschaftszeit abwechseln, wodurch auf ein Jahr 4 Monate (bei drei Auftragnehmern) oder 6 Monate (bei zwei Auftragnehmern) Bereitschaftszeit von jedem Auftragnehmer gewährleistet werden müssen. Art, Umfang und Häufigkeit der Einsätze können vor Auftragserteilung nicht vorhergesagt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen der Vergabestelle sind im langjährigen Mittel ca. 25 bis 30 Einsätze pro Jahr im Bereitschaftsdienst erforderlich. - Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - HochbauamtWiesbadenDeadline: Jul 23
SIA - Sprache und Integration für den Arbeitsmarkt
1. Zielsetzung: Ziel des Förderangebotes ist es, Migrantinnen und Migranten beim Ausbau ihrer Deutsch-kenntnisse zu unterstützen, individuelle Hemmnisse abzubauen und gemeinsam eine trag-fähige und verwertbare berufliche Perspektive zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Ein großer Teil der Zielgruppe verfügt erfahrungsgemäß weder über in Deutschland anerkann-te Schul- oder Berufsabschlüsse noch über Nachweise ihrer im Herkunftsland erworbenen beruflichen Erfahrungen. Hinzu kommen oftmals unzureichende Deutschkenntnisse, die selbst nach dem Besuch von Integrationskursen des BAMF bestehen bleiben, sowie fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt, seine Berufsbilder, reglementierte Zugangsvoraus-setzungen und gängige Bewerbungstechniken. Für diese Menschen braucht es ein niedrigschwelliges Angebot, das sie schrittweise an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranführt. Dazu gehören Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt, berufliche Orientierung, der Ausbau sprachlicher Kompetenzen sowie praktische Sprech- und Anwendungsmöglichkeiten. Gleichzeitig soll die Maßnahme konkrete Unter-stützung bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration bieten. Ein weiterer Schwer-punkt liegt auf der eigenen Rollenfindung, die in geschlechterbezogenen Modulen für Männer und Frauen vertieft wird. In den wöchentlichen Coachings werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) professionell bei ihrer beruflichen Eingliederung begleitet. Gemeinsam werden individuelle Handlungspläne entwickelt, Vermittlungshemmnisse bearbeitet und bei Bedarf weitere Fach-stellen einbezogen. Darüber hinaus findet im Coaching aktive Vermittlungsarbeit statt, ein-schließlich der Begleitung zu Bewerbungsgesprächen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer das zusätzliche Mittel aus der hessischen Arbeitsmarktförderung "Berufsqualifiziernde Sprachförderung Plus (BQS+)" beantragt werden und der Nachweis der Antragstellung mit der Angebotsabgabe erbracht wird. Ohne die Bereitstellung der BQS-Mittel kommt der Vertrag der Maßnahme SIA nicht zustande. 2. Zielgruppe: Das Förderangebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Zur Zielgruppe gehören eLb mit Fluchthintergrund und abgeschlossenem Integrationskurs oder mit Migrationshintergrund und Deutschkenntnissen, die für die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden müssen. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Dauer des Förderangebotes/Option: Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate vom 01.11.2027 bis 31.10.2028. Für die Option erhält der Auftragnehmer im Zuge einer Inflationsanpassung eine gestiegene Aufwandspauschale von 2,5% für den Zeitraum vom 01.11.2027 - 31.10.2028. Es besteht eine weitere Option zur Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate vom 01.11.2028 bis 31.10.2029. Für die Option erhält der Auftragnehmer im Zuge einer Inflationsanpassung eine gestiegene Aufwandspauschale von 2,5% für den Zeitraum vom 01.11.2028 - 31.10.2029. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Für das Förderangebot sind keine urlaubsfreien Tage vorgesehen. Der Auftragnehmer bietet das Förderangebot durchgehend an. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. 3.2 Anzahl der Teilnehmendenplätze: Der Auftragnehmer stellt 70 Plätze zur Verfügung. Diese sind während der gesamten Laufzeit des Förderangebotes vom Auftragnehmer vorzuhalten. 