Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbHIngolstadtTED
Bauüberwachung Verdichterstation Rehden 2
Die Bauüberwachung für die Verdichterstation Rehden 2 muss aufgrund weiterer Verzögerungen durch eine außergewöhnlich lange Winterperiode erneut verlängert werden. Die Änderung beschränkt sich auf die Verlängerung des Leistungszeitraums; Art und Gegenstand der Leistungen bleiben unverändert.
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Die Bauüberwachung für die Verdichterstation Rehden 2 muss aufgrund weiterer Verzögerungen durch eine außergewöhnlich lange Winterperiode erneut verlängert werden. Die Änderung beschränkt sich auf die Verlängerung des Leistungszeitraums; Art und Gegenstand der Leistungen bleiben unverändert.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Bauüberwachung für die Verdichterstation Rehden 2 muss aufgrund weiterer Verzögerungen durch eine außergewöhnlich lange Winterperiode erneut verlängert werden. Die Änderung beschränkt sich auf die Verlängerung des Leistungszeitraums; Art und Gegenstand der Leistungen bleiben unverändert.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Related tenders
10- TenneT TSO GmbHBayreuth
Bekanntmachung einer Vertragsänderung - Entsorgung Isolatoren Los 2
Vertragsänderung zu Los 2 (Entsorgung von Isolatoren, Betriebszentrum Bayreuth, Auftragnehmer: Fred Stemmer GmbH) aufgrund aufsummierter Mengenmehrungen in Projekten. Zusätzliche Leistungen waren im ursprünglichen Auftrag (Volumenschätzung) nicht enthalten. Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen und ablauforganisatorischen Gründen nicht sinnvoll. Nur das Bestellvolumen wird angepasst; alle übrigen Vertragskonditionen bleiben unverändert. Änderung erfolgt nach § 132 Abs. 2 GWB. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Auftrags sind Projektterminplanungs- und Project-Scheduling-Leistungen. Die Auftragsänderung dient der Verlängerung der Leistungserbringung für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminsteuerung, unabhängigen Fortschrittskontrolle sowie zur Begleitung des Projektabschlusses einschließlich Handover. Die Änderung wurde erforderlich, da das ursprünglich geplante Projektende aufgrund wiederholter, kurzfristig kommunizierter Verzögerungen nicht mehr haltbar ist. Diese Umstände waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht. Die laufende terminliche Analyse basiert vollständig auf der durch den bestehenden Dienstleister seit Juli 2024 aufgebauten und kontinuierlich fortgeschriebenen Terminstruktur, Datenbasis und Projekthistorie. Ein Anbieterwechsel würde den Wissensstand, die Validität der Analysen und die Durchsetzbarkeit des Projekts gefährden. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - Marktgemeinde MeringMarktgemeinde MeringDeadline: Jun 22
Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV im Zuge der Angebotabgabe für das Verhandlungsverfahren
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026; - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg
Ingenieurleistung der Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 2 Brandenburg
Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 2 Brandenburg Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Brandenburg, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter) - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen. - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung - Bremer Straßenbahn AGBremenDeadline: Aug 12
Ersatzbau Wendeschleife Gröpelingen 2026
Ersatzbau Wendeschleife Gröpelingen 2026 Gleisbauarbeiten im Bereich Wendeschleife Gröpelingen. Über die Wendeschleife Gröpelingen verkehren die Straßenbahnlinie 2, 3, 5S, 10 sowie die Buslinie 80, 81, 82, 90, 91, 92, 93, 95 im regelmäßigen Linienbetrieb. Die Busse verkehren über eine gesonderte Fahrspur. Die Gleisanlage wurde 2022 neu gebaut. Die Weichen bleiben erhalten. Die Länge der auszutauschenden Gleise beträgt circa 75 Meter. Die Planung ist grundsätzlich so angelegt, dass die Nebenanlagen weitestgehend unverändert bleiben können. