Landkreis Altötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Beförderung von Kindern und Schülern des sonderpädagogischen Förderzentrums Pestalozzischule in Neuötting, Landkreis Altötting.
School Transport
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Beförderung von Kindern und Schülern des sonderpädagogischen Förderzentrums Pestalozzischule in Neuötting, Landkreis Altötting.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Altötting
- Published:
- April 17, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
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Beförderung von Kindern und Schülern des sonderpädagogischen Förderzentrums Pestalozzischule in Neuötting, Landkreis Altötting.
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10- Landkreis AltöttingAltötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Beförderung von Schülern der Pestalozzischule (Sonderpädagogisches Förderzentrum) in Neuötting und der Außenstelle Burghausen. Die Leistung umfasst den Transport zwischen wohnortnahen öffentlichen Haltestellen (bis 2 km für SVE/DFK/Klasse 3-4, bis 3 km für Klasse 5-9) und den Schulstandorten. Tourenplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Landratsamt Altötting. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Schüler ist bei der Personalwahl und Durchführung höchste Sorgfalt erforderlich. - Landkreis Altötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting (Linie N2)
Beförderung von Schülern der Pestalozzischule Neuötting auf Linie N2: Route durch Stammham, Marktl, Haiming, Neuötting (Alzgern) zu Schulen Möhrenbachstraße und Sebastiansplatz. Grundlinie 38 km. Fahrten: Mo-Do 3 Fahrten (morgens, mittags, nachmittags), Fr 2 Fahrten (morgens, mittags). Kein Transport in Ferien. Buskapazität: mind. 20 Sitzplätze. Busbegleiter Mo-Fr morgens und Fr mittags. - Gemeinde Buch am Erlbach
Schülerbeförderung für das Sonderpädagogische Förderzentrum Vilshofen
Beförderung von 180-200 Kindern vom Wohnort zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Vilshofen und zurück mit 24 Kleinbussen. Vertragslaufzeit: Schuljahr 2026/2027 bis 2029/2030. Eventuell Einzelbeförderung in Rollstuhltransport-Fahrzeug. Ca. 180.000 Besetzt-km, 1.000 Besetzt-km Einzeltransporte und 2.800 Besetztstunden pro Schuljahr. - Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Sonderpädagogisches Förderzentrum Vohenstrauß - Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum in Vohenstrauß - Landkreis Berchtesgadener LandDeadline: May 22
Beförderungsleistung Sonderpädagogisches Förderzentrum für das Schuljahr 2026-27 bis 2027-28
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler eines sonderpädagogischen Förderzentrums für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28. - Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.Deadline: Jul 06
Reinigungsdienstleistungen für das Private Sonderpädagogische Förderzentrum Irschenberg
Reinigungsdienstleistungen für das Private Sonderpädagogische Förderzentrum Irschenberg - Verein Jugendpflege Vilshofen e. V.
Schülerbeförderung für das Sonderpädagogische Förderzentrum Vilshofen
Beförderung von Kindern, wohnhaft im Großraum Vilshofen, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 6, jedoch nicht mehr als 9 Personen, einschließlich des Fahrzeugführers (Kleinbusse) vom jeweiligen Wohnort zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Vilshofen, Vilsfeldstraße 13, 94474 Vilshofen (max. 180-200 Kinder) und zurück, mit insgesamt ca. 24 Bussen. Beginnend mit Schuljahr 2026/2027 und endend bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Eventuell ist eine Einzelbeförderung in einem für Rollstuhltransport geeignetem Fahrzeug erforderlich. Die derzeit täglichen Besetzkilometer sowie kalkulierte Besetztstunden belaufen sich auf ca. 180.000 Besetzt-km pro Schuljahr 1.000 Besetzt-km Einzeltransporte pro Schuljahr 2.800 Besetztstunden für Begleitpersonal - Landkreis Altötting
Los 6 - Linie N-M3
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 6 - Linie N-M3: Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (u.a. Konventstraße, Feuerwehr) Gemeindegebiet Kastl Gemeindegebiet Burgkirchen Gemeindegebiet Halsbach Gemeindegebiet Kirchweidach Gemeindegebiet Tyrlaching Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags - Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
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Demontage Heizung / Sanitär am Sonderpädagogischen Förderzentrum Vohenstrauß - Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.
Beförderung von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (EU 6 - 2026)
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