3.3 Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden: Das Förderangebot wird in Teilzeit mit insgesamt 30 Unterrichtseinheiten pro Woche pro Teilnehmenden durchgeführt. Davon entfallen wöchentlich 20 UE auf Maßnahmeinhalte, die aus SGB‑II‑Mitteln finanziert werden, sowie 10 UE auf ein ergänzendes Sprachtraining, das über BQS‑Mittel gefördert wird. Das Förderangebot findet mit 6 UE täglich in Teilzeit (Gruppenangebote/Workshops und Coaching) statt. Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. Begleitend zu den Gruppenangeboten erfolgt ein persönliches Coaching von 2 UE pro Woche, pro Teilnehmenden. Teilnehmende sollen über den gesamten Maßnahmezeitraum von einer Fachkraft betreut werden. Fällt ein Termin in einer Woche aus, ist dieser nachzuholen und entsprechend zu dokumentieren. 3.4 Zuweisung und Zuweisungsdauer: Es sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte zugewiesen werden, die der genannten Ziel-gruppe entsprechen. Leistungsberechtigte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht zugewiesen werden. Die individuelle Zuweisungsdauer beträgt 6 Monate. Der Einstieg in das Förderangebot ist flexibel. 3.5 Ort: Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Der maximale Auftragswert beträgt insgesamt 2.302.000,00 €, finanziert aus SGB II-Mitteln. - MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchen
Projektsteuerungsleistungen, Auftragsänderung Nr. 02
Ergänzung zu Ziffer 2.1: Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 104884-2020 vom 27.02.2020 wurde folgender Auftrag am 19.01.2018 an die Firma Drees Sommer SE, Obere Waldplätze 13 in 70569 Stuttgart erteilt: Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur- und Bildungszentrum Münchens. Mit seinen ca. 2 Millionen Besuchern und mehr als 1.800 Veranstaltungen pro Jahr ist er eines der größten Kulturzentren Europas. Das Angebot der im Gasteig auf etwa 90.000 m² Bruttogrundfläche beheimateten zentralen Kultur- und Bildungsinstitutionen wird durch herausragende städtische Festivals sowie zahlreiche Veranstaltungsformate komplettiert. Nach der über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Sanierung des Gebäudes an, da insbesondere große Teile der technischen Anlagen nach über 30 Jahren Laufzeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Gemäß Stadtratsbeschluss soll noch vor Beginn der eigentlichen Sanierungen eine vorgezogene Schadstoffsanierung erfolgen.Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen . – Mengenmehrung aufgrund Verlängerung Leistungsdauer Block / Block über 15 Monate, - Übernahme und Betreuung Vergabeverfahren Objektplanung/Freianlagen inkl. Rüge- und Nachprüfungsverfahren, - Wiederholung VgV-Verfahren Fachplanungen, - Mehraufwand Organisation und Koordination Nutzerworkshops, - Erstellen von Szenarien und Verschiebung von Rahmenterminplanungen.Der bestehende Auftrag wird nunmehr um folgende Leistungen erweitert/geändert (Auftragsänderung Nr. 02): Zusätzliche Leistungen gemäß Nachtragsangebot Nr. 24+26: Mit Vertrag vom 19.11.2024/07.01.2025/28.01.2025 hat die MRG mbH den Vertrag Projektsteuerungsleistungen für dasProjekt Generalsanierung Gasteig übernommen und ist dadurch anstelle der Landeshauptstadt München, vertreten durchdas Baureferat, als neue Auftraggeberin in den Vertrag eingetreten.Dem vertraglich vereinbarten Leistungsbild liegt eine Abwicklung in Einzelvergabe zu Grunde. Die Leistungen der Stufe 3„Ausführungsvorbereitung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken der Vergabe“ nach Anlage 2 des Vertrages sind aufdas neue Abwicklungsmodell „Partnering“ zu ändern. Dem in 2022 durchgeführte Teilnahmewettbewerb lag einAbwicklungsmodell – finanzieren / planen / bauen / betreiben – zu Grunde.Das Abwicklungsmodell wurde in ein Partnering Modell – planen und bauen - geändert. Anstelle der LHM fungiert dieMRG als neue Bauherrin. Durch die MRG wurde entschieden, die Schadstoffsanierung als Teilleistungsprojekt innerhalbGasteig Sanierung vorzuziehen. Daraus ergeben sich u.a. die im Nachtrag 24 und Nachtrag 26 dargestelltenWiederholungs- und Zusatzleistungen.Wert der aktuellen Änderung: 416473.42EUR.
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