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Baufeld: Wendeschleife Gröpelingen Aufbruch der Oberflächen. Erneuerung der Gleisanlagen, Herstellen der Oberflächen aus Sedum. Reinigen der Oberflächen. Die Leistung ist im Zeitraum vom 05.10. bis zum 16.10.2026 zu realisieren. Im Baufeld findet Straßenbahnbetrieb statt. Die Fahrleitungsanlage bleibt für die Dauer der Maßnahme angeschaltet und wird nicht verzogen Umfang der Baumaßnahme Gleisanlagen bei Ersatz- und Neubaumaßnahmen sind so zu gestalten, dass sie von den Fahrzeugen mit einer Breite von 2,65 m befahren werden können. Die Gleise mit dem Profil 59 Ri 2 werden bei der Lagerung auf der Betontragplatte mit einem hochwertigen Schienenunterguss versehen. Erschütterungen werden damit in erforderlichem Maß gedämmt. Die Oberfläche wird größtenteils Sedum geschlossen. Die Entwässerung zwischen den Schienen erfolgt wie bisher durch Schienenentwässerungen. Ausführungstermine / Besondere Baustellenrandbedingungen Folgende Ausführungstermine sind in einem Verkehrskonzept mit allen zuständigen Behör-den, Träger öffentlicher Belange, dem Ortsbeirat und den betroffenen Kaufleuten abgestimmt und für den Auftragnehmer bindend. Eine Änderung des Ablaufes kann nur mit vorheriger Abstimmung und Zustimmung aller Beteiligten genehmigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis / Baubeschreibung. - Marktgemeinde MeringMarktgemeinde Mering
VGV-Verfahren mit Lösungsvorschlag § 76 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung des Bestandsgebäudes Altes Kloster in Mering
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026; - Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchen
MPI für Polymerforschung - POLY101 - Sanierung Bau und technische Infrastruktur Bauteil 3 und Hörsaal - Objektplanung Gebäude
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung (MPI) liegt zwischen dem Campus der Fachhochschule und dem Campus der Johannes Gutenberg Universität im Stadtteil Mainz-Bretzenheim. Die Anlage des MPI wurde in vier Bauabschnitten errichtet. Der erste Bauabschnitt wurde 1988 fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt folgte als Erweiterung des Hauptgebäudes 1990, die dritte Ausbaustufe vervollständigte 1998 den Gebäudekomplex. 2006 wurde ein Bauteil 4 mit einem Bürotrakt und NMR-Bereich bezogen. Die zu sanierenden Flächen in Bauteil 3 betragen insgesamt 2.250 m² NF 1-6; davon entfallen auf den Laborbereich (UG/ EG/ 1.+2.OG) ca. 1.760 m² und ca. 490 m² NF 1-6 auf das Hörsaalgebäude (EG + 1.OG + Galerie). Vorgesehen ist die Sanierung der Technikschächte und Änderungen an Lüftungsleitungen, soweit dies zum Herstellen des baulichen Brandschutzes erforderlich ist. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in Bauteil 3 (Labor- und Hörsaal-gebäude, Baujahr 1998) umfassen die Gewerke Hochbau, HKLS und Elektro, deren technische Gebäudeausstattung seit 35 Jahren nahezu unverändert besteht. Wesentliche Änderungen an den tragenden Bauteilen erfolgen nicht. Weitere Angaben zur Aufgabenstellung/Ausgangssituation sind der Anlage 01 zu entnehmen. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 2 bis 9, zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. - Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchen
MPI für Polymerforschung - POLY101 - Sanierung Bau und technische Infrastruktur Bauteil 3 und Hörsaal - Objektplanung Gebäude
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung (MPI) liegt zwischen dem Campus der Fachhochschule und dem Campus der Johannes Gutenberg Universität im Stadtteil Mainz-Bretzenheim. Die Anlage des MPI wurde in vier Bauabschnitten errichtet. Der erste Bauabschnitt wurde 1988 fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt folgte als Erweiterung des Hauptgebäudes 1990, die dritte Ausbaustufe vervollständigte 1998 den Gebäudekomplex. 2006 wurde ein Bauteil 4 mit einem Bürotrakt und NMR-Bereich bezogen. Die zu sanierenden Flächen in Bauteil 3 betragen insgesamt 2.250 m² NF 1-6; davon entfallen auf den Laborbereich (UG/ EG/ 1.+2.OG) ca. 1.760 m² und ca. 490 m² NF 1-6 auf das Hörsaalgebäude (EG + 1.OG + Galerie). Vorgesehen ist die Sanierung der Technikschächte und Änderungen an Lüftungsleitungen, soweit dies zum Herstellen des baulichen Brandschutzes erforderlich ist. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in Bauteil 3 (Labor- und Hörsaal-gebäude, Baujahr 1998) umfassen die Gewerke Hochbau, HKLS und Elektro, deren technische Gebäudeausstattung seit 35 Jahren nahezu unverändert besteht. Wesentliche Änderungen an den tragenden Bauteilen erfolgen nicht. Weitere Angaben zur Aufgabenstellung/Ausgangssituation sind der Anlage 01 zu entnehmen. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 2 bis 9, zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. - Landkreis LüneburgLüneburgDeadline: Jul 30
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt.
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